Sicherheit bei Arbeiten auf Flachdächern geht alle etwas an

Sicherheit beim Arbeiten auf Flachdächern muss Bauherren und Hausbesitzer gleichermassen interessieren. Sind sie doch für deren Einhaltung in der Pflicht und in der Verantwortung.

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Leistungen von Wartungsverträgen müssen klar bestimmt werden

Welche Massnahmen für die Sicherheit bei Bauarbeiten auf Dächern vorgekehrt werden müssen, ist im Gesetz sowie in den zugehörigen Verordnungen klar festgehalten. Zentrales Dokument bildet die Bauarbeitenverordnung, welche im Jahr 2011 aktualisiert wurde.

Diese schreibt etwa vor, dass bei Arbeiten ab zwei Metern Höhe ein Geländer nötig ist und es bei einer Höhe ab drei Metern ein fachmännisch erstelltes Gerüst braucht.

Regelmässige Unterhaltsarbeiten

Das Arbeiten auf Dächern birgt viele Gefahren. Es drohen Stürze vom Dach oder durch Dachöffnungen.

Für reine Unterhaltsarbeiten auf Flachdächern sowie deren Zugängen, bei dehnen Absturzgefahr besteht und die regelmässig mindestens einmal pro Jahr erfolgen, genügen fest installierte Seilsicherungssysteme und die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz der Handwerker.

Der Gebäudebesitzer ist auch hier in der Pflicht: Er muss sicherstellen und kontrollieren, dass nur Leute mit Ausbildungsnachweis das Dach betreten und sich richtig sichern. Aufwändiger wird es, wenn grössere Sanierungsarbeiten anstehen. Dann gelten dieselben Vorschriften wie bei Neubauten. Zum Einsatz kommen dabei etwa spezielle Geländer zur Sicherung von Dachrändern oder es muss ein Gerüst erstellt werden. Massnahmen, die Geld kosten und gerade bei geringeren Höhen auf den ersten Blick zu aufwändig erscheinen können.

Sicherheitseinrichtungen

Grundsätzlich empfiehlt es sich technische Kollektivlösungen zu planen und zu installieren. Also Sicherheitseinrichtungen wie fest installierte Geländer zu montieren, welche einen geringen Kontrollaufwand betreffend dem technischen Zustand haben und ein geringes Sicherheitsrisiko fehlerhafter Benutzung darstellen.

Personenbezogene Lösungen, wie etwa Anseilvorrichtungen, sollten die Ausnahme bilden, da diese regelmässig kontrolliert werden müssen und das Risiko von Unfällen steigt, weil die Handwerker sich falsch oder gar nicht damit sichern.

200 Unfälle pro Jahr

Jedes Jahr stürzen bei Dacharbeiten gemäss Informationen der SUVA über 200 Personen ab. Im Durchschnitt sterben dabei mehr als 5 Menschen pro Jahr. Zudem werden rund 20 Absturzopfer invalid. Das heisst: Mehr als jeder zehnte Absturzunfall bei Dacharbeiten, endet mit schwersten Verletzungen.

Strafe bei Unterlassung

Der Eigentümer kann bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden, wenn der durch den Unfall entstandene Schaden auf eine fehlende oder fehlerhafte Anlage zurückzuführen ist.

Dabei muss der Eigentümer weder vorsätzlich noch fahrlässig handeln, es genügt ein objektiv feststellbarer Mangel des Werkes, eine sogenannte Kausalhaftung.

Das Strafgesetz macht klare Aussage, was bei einer Unterlassung oder einer Verletzung der Regeln der Baukunde zu geschehen hat.

Nachfolgend ein Auszug:

Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.