
Bau-Wissen im Überblick.
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Baumängel – gut zu wissen welche Rechte haben Bauherren haben
Ob bei einer Küchensanierung oder dem Bau eines Einfamilien- oder eines Mehrfamilienhauses, regelmässig entstehen kleinere oder grössere Baumängel mit kostenintensiven Bauschäden.

Online-Tools für Immobilienkäufer und Immobilienbesitzer
Am Anfang eines Immobilienkaufs stellt sich die Frage nach dem Preis des Traumhauses. Oder man will wissen, wie der Standort des zukünftigen Eigenheims einzuschätzen ist und wenn es ein Haus oder eine ETGW ist, die vor 1980 gebaut wurde, wie hoch die Sanierungskosten sind. Hier empfehlen wir wertvolle Online-Tools.

Rechtsschutzversicherungen für Bauherren und Immobilienkäufern
Bauherren und Immobilienkäufer sind nicht selten mit Baurechtsfragen oder einem möglichen Gerichtsverfahren konfrontiert. Drei Risiken denen Bauherren gegenüberstehen können, sind: ungeplante Baukostenüberschreitungen, bei den Bauarbeiten kommt es infolge Baupfusch zu einem Gerichtsstreit oder nach dem Hausbau mit einem Generalunternehmer werden von den beteiligten Unternehmern Bauhandwerkerpfandrechte eingetragen.

Sicherheiten für Bauherren in den Werkverträgen
Die Sicherheitsbedürfnisse der Bauherren sind unterschiedlich, was auch mit der Komplexität der Bauvorhaben zusammenhängt. Bauherren wollen aber meistens Sicherheiten erhalten, dass die Kosten, die Termine und die Bauqualität eingehalten werden.

Wie können Garantiefristen unterbrochen werden?
Gemäss der Norm SIA 118, den allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten, müssen verdeckte Mängel nach dem Ablauf der 2-jährigen Garantiefrist umgehend gemeldet werden. Die Rechtssprechung geht dabei von einer Frist von 7 Tagen aus, die im Einzelfall auch kürzer sein kann.

Dachsicherungssysteme für Unterhaltsarbeiten
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Sind Dachsicherungssysteme für Unterhaltsarbeiten vorgeschrieben?
Wir…

Sind Schneefänger vorgeschrieben?
Wir möchten demnächst unser Ziegeldach umbauen und isolieren.…

Sia 118: Vor – und Bauabnahme – Merkpunkte für die Bauherren
Üblicherweise wird das fertig erstellte Bauwerk vom Ersteller (General- oder Totalunternehmer, Architekt) und vom Besteller (Bauherr, Käufer) gemeinsam geprüft und geht nach erfolgreicher Prüfung und der Abnahme in das Eigentum des Bestellers über. Baurechtlich ein wichtiger Akt, dem nicht immer die entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Von beiden Parteien!