Zur Eindämmung von Fehlinterpretationen in Sachen Ausnahmen wurde die SIA-Norm Geländer und Brüstungen einer Teilrevision unterzogen. Neu wird der Spielraum bei der Umsetzung der Norm durch fallbezogene Präzisionen geregelt.

Die Norm SIA 358 Geländer und Brüstungen (1996) wurde einer Teilrevision unterzogen. Hauptsächlich ging es darum, den Interpretationsspielraum in Sachen Ausnahmen einzudämmen. Der Zweck des Abschnitts war es gewesen, die Anforderungen der Norm im Einzelfall den spezifischen Umständen anzupassen. Dies hatte vielerorts aber den Eindruck erweckt, die Ausnahmen vermöchten ganz allgemein vor der Einhaltung der Norm zu befreien. Hinzu kam, dass die Auslegung dieses Abschnitts aus juristischer Sicht nicht eindeutig war und damit Haftungsunsicherheit bei allen beteiligten Parteien mit sich brachte. Dies führte häufig zu der gefährlichen Interpretation, dass sich die an der Planung und dem Bau Beteiligten leicht ihrer Verantwortung entziehen und diese mit Bezugnahme auf Art. 58 OR Haftung des Werkeigentümers an den Werkeigentümer delegieren könnten.

Neue Ziffer 0.3 Abweichungen

Die Ausnahmen von den Bestimmungen der Norm SIA 358 waren gemäss der Ausgabe von 1996 in folgenden drei Fällen zulässig und nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Werkeigentümers:

  • Bei Wohnbauten, die der Eigentümer selbst nutzt
  • Bei Veränderungen in bestehenden Bauten, in denen die vorhandenen Schutzelemente die Sicherheit gewährleisten und durch die Veränderung keine neue Gefährdung entsteht
  • Wo das Schutzziel nachweislich durch andere Massnahmen erreicht wird.

Die Ziffer Abweichungen sieht nunmehr vor, dass Abweichungen von den Bestimmungen der Norm nur zulässig sind, wenn das Schutzziel nach dieser Norm nachweislich durch andere Massnahmen erreicht wird.

Diese Abweichungen sind in den Bauwerksakten mit nachvollziehbarer Begründung zu dokumentieren. Für Neubauten bleiben die Bestimmungen unverändert und richten sich nach dem Stand der Technik für Absturzsicherungen. Eine Norm über Geländer und Brüstungen kann nie alle technischen und gestalterischen Möglichkeiten abbilden oder vorwegnehmen. Die Revision enthält jedoch fallbezogene Präzisionen zu den allgemeinen Anforderungen, wodurch eine dem konkreten Einzelfall angemessene Umsetzung begünstigt wird.

Verantwortlich sind alle

Grundsätzlich gilt es Festzuhalten, dass normative Festlegungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen auf der Grundlage von Erfahrungen verfasst werden und auf das erwartbare, allenfalls die individuelle Gefährdung erhöhende, Verhalten von Benützern abgestimmt sein müssen.

Die Anforderungen an die baulichen Massnahmen bezwecken, die Gefährdung auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Mass zu beschränken. Mit baulichen Massnahmen wird die angesprochene Gefährdung verringert. Ohne rigorose, meist unverhältnismässige, Vorkehrungen lässt sie sich ein Unfall jedoch nie vollständig ausschliessen. Die Einhaltung von normativen Festlegungen zur Verminderung von Gefahren kommt aber nicht nur der Schadenseindämmung zugute, sondern liegt auch im eigenen Interesse aller am Bau Beteiligten. So enthält der Art. 58 OR nämlich nicht nur den Hinweis auf die Haftung des Werkeigentümers (Abs. 1), sondern auch den Satz: Vorbehalten bleibt ihm [dem Werkeigentümer] der Rückgriff auf andere, die ihm hierfür verantwortlich sind. Damit wird die Frage nach der allfälligen Haftung von Planern und Unternehmern auch im Gesetz aufgeworfen.

Quelle sia.ch

Der Wunsch von den eigenen vier Wänden ist gross. Doch was ist besser? Ein Fertighaus? Ein Reihenhaus? Ein Massivhaus? Die nachfolgende Checkliste unterstützt Sie vor allem bei Fragen rund um Fertighäuser.

1. Hausbau – die grösste Investition im Leben

Der Kauf oder der Bau einer Immobilie bedeutet für viele eine der grössten Investitionen in ihrem Leben. Oftmals begeben sich Baufrauen und Bauherren ziemlich unvorbereitet in den Planungs- und Bauprozess. Sie unterschätzen die Anforderungen welche an sie als Bauherren und Besteller gesetzt werden und verkennen die Risiken.

2. Information – ist ein Fertighaus das Richtige?

Vorteile:

  • Man weiss was man erhält – Musterhäuser können besichtigt werden.
  • Erfahrung der Unternehmer – die Häuser wurden bereits mehrfach erstellt.
  • Kurze Planungs- und vor allem Bauzeit.
  • Diverse Angebote miteinander zu vergleichen ist einfacher möglich.

Nachteile:

  • Keine schrittweise Bauplanung – Auswahl des Hauskomponenten erfolgt in 1 bis 2 Tagen.
  • Wenig individuelle Beratung und Betreuung während der Bauphase.
  • Fertighäuser eignen sich nicht für jedes Bauland, z. B. an einer Hanglage.
  • Der Preis unterscheidet sich nicht gross von einem konventionell gebauten Haus.


3. Baupartner – sorgfältig aussuchen und Referenzen einholen

Für einen erfolgreichen Bauprozess muss der Vertragspartner umsichtig ausgesucht werden. Informieren Sie sich sorgfältig über den Hausproduzenten oder den Generalunternehmer Ihrer Wahl und lassen Sie sich Referenzen geben. Sprechen Sie mit den Bauherren der Referenzobjekte und  verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck.

War die Planung umsichtig, der Bauablauf reibungslos, wurden die Baukosten und Termine eingehalten?

Verlangen Sie ebenso einen aktuellen Betreibungsauszug und lassen Sie die Bonität der Unternehmer von Ihrer Bank prüfen.

4. Qualität – prüfen und vergleichen

Die Konstruktion sowie die Materialwahl am und im Gebäude haben einen grossen Einfluss auf die Qualität und Werterhaltung des Gebäudes. Es lohnt sich in jedem Fall die Konstruktionen und Materialien im Baubeschrieb genau zu analysieren. Bei den Budgetbeträgen für Kücheneinrichtungen, Sanitärapparaten sowie Wand- und Bodenbelägen bestehen grosse Unterschiede zwischen den Anbietern.

5. Nachhaltigkeit – kann längerfristig billiger sein

Nicht alles was billig ist beim Bau ist unter Berücksichtigung der Betriebs- und Unterhaltskosten auch kostengünstig. So kann sich eine teuere vorgehängte Fassadenkonstruktion wegen den tieferen Unterhaltskosten oder eine Erdsondenheizung infolge der tieferen Betriebskosten durchaus rechnen. Kalkulieren Sie die effektiven Gebäudekosten nicht nur bis zur Bauabrechnung, sondern berücksichtigen Sie die Gesamtkosten des Hauses für die kommenden 15 bis 20 Jahre.

6. Leistungen – wie schlüsselfertig ist schlüsselfertig?

Die Angebote der Hausanbieter unterscheiden sich massiv. Beinhalten einzelne Angebote «nur» das Haus ab der Kellerdecke, ist bei anderen das gesamte Gebäude im schlüsselfertigen Betrag dabei, es fehlen dann aber wieder die Aushub- und Umgebungsarbeiten. Lassen Sie sich von einem Fachmann bei der Kostenzusammenstellung beraten, nicht dass am Ende das Geld für die Gartenarbeiten fehlt und Sie noch längere Zeit auf einer Baustelle wohnen müssen.

7. Generalunternehmerverträge – alles hängt an einem Vertrag

Die Generalunternehmerverträge sind in ihrer Form frei, was mitunter zu ganz einseitigen Formulierungen führen kann wie «es liegt erst ein Baumangel vor, wenn ihn der Generalunternehmer als solchen akzeptiert». In einem Vertrag wird das gesamte Bauwerk beschrieben und bestellt.

Nicht selten führen Lücken und Missverständnisse in den Verträgen zu Mehrkosten für den Bauherrn.

Lassen Sie daher den Vertragsentwurf unbedingt durch einen Bauberater des Hausvereins prüfen, damit Sie Schwachstellen reduzieren können und die Risiken erkennen vor der Unterzeichnung des Vertrages.

8. Zahlungsplan – wie werden Anzahlungen sichergestellt

Die Zahlungsmodalitäten in den Werkverträgen sehen nicht selten eine Vorfinanzierung des Bauwerkes durch den Bauherrn vor. Die geleisteten Zahlungen entsprechen nicht dem Gegenwert auf der Baustelle. Ein Risiko, sollte dem Baupartner etwas passieren oder dieser sogar in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Vertraglich muss unbedingt geregelt werden, dass die Zahlungen dem Gegenwert auf der Baustelle entsprechen oder durch den Generalunternehmer sichergestellt werden.

9. Baukontrollen – können vor Baupfusch schützen

Nicht alle Bauteile können anlässlich der Bauabnahme auf eine normenkonforme Ausführung und die Einhaltung der Regeln der Baukunde geprüft werden. Mängel verbergen sich nicht selten in den nicht mehr sichtbaren Bereichen. Speziell kontrolliert werden sollten Abdichtungen unter Terrain, die Wärmedämmungen im Dach- und im Fassadenbereich, der Aufbau des Unterlagsbodens sowie die Gipserarbeiten.

Es kann sich für die Qualität Ihres Eigenheims durchaus bezahlt machen, für punktuelle Kontrollen einen Bauberater beizuziehen.

10. Bauabnahme – was gilt es zu beachten?

Anlässlich der Baukontrolle nimmt der Bauherr das Bauwerk von Ersteller entgegen. Prüfen Sie sämtliche Bauteile anlässlich der Bauabnahme sorgfältig und verlangen Sie von Ihrem Baupartner ausreichend Zeit dafür. Denn alles, was anlässlich der Bauabnahme sichtbar ist und Sie nicht bemängeln, gilt als abgenommen. Ein Bauberater kennt die SIA-Normen sowie die Bauvorschriften und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche und Rechte während der Bauabnahme durchzusetzen.