Bau-Wissen – Thema Fachzeitschriften
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Pläne in Papier- oder Digitalform
Architekten & GeneralunternehmerDas Urheberrecht beinhaltet das Recht für den Planer zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet wird. Das Thema wurde auf diesen Seiten behandelt. Ausgeklammert wurde dabei die Frage, ob bei einer Pflicht, die Pläne zu liefern, diese digital sein müssen, oder ob sich der Auftraggeber mit Plänen aus Papier zufriedengeben muss.
Aufbewahrungspflicht für Baupläne
Architekten & GeneralunternehmerWie lange müssen Architekten und Ingenieure die Pläne ihrer abgeschlossenen Objekte aufbewahren? Gibt es eine Herausgabepflicht der Pläne an die Bauherren, Jahre nachdem das Bauprojekt abgeschlossen wurde?
Planerwechsel Urheberrecht
BaurechtDas Urheberrecht beinhaltet für den Planer das Recht zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet wird. Vor allem im Zusammenhang mit einem Planerwechsel drängt sich die Frage auf, ob der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse des ursprünglichen Planers benützen darf, indem er beispielsweise das geplante Bauwerk gemeinsam mit einem anderen Planer realisiert.
Glaskratzer – ein leidiges Thema
BaunormenMechanische und chemische Einwirkungen an Glasoberflächen: Chemikalien, Erdkalien und Salpetersäure, die beispielsweise in frischem Beton und mineralischen Putzen, Mauerwerken vorhanden sind, können, wenn sie über die Scheibenoberfläche laufen und antrocknen, Verätzungen und Auslaugungen verursachen.
Alternativen zum Bauhandwerkerpfandrecht
BaurechtWarum Alternativen? Grundsätzlich will der Baugläubigerschutz die Bauhandwerker (im weitesten Sinne) davor bewahren, von ihrem Bauherrn den geschuldeten Werklohn nicht zu erhalten.
Baurecht – Haftung Architekt nach SIA 102
BaurechtDie SIA-Norm 102 setzt eine vom Architekten verschuldet fehlerhafte Auftragserfüllung voraus, weshalb die Anwendung der SIA-Norm 102 für die Frage der Haftung des Architekten zu keinem anderen Ergebnis führt als das Vorgehen nach der gesetzlichen Regelung von Art. 97 OR.
Kostenüberschreitung Bauherr nicht machtlos
Baukosten, BaurechtPlaner zur Kasse gebeten. Kostenüberschreitungen sind das Schreckgespenst der Bauherrschaft und können auch manchem seriösen Planer Kopfzerbrechen bereiten. Wer seiner Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht nachkommt, kann, wie ein Bundesgerichtsentscheid zeigt, ganz schön zur Kasse gebeten werden.
Bauabnahme genau hinsehen lohnt sich
BauabnahmeDie Bauarbeiten sind abgeschlossen, jetzt gehts ans Wohnen. Und an die mitunter langwierige Geschichte mit Mängeln, Rügen und Fristen. Es lohnt sich, bei der Bauabnahme genau hinzuschauen und vielleicht sogar Hilfe beizuziehen.
Stockwerkeigentum- Tiefgaragenplätze kaufen oder nicht?
AllgemeinDie Anzahl der zu erstellenden Parkplätze bei neuen Wohnbauten wird durch die Bauvorschriften geregelt. Vor allem bei Mehrfamilienhäusern werden diese aus Platzgründen in einer Tiefgarage untergebracht. Welche Überlegungen beeinflussen einen Kaufentscheid und was gilt es zu beachten.