Kittfugen werden oftmals ungenügend geplant, ausgeführt und gewartet

Ohne Kittfugen können diverse Bauteilanschlüsse und Dilatationsfugen z.B. an Fassaden nicht abgedichtet werden. Versagen die Fugen, weil sie fehlerhaft geplant oder ausgeführt oder der Zeitpunkt für den Unterhalt und Ersatz verpasst wurde, kann Wasser in die Fassadenkonstruktion eindringen und zu teuren Schäden an der Bausubstanz führen.

Kittfugen werden oftmals ungenügend geplant, ausgeführt und gewartet

Bestellung

In der Norm SIA 274, des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins «Abdichtungen von Fugen in Bauten», die im Jahre 2022 erneuert wurde, wird neu eine Nutzungsvereinbarung für Fugen verlangt, welche zwischen Bauherren, Planern und den ausführenden Unternehmern vereinbart werden.

In der Nutzungsvereinbarung müssen die Anforderungen der Fugen bezüglich der Dichtigkeit und dem gewählten Dichtstoff sowie die Instandhaltung der Fugen geregelt werden.

Die Vereinbarung klärt die Verantwortungen und die Pflichten der Beteiligten und kann verhindern, dass es zu teuren Schäden infolge unterschiedlicher Erwartungen der beteiligten Parteien an die Fugen kommen kann. Die Pflicht für die Erstellung einer Nutzungsvereinbarung obliegt dabei dem Bauherr.

Planung

Die Dimensionierung von Fugen muss geplant werden. Sie ist unter anderem Abhängig von der Längenausdehnung der zu verbindenden Bauteile bei Wärmeeinwirkungen. In der Norm SIA 274 finden sich unter anderem Beispiele für die Berechnung notwendiger Fugenbreiten. Ebenso werden die Plichten der einzelnen Parteien aufgeführt.

So ist der Bauherr unter anderem für die Erstellung eines Dichtigkeitskonzeptes für die Ausführung der Fugen verantwortlich. Ebenso muss er einen Kontrollplan für die Ausführung der Fugen erstellen.

Ausführung

Da es keinen Universalkitt gibt, ist die richtige Wahl des passenden eine Herausforderung, da es unterschiedliche Dichtstoffe gibt. Acryl-, Silikon- und Hybridkitte müssen je nach Bauteilanschluss fachgerecht eingesetzt werden.

Der Unternehmer muss einem Prüfplan erstellen, damit der Vorgaben des Kontrollplans des Bauherren nachkommen kann. Ebenso muss der Unternehmer die Witterung dokumentieren, welche beim Einbau von Aussenfugen herrscht sowie eines Kontrollplans für die Wartung. Spätestens bei der Abnahme muss der Unternehmer dem Bauherr eine Anleitung für die Pflege und den Unterhalt der Fugen abgeben.

Pflege und Unterhalt

Gemäss der Pflegeanleitung des Unternehmers muss die Kontrolle der Fugen geplant werden.

Je nach Exposition ist davon auszugehen, dass Kittfugen nach 5-8 Jahren zu ersetzen sind. Grundsätzlich sollten die Fugen jährlich geprüft werden.

Dabei werden die Fugen auf deren Elastizität, allfällige Ablösungen, Versprödungen oder Schwachstellen kontrolliert. Ein Unterhaltsvertrag mit einem Unternehmer kann eine Möglichkeit sein, den regelmässigen Unterhalt sicherzustellen. Im Unterhaltsvertrag sollte auch geregelt werden in welchem Rhythmus und mit welchen Hilfsmitteln nicht einsehbare Fugen geprüft werden sollen. So kann es notwendig sein, dass Gerüste, Hebebühnen oder Drohnen zum Einsatz kommen. Der notwendige Ersatz von beschädigten Kittfugen muss umgehend in die Wege geleitet werden, damit Wassereintritte und kostspielige Reparaturarbeiten umgehend umgesetzt werden können.

© bauszene.ch, 24.10.2023, Othmar Helbling