Umbauen – Bauschäden und Baupfusch vermeiden

Die Behebung von Bauschäden verursacht in der Schweiz pro Jahr Kosten, die auf 200 bis 500 Millionen Franken geschätzt werden. Bauschäden sind daher nicht nur ein Ärgernis für die Betroffen, sondern belasten auch die Wirtschaft. Die Entstehung von Bauschäden und Baumängel haben die unterschiedlichsten Ursachen.

Anforderungen an Planer und Handwerker steigen

Dichtere Gebäudehüllen, stärkere Wärmedämmungen und der Einsatz immer komplexerer Haustechnikanlagen erhöhen die Anforderungen an die Planer und die Bauhandwerker stetig. Es reicht nicht, wenn jeder Unternehmer sein Bauteil fehlerfrei erstellt und einbaut. Nur wenn die einzelnen Bauteile nahtlos ineinander greifen, ist eine fachgerechte Sanierung oder ein Umbau möglich.

Eine umsichtige Planung sowie ein Arbeitsgattungen übergreifendes Mitdenken sämtlicher Beteiligten ist notwendig. Die Architekten und die Bauleiter sind immer mehr gefordert, um beim allgegenwertigen Kosten- und Termindruck die Einhaltung der Qualität und der Vorschriften sicher zustellen.

Baunormen ändern immer schneller

Die Bemühungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA sowie der Fachverbände der einzelnen Berufsgattungen sind gross, um die Bauqualität laufend zu verbessern. Die Normierungen und die Vorgaben ändern immer schneller, damit sie mit den neuen Materialien und Techniken mithalten können.

Nicht selten sind die Handwerker auf der Baustelle nicht mit den aktuellen Normen für die Ausführung ihrer Arbeiten vertraut. Leider werden die Baunormen und Empfehlungen oftmals erst zu Rate gezogen, wenn es darum geht zu belegen, wer die Schuld für einen Baufehler trägt und wer nicht.

Zusätzliche Wärmedämmung gewusst wie

Bei älteren Gebäuden steht das Anbringen von zusätzlicher Wärmedämmung zuoberst auf der Prioritätenliste, damit der Energieverbrauch nachhaltig gesenkt werden kann.

Was früher beim Anbringen von Dämmstärken von 4 bis 6 cm noch problemlos in Eigenregie ausgeführt werden konnte, wird bei Dämmstärken von 20 cm und mehr zur bauphysikalischen Herausforderung. Nur wenn die Dampfsperren und die Winddichtigkeit fachgerecht geplant und ausgeführt werden, entstehen keine Feuchtigkeitsprobleme und Bauschäden. Denn feuchte Raumluft entweicht durch die kleinsten Löcher in der Gebäudehülle, kühlt sich auf dem Weg nach Aussen ab und gibt Kondensat in Form von Feuchtigkeit ab. Erfolgt diese Feuchtigkeitsabgabe in der Baukonstruktion werden kurz- und mittelfristig Feuchtigkeits- und Schimmelbildungen entstehen.

Langfristiges Sanierungskonzept für Ausführung in Etappen

Die Ausführung der Sanierungsarbeiten in Etappen kann sich auch aus steuerlichen Überlegungen aufdrängen.

Die gesamte Sanierung muss aber zwingend zum Beginn geplant werden, damit keine «Flickwerksanierung» entstehen kann.

Ärgerlich, wenn die Fenster ersetzt werden, die Wärmedämmung in den Fensterleibung der nachfolgenden Fassadenwärmedämmung nicht eingeplant wurde. Die Gebäudehülle und somit der Energieverbrauch des Gebäudes sollten vor dem Ersatz der Heizanlage optimiert werden. Nur so kann, die neue Heizanlage optimal dimensioniert und ausgelegt werden.

Schade, wenn die neue Heizung nach der Fassadensanierung nur mit «angezogener Handbremse» und einem schlechten Wirkungsgrad laufen kann und unnötige Energie verbraucht.

Qualitätskontrollen kann Baumängel und Baupfusch verhindern

Eine detaillierte Planung und eine konsequenter Prüfung der ausgeführten Arbeiten sind für die Sicherstellung der Qualität der Bauarbeiten zwingend. Auch bei Umbau- und Sanierungsarbeiten ist eine Prüfung und Abnahme der einzelnen Arbeiten Pflicht.

So sollen die Wärmedämmungen und die Dampfsperren geprüft werden, bevor diese mit Holz oder Gips verkleidet werden.

Denn nicht alle Bauteile können anlässlich der Bauabnahme auf eine normenkonforme und fehlerfreie Ausführung kontrolliert werden. Es kann sich für die Qualität der ausgeführten Arbeiten durchaus bezahlt machen, für eine punktuelle Baukontrolle einen Bauberater als unabhängigen Experten beizuziehen.

Bauabnahme was gilt es zu beachten?

Lassen Sie sich genügend Zeit, sämtliche Bauteile sorgfältig zu prüfen. Denn alles, was anlässlich der Bauabnahme sichtbar ist und nicht bemängelt wird, gilt als abgenommen und somit auch als akzeptiert.

Mit der Bauabnahme beginnen auch die jeweiligen Garantiefristen zu laufen. Verlangen Sie daher von der Abnahme ein schriftliches Protokoll, damit für den Beginn der Fristen gar keine Missverständnisse entstehen können.

© bauszene.ch, 20.4.2009, überarbeitet 3.2.2023