Bau-Wissen – Thema Fachzeitschriften
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Absturzsicherung: sicher ist sicherer
BaurechtWenn Sicherheitseinrichtungen wie Geländer und Brüstungen, Zäune und Hecken das Gesamtbild beeinträchtigen oder die Sicht behindern, verzichten Bauherrschaften und Architekten gerne darauf. Doch eines steht fest: Das Gesetz macht den Gebäudeeigentümer für Unfälle haftbar. Nebst Kosten und Umtrieben bringen Unfälle Ärger und allenfalls ein gestörtes Verhältnis zur betroffenen Person. Deshalb lohnt es sich, auf sicher zu gehen.
Entschädigung bei Rücktritt vom Vertrag
BaurechtWer als Auftraggeber einen bereits erteilten Bauauftrag kündigt, muss dem Unternehmer vollen Ersatz zu leisten. Dieser darf dem Auftraggeber für den entstandenen Schaden Rechnung stellen.
Rückbehalt bei Mängeln
BaurechtDürfen im Falle von Baumängeln vom Bauherr Zahlungen zurückbehalten werden? Die SIA-Norm 118 gibt Antwort.
Honorar für Vorprojekt
BaurechtWo kein Vertrag vorliegt, kann leicht Streit über das Honorar entstehen. Vereinzelt erheben Planer Ansprüche auf sogenannte SIA-Tarife.
Haftung Gebäudeeigentümer bei Schadensfällen
BaurechtSchadensfälle an Gebäuden können haftpflicht- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die wesentlichsten Aspekte werden im Folgenden in vereinfachender Kürze beleuchtet.
Pläne in Papier- oder Digitalform
Architekten & GeneralunternehmerDas Urheberrecht beinhaltet das Recht für den Planer zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet wird. Das Thema wurde auf diesen Seiten behandelt. Ausgeklammert wurde dabei die Frage, ob bei einer Pflicht, die Pläne zu liefern, diese digital sein müssen, oder ob sich der Auftraggeber mit Plänen aus Papier zufriedengeben muss.
Aufbewahrungspflicht für Baupläne
Architekten & GeneralunternehmerWie lange müssen Architekten und Ingenieure die Pläne ihrer abgeschlossenen Objekte aufbewahren? Gibt es eine Herausgabepflicht der Pläne an die Bauherren, Jahre nachdem das Bauprojekt abgeschlossen wurde?
Planerwechsel Urheberrecht
BaurechtDas Urheberrecht beinhaltet für den Planer das Recht zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet wird. Vor allem im Zusammenhang mit einem Planerwechsel drängt sich die Frage auf, ob der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse des ursprünglichen Planers benützen darf, indem er beispielsweise das geplante Bauwerk gemeinsam mit einem anderen Planer realisiert.
Glaskratzer – ein leidiges Thema
BaunormenMechanische und chemische Einwirkungen an Glasoberflächen: Chemikalien, Erdkalien und Salpetersäure, die beispielsweise in frischem Beton und mineralischen Putzen, Mauerwerken vorhanden sind, können, wenn sie über die Scheibenoberfläche laufen und antrocknen, Verätzungen und Auslaugungen verursachen.

