Neue Suche

Suchergebnis nicht zufriedenstellend? Versuche es mal mit einem Wort oder einer anderen Schreibweise

Archiv für die Kategorie: Bauberatung

41

Mängelrüge auch gegen Planer

Wer ein Haus baut, muss keine Mängel dulden. Mit einer Mängelrüge kann der Bauherr die Behebung des Fehlers, eine preisliche Minderung oder – im schlimmsten Fall – die Rücknahme des Objekts verlangen. Eine Mängelrüge ist nicht nur gegenüber den ausführenden Unternehmen möglich, sondern auch gegen Architekten und Ingenieure. Liegt ein Planungsfehler vor, muss dieser also nicht akzeptiert werden.

42

Absicherung für die Handwerker: das Bauhandwerkerpfandrecht

Das Bauhandwerkerpfandrecht ist in der Schweiz ein vom Gesetz vorgesehener Schutz für Handwerker und Unternehmer. Es sichert deren Ansprüche gegenüber dem Bauherrn ab. Sollten also erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden – aus welchen Gründen auch immer – können die Handwerksbetriebe auf das Grundstück der entsprechenden Liegenschaft ein Grundpfandrecht eintragen lassen.

44

Bauherrenberater: Verbindungsglied zwischen Baulaien und Bauprofis

Der Bauprozess wird von den meisten Bauherren unterschätzt. Denn auch mit dem Beizug eines Generalunternehmers ist der Auftraggeber intensiv in den Bauablauf eingebunden. So müssen unter anderem Entscheidungen gefällt, Kostennachträge und Rechnungen geprüft und die Bauqualität überwacht werden. Schon bei Unterzeichnung der Planer- oder Generalunternehmerverträge wird der Bauherr mit SIA-Normen und Bauspezifikationen konfrontiert, die es für einen Baulaien nicht einfach machen, den Überblick zu behalten. Der Beizug eines Bauberaters kann dem Bauherrn daher die notwendige Entlastung und Sicherheit im Bauprozess geben.

45

Der Baubeschrieb darf keine Wundertüte sein

Der Baubeschrieb bildet beim Bauen oder beim Erwerb von Wohneigentum eine sehr wichtige Vertragsgrundlage. Müssen doch darin sämtliche Arbeiten, Leistungen und Materialien des Bauwerkes präzise umschrieben sein. Ein unzureichend abgefasster Baubeschrieb kann sich dabei als Wundertüte erweisen, weil er nicht alle zu erwartenden Leistungen beinhaltet. Dem Bauherrn können so zusätzliche, nicht budgetierte Kosten entstehen.