Bau-Wissen – Thema Fachzeitschriften

Suchen. Finden. Hier auf Bauszene.ch.

Vom Güterschuppen zum Grafikatelier

In Meiringen wurde ein über 100-jähriges Gebäude der Brünigbahn umgebaut. Der neue Eigentümer, Beat Kehrli, wollte das bestehende Gebäude als zentralen Treffpunkt erhalten und weiternutzen.

Architektenverträge bei Subunternehmern Haftungsfrage regeln

Wenn ein anderes Unternehmen einen Teil der Architekturleistungen erbringen soll, sollte sich der Architekt im Vertrag mit der Bauherrschaft gegen Haftungsansprüche entsprechend absichern.

Absturzsicherung: sicher ist sicherer

Wenn Sicherheitseinrichtungen wie Geländer und Brüstungen, Zäune und Hecken das Gesamtbild beeinträchtigen oder die Sicht behindern, verzichten Bauherrschaften und Architekten gerne darauf. Doch eines steht fest: Das Gesetz macht den Gebäudeeigentümer für Unfälle haftbar. Nebst Kosten und Umtrieben bringen Unfälle Ärger und allenfalls ein gestörtes Verhältnis zur betroffenen Person. Deshalb lohnt es sich, auf sicher zu gehen.

Entschädigung bei Rücktritt vom Vertrag

Wer als Auftraggeber einen bereits erteilten Bauauftrag kündigt, muss dem Unternehmer vollen Ersatz zu leisten. Dieser darf dem Auftraggeber für den entstandenen Schaden Rechnung stellen.

Rückbehalt bei Mängeln

Dürfen im Falle von Baumängeln vom Bauherr Zahlungen zurückbehalten werden? Die SIA-Norm 118 gibt Antwort.

Honorar für Vorprojekt

Wo kein Vertrag vorliegt, kann leicht Streit über das Honorar entstehen. Vereinzelt erheben Planer Ansprüche auf sogenannte SIA-Tarife.

Haftung Gebäudeeigentümer bei Schadensfällen

Schadensfälle an Gebäuden können haftpflicht- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die wesentlichsten Aspekte werden im Folgenden in vereinfachender Kürze beleuchtet.

Pläne in Papier- oder Digitalform

Das Urheberrecht beinhaltet das Recht für den Planer zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet wird. Das Thema wurde auf diesen Seiten behandelt. Ausgeklammert wurde dabei die Frage, ob bei einer Pflicht, die Pläne zu liefern, diese digital sein müssen, oder ob sich der Auftraggeber mit Plänen aus Papier zufriedengeben muss.

Aufbewahrungspflicht für Baupläne

Wie lange müssen Architekten und Ingenieure die Pläne ihrer abgeschlossenen Objekte aufbewahren? Gibt es eine Herausgabepflicht der Pläne an die Bauherren, Jahre nachdem das Bauprojekt abgeschlossen wurde?

Mehr wissen wollen – jetzt Kontakt aufnehmen!

hbq bauberatung & bauabnahme

0848 10 0848

E-Mail