Viele Hausbesitzer wünschen sich eine neue Küche oder ein neues Bad. Sie sollten jedoch auch die Heizungsanlage in ihre Sanierungspläne miteinbeziehen, da durch deren Optimierung viel Geld gespart werden kann. Hier einige Tipps:

Küche teilweise oder komplett erneuern?

Die Erneuerung der Küche steht bei vielen Besitzern von Wohneigentum zuoberst auf der Wunschliste. Kücheneinrichtungen sind nämlich einem Trend unterworfen und somit schnell einmal veraltet. Küchenerneuerungen sollten jedoch nicht überstürzt, sondern wohl überlegt und sorgfältig geplant werden.

Ist das bestehende Mobiliar von guter Qualität und in gutem Zustand, muss dieses möglicherweise nicht vollständig ersetzt werden. Küchen aus Massivholz beispielsweise erfordern oftmals nur die Erneuerung der Fronten und Türen. Damit können Kosten gespart werden, trotzdem erhält die Küche ein neues Gesicht. Bei billigeren Ausführungen lohnt sich eine Erneuerung der Küche aber meistens nicht. In diesem Fall wird ein Komplettersatz empfohlen.

Badumbau nicht unproblematisch

Ältere Gebäude sind häufig nicht mit Badezimmern ausgestattet, die den heutigen Anforderungen und Wünschen entsprechen. Deshalb sehnt sich so mancher Hausbesitzer nach einem neuen Badezimmer. Ein nachträglicher Einbau von Nassräumen gestaltet sich jedoch schwierig und stellt hohe Anforderungen an die Bauteile des Gebäudes. Besonders Feuchtigkeit und Nässe belasten in Badezimmern und Duschen die Bausubstanz. Sollen dennoch neue Nassräume eingebaut werden, ist eine sorgfältige Planung Pflicht. Es lohnt sich, den Rat eines Experten einzuholen!

Kostenpunkt Heizung

Die Heizung belastet das Budget eines jeden Hausbesitzers wesentlich. Damit nicht zusätzliche Kosten durch defekte oder veraltete Anlagen entstehen, sollte die Heizung und deren Verbrauch laufend kontrolliert werden. Der Verbrauch sollte zwölf Liter pro Quadratmeter beheizter Bodenfläche nicht übersteigen. Wird deutlich mehr als die empfohlene Menge verbraucht, besteht Handlungsbedarf. Ist die Entscheidung für den Ersatz der Heizungsanlage gefallen, sollte sich der Hausbesitzer am besten nicht nur Gedanken über den geeigneten Energieträger der neuen Heizanlage (Öl, Gas, Holz, Wärmepumpe, Erdsonde) machen, sondern auch über eine energetische Sanierung des Gebäudes.

Ökologisch Bauen und so der Umwelt gerecht werden. Die Herstellung vieler Baumaterialien wie Zement, Backsteine oder PVC benötigt sehr viel Energie und ist stark umweltbelastend. So kommt es, dass die Bauwirtschaft rund 40 Prozent der weltweit genutzten Materialien und 30 Prozent des Energiebedarfs ausmacht.

Für die Realisierung eines Eigenheims braucht es den Einsatz vieler verschiedener Ressourcen. Als ökologiebewusster Mensch muss man deshalb aber nicht auf seinen Wohntraum verzichten. Denn es gibt Möglichkeiten, der Umwelt trotzdem gerecht zu werden. So bieten beispielsweise immer mehr Baumaterial-Produzenten ein Öko-Label an.

Tipps für umweltschonendes, ökologisches Bauen

  • Sparsamer Ressourcenverbrauch: Viele Baustoffe sind auf Erdöl-Basis hergestellt.
  • Erneuerbare und nachwachsende Ressourcen: Holz, Flachs oder Hanf.
  • Rezyklierbare Ressourcen
  • Wiederverwendung: Geben Sie gut erhaltenes Material vom Umbau (z. B. Küchenteile, Lavabos, Bodenplatten) in eine Bauteilbörse.
  • Gesundheitsschutz: Verwenden Sie keine Materialien, die gesundheitsgefährdende Stoffe an die Raumluft abgeben.
  • Naturförderung: Schaffen Sie rund ums Haus Mini-Oasen für Vögel und Schmetterlinge.
  • Sparsame Haushaltsgeräte: Diese sind mit farbigen Energie-Etiketten ausgestattet, wobei die Klasse A+++ aktuell die sparsamste ist.
  • Mehrkosten: Umweltschonende Materialien sind ca. 10 Prozent teurer als herkömmliche. Eine zeitgemässe und nachhaltige Bauweise macht aber einen Teil dieser Mehrkosten wieder wett.
  • Schnörkelloser Grundriss: Der Kubus ist sowohl hinsichtlich des Land- als auch des Ressourcenverbrauchs am energiefreundlichsten.
  • Minergiehaus: Der Energieverbrauch ist über die Hälfte geringer als derjenige von herkömmlichen Bauten. Dies wird über eine optimale Wärmedämmung und eine kontrollierte Lüftung erreicht. Einige Banken bieten Öko-Hypotheken für Minergiehäuser an und sowohl Kantone als auch der Bund gewähren bei Sanierungen im Minergiestandard Subventionen.

 

Bauen im Baurecht bedeutet nichts anderes, als eine Immobilie auf fremdem Boden zu erstellen. Dies ist eine kostengünstigere Variante im Vergleich zum Kauf von Bauland. Baurechtsgeber sind meist Gemeinden, seltener auch Private. Diese werden vom Bauherren für die Nutzung des Grundstücks entschädigt.

Das Baurecht ist zeitlich begrenzt, der Vertrag muss mindestens für 30 Jahre und maximal für eine Dauer von 100 Jahren abgeschlossen werden. Nach Ablauf wird er entweder erneuert – oder die Immobilie geht an den Landbesitzer bzw. dessen Nachkommen über. Natürlich muss die Liegenschaft nicht gratis abgegeben werden, dem Baurechtsnehmer steht eine sogenannte Heimfallentschädigung zu. Diese muss bereits bei Abschluss des Baurechtsvertrags definiert werden.

Auch der Baurechtszins wird bei Vertragsabschluss beschlossen. Dieser ist in der Regel jährlich zu entrichten, wodurch der Bauherr weniger hohe Kosten auf einen Schlag begleichen muss. Meist ist der Zins aber an einen Index gekoppelt, wodurch er im Laufe der Jahre markant ansteigen kann. Bauen im Baurecht muss also nicht zwingend günstig sein. Zudem gibt es attraktive Zinsen – und es gibt Wucher. Informieren Sie sich deshalb gut, bevor Sie auf einen Baurechtsvertrag eintreten. Holen Sie Rat – z.B. bei einem unabhängigen Bauherrenberater.

Die Elemente des Baurechtsvsertrags

Ein Baurechtsvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Vertragsdauer: mindestens 30, maximal 100 Jahre
  • Landpreis: Dieser ist entscheidend für die Berechnung des Zinses.
  • Zins: Das Gesetz gewährt hier praktisch unbeschränkte Freiheit. Lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen!
  • Zinsanpassung: Der Zins wird meist an einen Index gekoppelt. Doch auch hier gibt es grossen Spielraum. Zu Empfehlen ist eine erstmalige Anpassung nach zehn Jahren, danach in fünf- oder Zehnjahresschritten.
  • Zahlungspflicht: Diese beginnt in der Regel nach Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung. Es sind aber auch andere Abmachungen möglich.
  • Heimfall: Die Entschädigung, die der Baurechtsnehmer erhält, wenn seine Immobilie nach Vertragsablauf in den Besitz des Baurechtsgeber übergeht.

Der Baurechtsvertrag wird von einem Notar abgeschlossen, öffentlich beurkundet und schliesslich im Grundbuch eingetragen.

Vorsichtige Banken

Obwohl Bauen im Baurecht eine echte Alternative für Bauherren darstellt, zeigt die Praxis dass Banken solche Projekte nicht besonders gerne unterstützen. Die Verträge sind kompliziert und bedürfen einer umfassenden Prüfung. Da wird ein entsprechender Antrag lieber rasch abgelehnt, als dass sich die Kreditinstitute in die Spezialitäten des Vertragswerks einarbeiten.