Bau-Wissen – Thema Bauberatung
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Bauherrenberater als ausgewiesene Fachspezialisten
BauberatungManch ein Schweizer träumt von den eigenen vier Wänden, am liebsten ein Einfamilienhaus irgendwo im Grünen. Doch wird der Hausbau nicht selten unterschätzt. So müssen unter anderem Entscheidungen gefällt, Kostennachträge und Rechnungen geprüft und die Bauqualität überwacht werden.
Geistiges Eigentum beim Bauen
Bauberatung, BaurechtVier Gesetzte greifen im Bereich des geistigen Eigentums beim Bauen. Dies sind das Urheberrecht, das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Bundesgesetz über den Schutz von Design sowie das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben. Trotzdem ist es sehr schwierig, ein Bauobjekt in seiner Einmaligkeit zu schützen. Denn: Blosse handwerkliche Arbeit ist nicht geschützt.
Regiearbeiten und deren Verrechnung
Bauberatung, Baukosten, BaurechtEs gibt verschiedene Wege, wie die Vergütung von Bauarbeiten abgerechnet werden kann. Relativ häufig ist die Vergütung nach Aufwand – die sogenannte Regiearbeit. Während bei kleineren Bauvorhaben häufig ein reiner Regievertrag zum Zuge kommt, ist bei den grösseren ein Vertrags-Mix die Regel. D.h. man vereinbart einen Einheitspreis für das fertige Bauwerk, lässt aber Raum für «Unvorhergesehenes», welches in Regie verrechnet wird.
Rüge- und Verjährungsfristen nach OR und SIA
Bauberatung, BaurechtNach Abschluss des Hausbaus muss ein Immobilienbesitzer Mängel nicht einfach hinnehmen. Dafür gibt es Mängelrechte, auf die er innert gesetzlich vorgeschriebener Frist pochen kann. Wird zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer ein Werkvertrag nach SIA-Norm 118 abgeschlossen, gelten für den Bauherrn bessere Rügebedingungen. Ist dem nicht so, kommt das Obligationenrecht zur Anwendung.
Mängelrüge auch gegen Planer
Bauberatung, BaurechtWer ein Haus baut, muss keine Mängel dulden. Mit einer Mängelrüge kann der Bauherr die Behebung des Fehlers, eine preisliche Minderung oder – im schlimmsten Fall – die Rücknahme des Objekts verlangen. Eine Mängelrüge ist nicht nur gegenüber den ausführenden Unternehmen möglich, sondern auch gegen Architekten und Ingenieure. Liegt ein Planungsfehler vor, muss dieser also nicht akzeptiert werden.
Absicherung für die Handwerker: das Bauhandwerkerpfandrecht
Bauberatung, BaurechtDas Bauhandwerkerpfandrecht ist in der Schweiz ein vom Gesetz vorgesehener Schutz für Handwerker und Unternehmer. Es sichert deren Ansprüche gegenüber dem Bauherrn ab. Sollten also erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden – aus welchen Gründen auch immer – können die Handwerksbetriebe auf das Grundstück der entsprechenden Liegenschaft ein Grundpfandrecht eintragen lassen.
Bauschäden verursachen jährlich Kosten von 1,6 Mrd. CHF in der Schweiz
Bauberatung, Baumängel1.6 Mrd. Franken, somit 8 % der jährlichen Bauinvestitionen im Hochbau von 21 Mrd. CHF, müssen für die Mängelbehebung an den Immobilien eingesetzt werden. Rund 60 % der Schäden entstehen durch die mangelhafte Wasserdichtigkeit an der Gebäudehülle.
Bauherrenberater: Verbindungsglied zwischen Baulaien und Bauprofis
Allgemein, BauberatungDer Bauprozess wird von den meisten Bauherren unterschätzt. Denn auch mit dem Beizug eines Generalunternehmers ist der Auftraggeber intensiv in den Bauablauf eingebunden. So müssen unter anderem Entscheidungen gefällt, Kostennachträge und Rechnungen geprüft und die Bauqualität überwacht werden. Schon bei Unterzeichnung der Planer- oder Generalunternehmerverträge wird der Bauherr mit SIA-Normen und Bauspezifikationen konfrontiert, die es für einen Baulaien nicht einfach machen, den Überblick zu behalten. Der Beizug eines Bauberaters kann dem Bauherrn daher die notwendige Entlastung und Sicherheit im Bauprozess geben.
Der Baubeschrieb darf keine Wundertüte sein
Architekten & Generalunternehmer, BauberatungDer Baubeschrieb bildet beim Bauen oder beim Erwerb von Wohneigentum eine sehr wichtige Vertragsgrundlage. Müssen doch darin sämtliche Arbeiten, Leistungen und Materialien des Bauwerkes präzise umschrieben sein. Ein unzureichend abgefasster Baubeschrieb kann sich dabei als Wundertüte erweisen, weil er nicht alle zu erwartenden Leistungen beinhaltet. Dem Bauherrn können so zusätzliche, nicht budgetierte Kosten entstehen.