Bau-Wissen – Thema Fachzeitschriften

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Garantieabnahme, Bauabnahme: für den Bauherren enorm wichtig

Radon: Zehn mal mehr Häuser sanierungspflichtig

«Wohnen kann tödlich sein». Jedem Wohngebäude in der Schweiz müsste im Grunde ein Beipackzettel mit dieser Überschrift beigegeben werden, von dem Bewohner Kenntnis zu nehmen hätten. Dabei geht es nicht um Unfälle aller Art, die sich bekanntermassen am häufigsten in den eigenen vier Wänden ereignen und von denen die SUVA in regelmässigen Abständen warnt. Vielmehr handelt es sich um eine Gefahrenquelle, die man weder sehen, noch riechen kann. Aber sie ist da. Die Rede ist von Radon, ein im Boden natürlich vorkommendes Edelgas, dem jährlich 200 bis 300 Leute zum Opfer fallen.
Garantieabnahme, Bauabnahme: für den Bauherren enorm wichtig

Risiken bei Kauf- und Werkverträgen

Betrachten wir eine in der Praxis häufige Konstellation: Eine Baugesellschaft ist Verkäuferin und gleichzeitig Erstellerin eines Einfamilienhauses oder einer Stockwerkeigentumseinheit «ab Plan». Die Baugesellschaft und der Käufer schliessen einen kombinierten Kauf- und Werkvertrag ab. Der Käufer wird Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Verkäuferin als General- oder Totalunternehmerin baut. Dadurch «rutscht» der Käufer in die Stellung des Bauherrn.
Garantieabnahme, Bauabnahme: für den Bauherren enorm wichtig

Konfliktlösung im Bauwesen

Schnell ist es passiert. Ein kleiner Baumangel bildet den Ausgangspunkt für einen langwierigen Konflikt zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Bauleute sind deshalb gewohnt, Schwierigkeiten anzusprechen und nach Lösungen zu suchen. Allerdings gelingt dies nicht immer optimal.
Garantieabnahme, Bauabnahme: für den Bauherren enorm wichtig

Baustellensicherheit geht alle an

Arbeiten auf einer Baustelle sind oftmals mit Gefahren für die Bauarbeiter verbunden. Die grosse Zahl von Personen- und Sachschäden, welche von der Suva, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, erfasst werden, zeigen dies leider klar auf.
Garantieabnahme, Bauabnahme: für den Bauherren enorm wichtig

Garantiefrist unterbrechen

Erfahrungsgemäss wird meist lange über Ursachen und Verantwortlichkeiten von Baumängeln diskutiert, so dass der Bauherr Gefahr läuft, dass seine Mängelrechte in der Zwischenzeit verjähren. Er wird daher interessiert daran sein, die Verjährungsfrist zu unterbrechen.
Garantieabnahme, Bauabnahme: für den Bauherren enorm wichtig

Forderungen von Planern verjähren

Mit der Behauptung, der Anspruch auf Bezahlung sei teilweise oder ganz verjährt, pflegen sich Auftraggeber ab und zu von ihrer Pflicht zu drücken. Leistungserbringer sollten deshalb die Verjährungsfristen kennen und wissen, wann diese für die vertraglich vereinbarten Grundleistungen zu laufen beginnen.
Garantieabnahme, Bauabnahme: für den Bauherren enorm wichtig

Stolpersteine beim Bauen – 5 Tipps

Der Bau eines Hauses oder der Erwerb einer Eigentumswohnung ist bei den meisten Leuten die grösste Investition in ihrem Leben. Dabei wird das gesparte Geld und nicht selten das Vorsorgegeld eingesetzt und eine langfristige Verschuldung von 80 % und mehr des Immobilienpreises eingegangen. Eigentlich Grund genug, sich intensiv damit auseinander zusetzen. Und doch gehen viele Bauherren unbedarft und ungenügend vorbereitet in den Bauprozess.
Garantieabnahme, Bauabnahme: für den Bauherren enorm wichtig

Rückbehalt gemäss der SIA Norm 118

Viele Bauherren glauben, sie hätten ein durch das Gesetz geschütztes Recht auf Rückbehalt für befürchtete Mängel am Bau - sie seien daher berechtigt, auch nach der Bauabnahme nicht die volle Zahlung zu leisten. Ganz so einfach ist es aber nicht. Zum Rückbehalt gibt es mehrere gesetzliche Bestimmungen. In diesem Beitrag ist schwergewichtig die Rede von den Bestimmungen zum Rückbehalt der SIA-Norm 118.
Garantieabnahme, Bauabnahme: für den Bauherren enorm wichtig

Garantieabnahme nach 2 Jahren – deshalb ist die Bauabnahme so wichtig!

Mit der Bauabnahme gehen alle Rechte und Pflichten eines Bauwerks an den Bauherrn oder den Eigentümer über. Die Garantiefrist beginnt damit zu laufen. Gut zu wissen, welche Ansprüche einem Immobilienbesitzer zustehen.

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