Bau-Wissen – Thema Architekten und Generalunternehmer
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Fertighäuser erfreuen sich grosser Beliebtheit
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Bauherren schätzen die auf den ersten Blick klaren Angebote,…

Worauf es beim Generalunternehmervertrag zu achten gilt
Der Bau einer Immobilie ist oft mit grossem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Einfacher geht es, wenn man einen Generalunternehmer engagiert.

Hausbau mit einem Generalunternehmer: Zahlungsabwicklung nur via GU-Konto
So viel Geld wie beim Hausbau nehmen die meisten Menschen nur einmal im Leben in die Finger. Klar, dass dieses auch dafür eingesetzt werden soll, wofür es gedacht ist: für die Errichtung der eigenen vier Wände. Ein Generalunternehmer-Konto bei einer Bank hilft bei der Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer (GU), die Ausgaben unter Kontrolle zu halten.

Schlüsselfertige Fertighäuser liegen im Trend, ist auch wirklich alles inklusive?
Der Bau von privatem Wohneigentum boomt in der Schweiz. Der Anteil von Fertig- und Typenhäusern, steigt laufend.

Zusammenarbeitsformen für die Ausführung von Hochbauten
Die Bautafeln auf den Baustellen mit den aufgelisteten beteiligten Planern und Bauunternehmern werden immer grösser. Sie lassen die fortschreitende Spezialisierung in der Baubranche erkennen. Die Komplexität von Bauvorhaben wachsen, weil die Anforderungen an die Gebäudehülle, die haustechnischen Installationen und den individuellen Ausbau stetig zunehmen. Diese Ansprüche und die steigende Zahl von Nahtstellen im Projektablauf bilden meistens ein erhöhtes Risiko für die Bauherrschaft.

Der Baubeschrieb darf keine Wundertüte sein
Der Baubeschrieb bildet beim Bauen oder beim Erwerb von Wohneigentum eine sehr wichtige Vertragsgrundlage. Müssen doch darin sämtliche Arbeiten, Leistungen und Materialien des Bauwerkes präzise umschrieben sein. Ein unzureichend abgefasster Baubeschrieb kann sich dabei als Wundertüte erweisen, weil er nicht alle zu erwartenden Leistungen beinhaltet. Dem Bauherrn können so zusätzliche, nicht budgetierte Kosten entstehen.

Der Bauherr hat Anspruch auf die Planunterlagen
Nach Bauvollendung oder bei vorzeitiger Auflösung eines Architekturvertrags gibt es oft Diskussionen über den Umfang der vom Architekten zu liefernden Pläne und Dokumente sowie über die Frage, ob der Architekt zum Zurückhalten dieser Unterlagen berechtigt ist, bis der Bauherr die Honorar-Schlusszahlung leistet.

Systemhaus – Von der Idee zur Realisierung
Was ist ein Systemhaus genau? Wie umschreibt man es am einfachsten. Das wichtigste in Kürze.

Urheberrecht: Leibwächter des Planers
Planer sind heute in zunehmendem Ausmass dem Auftraggeber ausgeliefert.…