Bau-Wissen – Thema Fachzeitschriften
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Rissprotokolle
BaurechtGrundsätzlich liegen Rissprotokolle im Interesse des Bauherrn, ist er doch gegenüber seinen Nachbarn beweispflichtig.
SIA 260 – Nutzungsvereinbarung
BaunormenMit der Nutzungsvereinbarung hat den Nutzungsplan abgelöst. Er beinhaltet die Beschreibung der Nutzungs- und Schutzziele der Bauherrschaft sowie der grundlegenden Bedingungen, Anforderungen und Vorschriften für die Projektierung, Ausführung und Nutzung eines Bauwerks.
SIA Norm 118 Allgemeine Bedingungen Bau
Baunormen, BaurechtABB steht als Abkürzung für «Allgemeine Bedingungen Bau». Diese bezeichnen Normen, die werkvertragliche Aspekte spezieller Bauarbeiten in Addition zur übergeordneten Norm SIA 118 regeln.
Mängelbehebung im Verhältniss ohne übermässige Kosten
BaurechtDie SIA Norm 118, den allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten gelangt in Bauverträgen zur Anwendung, wenn Sie speziell vereinbart wurden.
Erdbebensicherheit ernst nehmen
BaunormenBezüglich Erdbebensicherheit von Gebäuden steht es in der Schweiz nicht zum Besten. Ein Merkblatt des SIA und Umsetzungshilfen des Bundes sollen Eigentümer von Bauwerken ermuntern, die Nachrüstung an die Hand zu nehmen. Bedenklich ist, dass sogar bei Neubauten die Normen zum erdbebensicheren Bauen missachtet werden.
Umbauen – Bauschäden und Baupfusch vermeiden
Bauen & Sanieren, BaumängelDie Behebung von Bauschäden verursacht in der Schweiz pro Jahr Kosten, die auf 200 bis 500 Millionen Franken geschätzt werden. Bauschäden sind daher nicht nur ein Ärgernis für die Betroffen, sondern belasten auch die Wirtschaft. Die Entstehung von Bauschäden und Baumängel haben die unterschiedlichsten Ursachen.
Generalunternehmervertag Baukosten im Auge behalten
Architekten & Generalunternehmer, BaukostenIn einem einzigen Vertrag werden sämtliche Leistungen für ein schlüsselfertiges Bauwerk beschrieben und festgehalten. Ein präziser und ausgewogener Vertrag, in welchem die Risiken für den Bauherrn minimiert werden, bildet die Basis für ein erfolgreiches Bauvorhaben.
Bauabnahme: Wenn beim Bauen Mängel entstehen
Bauabnahme, BaurechtMit der Bauabnahme geht das fertige Bauwerk in Obhut des Bauherrn über. Damit wird ein wichtiger Meilenstein bei Neubauten und Renovationen erreicht. Eine gut geplante und sorgfältige Abnahme lässt fehlerhafte Ausführungen, Vertragsabweichungen und nicht fertig gestellte Arbeiten erkennen. Im Interview Othmar Helbling ist Bauherrenberater und Geschäftsführer der hbq-bauberatung.