Bau-Wissen – Thema Baukosten
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Augen auf beim Grundstückskauf
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Bauland in der Schweiz ist rar, die Nachfrage dagegen gross.…

Wohneigentum finanzieren
Beim Erwerb von Wohneigentum nehmen Sie so viel Geld in die Hand…

Regiearbeiten und deren Verrechnung
Es gibt verschiedene Wege, wie die Vergütung von Bauarbeiten abgerechnet werden kann. Relativ häufig ist die Vergütung nach Aufwand – die sogenannte Regiearbeit. Während bei kleineren Bauvorhaben häufig ein reiner Regievertrag zum Zuge kommt, ist bei den grösseren ein Vertrags-Mix die Regel. D.h. man vereinbart einen Einheitspreis für das fertige Bauwerk, lässt aber Raum für «Unvorhergesehenes», welches in Regie verrechnet wird.

Haftet der Architekt bei einer Kostenüberschreitung?
Beim Hausbau nehmen Menschen so viel Geld in die Hand, wie meist für kein anderes Projekt in ihrem Leben. Umso schlimmer, wenn die Kosten ausufern und weit über dem Kostenvoranschlag des Architekten liegen. Doch halt: Hat der Architekt mit seiner Offerte nicht eine verbindliche Angabe gemacht? Das Bundesgericht hatte sich in den letzten Jahren mit einigen solchen Fällen auseinanderzusetzen.

Zahlungsfristen beim Bauen
Für Bauten des Bundes gelten Zahlungsfristen von 30 Tagen. Das ist eine markante Verbesserung für die beteiligten Handwerker, Unternehmer, Architekten und Ingenieure. Bisher galt in den Verträgen des Bundes eine Zahlungsfrist von in der Regel 60 Tagen, in Ausnahmefällen sogar länger. Die Weisung gilt nur für den sogenannten Baubereich des Bundes, nicht für andere öffentliche Bauherren wie SBB, Kantone und Gemeinden.

Unterhaltsarbeiten von den Steuern abziehen
Bei jeder Liegenschaft müssen von Zeit zu Zeit Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden, damit der Wert des Objekts erhalten bleibt. Nachfolgende Ausführungen zeigen, dass vor grösseren Bauvorhaben unbedingt auch die steuerlichen Aspekte beachtet werden sollten.

Haftung für Kostenvoranschläge
«Im Rahmen der Planung unseres Eigenheims, haben wir von unserem Architekten einen ersten Kostenvoranschlag für das Projekt erhalten. Wie verbindlich ist dieser?» A.M. aus W. Ein Überblick.

Kostenüberschreitung Bauherr nicht machtlos
Planer zur Kasse gebeten. Kostenüberschreitungen sind das Schreckgespenst der Bauherrschaft und können auch manchem seriösen Planer Kopfzerbrechen bereiten. Wer seiner Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht nachkommt, kann, wie ein Bundesgerichtsentscheid zeigt, ganz schön zur Kasse gebeten werden.

Generalunternehmervertag Baukosten im Auge behalten
In einem einzigen Vertrag werden sämtliche Leistungen für ein schlüsselfertiges Bauwerk beschrieben und festgehalten. Ein präziser und ausgewogener Vertrag, in welchem die Risiken für den Bauherrn minimiert werden, bildet die Basis für ein erfolgreiches Bauvorhaben.