Bau-Wissen – Thema Bauberatung

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Bauherrenberatung und ihre Vorteile.

Regiearbeiten und deren Verrechnung

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Es gibt verschiedene Wege, wie die Vergütung von Bauarbeiten abgerechnet werden kann. Relativ häufig ist die Vergütung nach Aufwand – die sogenannte Regiearbeit. Während bei kleineren Bauvorhaben häufig ein reiner Regievertrag zum Zuge kommt, ist bei den grösseren ein Vertrags-Mix die Regel. D.h. man vereinbart einen Einheitspreis für das fertige Bauwerk, lässt aber Raum für «Unvorhergesehenes», welches in Regie verrechnet wird.
Rüge- und Verjährungsfristen

Rüge- und Verjährungsfristen nach OR und SIA

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Nach Abschluss des Hausbaus muss ein Immobilienbesitzer Mängel nicht einfach hinnehmen. Dafür gibt es Mängelrechte, auf die er innert gesetzlich vorgeschriebener Frist pochen kann. Wird zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer ein Werkvertrag nach SIA-Norm 118 abgeschlossen, gelten für den Bauherrn bessere Rügebedingungen. Ist dem nicht so, kommt das Obligationenrecht zur Anwendung.
Mängelrüge auch gegen Planer

Mängelrüge auch gegen Planer

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Wer ein Haus baut, muss keine Mängel dulden. Mit einer Mängelrüge kann der Bauherr die Behebung des Fehlers, eine preisliche Minderung oder – im schlimmsten Fall – die Rücknahme des Objekts verlangen. Eine Mängelrüge ist nicht nur gegenüber den ausführenden Unternehmen möglich, sondern auch gegen Architekten und Ingenieure. Liegt ein Planungsfehler vor, muss dieser also nicht akzeptiert werden.
Absicherung für die Handwerker: das Bauhandwerkerpfandrecht

Absicherung für die Handwerker: das Bauhandwerkerpfandrecht

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Das Bauhandwerkerpfandrecht ist in der Schweiz ein vom Gesetz vorgesehener Schutz für Handwerker und Unternehmer. Es sichert deren Ansprüche gegenüber dem Bauherrn ab. Sollten also erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden – aus welchen Gründen auch immer – können die Handwerksbetriebe auf das Grundstück der entsprechenden Liegenschaft ein Grundpfandrecht eintragen lassen.
Bauschäden frühzeitig erkennen

Bauschäden verursachen jährlich Kosten von 1,6 Mrd. CHF in der Schweiz

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1.6 Mrd. Franken, somit 8 % der jährlichen Bauinvestitionen im Hochbau von 21 Mrd. CHF, müssen für die Mängelbehebung an den Immobilien eingesetzt werden. Rund 60 % der Schäden entstehen durch die mangelhafte Wasserdichtigkeit an der Gebäudehülle.
Bauherrenberatung: Wissen auf was es ankommt.

Bauherrenberater: Verbindungsglied zwischen Baulaien und Bauprofis

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Der Bauprozess wird von den meisten Bauherren unterschätzt. Denn auch mit dem Beizug eines Generalunternehmers ist der Auftraggeber intensiv in den Bauablauf eingebunden. So müssen unter anderem Entscheidungen gefällt, Kostennachträge und Rechnungen geprüft und die Bauqualität überwacht werden. Schon bei Unterzeichnung der Planer- oder Generalunternehmerverträge wird der Bauherr mit SIA-Normen und Bauspezifikationen konfrontiert, die es für einen Baulaien nicht einfach machen, den Überblick zu behalten. Der Beizug eines Bauberaters kann dem Bauherrn daher die notwendige Entlastung und Sicherheit im Bauprozess geben.
Der Baubeschrieb darf keine Wundertüte sein

Der Baubeschrieb darf keine Wundertüte sein

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Der Baubeschrieb bildet beim Bauen oder beim Erwerb von Wohneigentum eine sehr wichtige Vertragsgrundlage. Müssen doch darin sämtliche Arbeiten, Leistungen und Materialien des Bauwerkes präzise umschrieben sein. Ein unzureichend abgefasster Baubeschrieb kann sich dabei als Wundertüte erweisen, weil er nicht alle zu erwartenden Leistungen beinhaltet. Dem Bauherrn können so zusätzliche, nicht budgetierte Kosten entstehen.

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