Bau-Wissen – Thema Fachzeitschriften

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Mängelrüge auch gegen Planer

Erdbebensicherheit ernst nehmen

Bezüglich Erdbebensicherheit von Gebäuden steht es in der Schweiz nicht zum Besten. Ein Merkblatt des SIA und Umsetzungshilfen des Bundes sollen Eigentümer von Bauwerken ermuntern, die Nachrüstung an die Hand zu nehmen. Bedenklich ist, dass sogar bei Neubauten die Normen zum erdbebensicheren Bauen missachtet werden.
Mängelrüge auch gegen Planer

Umbauen – Bauschäden und Baupfusch vermeiden

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Die Behebung von Bauschäden verursacht in der Schweiz pro Jahr Kosten, die auf 200 bis 500 Millionen Franken geschätzt werden. Bauschäden sind daher nicht nur ein Ärgernis für die Betroffen, sondern belasten auch die Wirtschaft. Die Entstehung von Bauschäden und Baumängel haben die unterschiedlichsten Ursachen.
Mängelrüge auch gegen Planer

Generalunternehmervertag Baukosten im Auge behalten

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In einem einzigen Vertrag werden sämtliche Leistungen für ein schlüsselfertiges Bauwerk beschrieben und festgehalten. Ein präziser und ausgewogener Vertrag, in welchem die Risiken für den Bauherrn minimiert werden, bildet die Basis für ein erfolgreiches Bauvorhaben.
Mängelrüge auch gegen Planer
Präzise Werkverträge sind unerlässlich beim Bauen

Bauabnahme: Wenn beim Bauen Mängel entstehen

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Mit der Bauabnahme geht das fertige Bauwerk in Obhut des Bauherrn über. Damit wird ein wichtiger Meilenstein bei Neubauten und Renovationen erreicht. Eine gut geplante und sorgfältige Abnahme lässt fehlerhafte Ausführungen, Vertragsabweichungen und nicht fertig gestellte Arbeiten erkennen. Im Interview Othmar Helbling ist Bauherrenberater und Geschäftsführer der hbq-bauberatung.
Mängelrüge auch gegen Planer

Architektenverträge – was gilt es beachten

Die Vorfreude beim Hausbau ist gross. Endlich in den eigenen vier Wänden wohnen und darin tun und lassen können was man will, ist der Wunsch vieler. Umso schlimmer wenn der Traum vom eigenen Heim zum Albtraum wird. Damit dies nicht geschieht, ist es wichtig, sich vor dem Hausbau vertraglich abzusichern. So können Sie bei Patzern die Schuldigen zur Verantwortung ziehen.
Mängelrüge auch gegen Planer

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