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Mängelrüge auch gegen Planer

Architektenverträge – was gilt es beachten

Die Vorfreude beim Hausbau ist gross. Endlich in den eigenen vier Wänden wohnen und darin tun und lassen können was man will, ist der Wunsch vieler. Umso schlimmer wenn der Traum vom eigenen Heim zum Albtraum wird. Damit dies nicht geschieht, ist es wichtig, sich vor dem Hausbau vertraglich abzusichern. So können Sie bei Patzern die Schuldigen zur Verantwortung ziehen.
Mängelrüge auch gegen Planer

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