Bei 4 von 5 Schweizer Wohnhäusern ist die Erdbebensicherheit unklar oder ungenügend

Die Mehrheit der Wohngebäude in der Schweiz wurden vor den modernen Baunormen betreffend der Erdbebensicherheit gebaut.

Erdbeben in der Schweiz

In der Schweiz ereignen sich zwischen 1’000 und 1’500 Erdbeben pro Jahr.

Von denen sind etwa 10 bis 20 Beben für die Bevölkerung wahrnehmbar.

Auf der Website des Schweizerischen Erdbebendienst (SED) an der ETH Zürich, die Fachstelle des Bundes für Erdbeben findet sich eine Grafik. welche die Erdbeben von 1975-2022 graphisch darstellt.

Wie steht es um die Erdbebensicherheit in der Schweiz?

Bild © Schweizerischen Erdbebendienst (SED) der ETH Zürich

Ein Beben mit einer zerstörenden Magnitude von etwa 6 ereignete sich das letzte Mal in Siders im Wallis.

Das stärkste dokumentierte Erdbeben in der Schweiz mit einer Magnitude von ungefähr 6.6 ereignete sich 1356 bei Basel.

Gemäss dem SED kann sich ein Schadensbeben in der Schweiz alle 100 Jahre ereignen.

Schutz vor Erdbeben – erdbebengerechtes Bauen

Den besten Schutz bietet die erdbebengerechte Bauweise, welches verhindern soll, dass ein Gebäude bei einem Erdbeben einstürzt und dadurch zu Personen- und Sachschäden führen kann. Die Anforderungen an eine erdbebengerechte Bauweise werden im SIA Normen 261ff. festgehalten und für Umbauten oder Instandsetzungen im SIA-Merkblatt 2018, welche vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverband herausgegeben werden.

In der Schweiz regeln die kantonalen Gesetzgebungen das Bauen. Einzelne Baugesetzgebungen verlangen die Einhaltung der geltenden Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA. Ergänzend machen einige Kantone erdbebenspezifische Auflagen im Rahmen der Baubewilligungsverfahren. Dies sind gemäss dem SED: Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Jura, Luzern, Nidwalden, Wallis.

Welche Verantwortung haben Eigentümer

Gebäudebesitzer sind sich oftmals nicht bewusst, dass sie für die Erdbebensicherheit ihrer Häuser verantwortlich (Werkeigentümerhaftung) sind.

Entsprechend haften sie für allfällige Personen und Sachschäden. Spätestens bei einem grösseren Bauvorhaben muss sich der Eigentümer Kenntnis über die Erdbebensicherheit verschaffen (Sorgfaltspflicht).

Was können Eigentümer unternehmen

Steht ein Umbau oder eine Instandsetzung einer Liegenschaft an, sollte die Erbebensicherheit durch einen Bauingenieur geprüft werden. Die Überprüfung nach Merkblatt SIA 2018 «Überprüfung bestehender Gebäude bezüglich Erdbeben» werden Mängel an der Erdbebensicherheit erfasst und der sogenannte Erfüllungsfaktor berechnet.

Das Erdbebeningenieurwesen ist ein anspruchsvolles Spezialgebiet innerhalb des Bauingenieurwesens. Zustandsanalyse, rechnerische Beurteilung der Erdbebensicherheit und Ausarbeitung zielführender Massnahmen verlangen Erfahrung und ein vertieftes Verständnis des Erdbebenverhaltens eines Gebäudes.

Zwingende Massnahmen sind umzusetzen, wenn Mindestanforderungen für bestehende Gebäude nicht erreicht werden.

Entsprechend sind Vorschläge für Erdbebensicherheitsmassnahmen auszuarbeiten und deren Verhältnismässigkeit zu beurteilen im Bezug auf die gesamten baulichen Massnahmen. Für Wohnbauten konventioneller Bauart (freistehend, bis zweigeschossig) ohne gravierende Schwachstellen ist in der Regel eine Überprüfung der Erdbebensicherheit nicht verhältnismässig.

Weitere Infos:

Erbebensicherheit prüfen – die Baufachleute auf zustandsanalysen.ch können sie beraten und unterstützen.

Ist unser Gebäude genügend erdbebensicher? – Merkblatt BAFU – bafu.admin.ch

© bauszene.ch – 6.7.2023/oh