Schlagwortarchiv für: Brandschutzvorschriften

Brandschutz und Brandabschottungen in der modernen Bautechnik.

Brandschutz nimmt einen zunehmenden Stellenwert ein. Im Rahmen von

  • Brandschutzvorschriften,
  • neuer Bauplanungen und Bautechniken,

werden spezielle Brandschutzabschnitte geplant, um im Falle eines Brandes oder Feuers Schadenszonen einzugrenzen.

Hier kommen hochwirksame Brandschutzmassnahmen zum Zug:

  • Rohrabschottungen,
  • Kabelabschottungen,
  • Kabelkanalverkleidungen,
  • Lüftungskanalverkleidungen,
  • Schachtwände,
  • verschliessen von Dehnungsfugen und
  • Mauerwerksfugen.

Weichabschottung

Weichabschottung ist eine häufige Form der Brandabschottung. Bei dieser Abschottungsart können

  • Kabel,
  • brennbare Rohre,
  • nichtbrennbare Rohre,
  • Luftkanäle,
  • Kabeltrassen und
  • Brandschutzklappen

in der geforderten Brandwiderstandsklasse abgeschottet werden. Ein Weichschott besteht aus Steinwolle und einem Dämmschichtbildner, der darauf appliziert wird. Dieser kann einseitig oder zweiseitig aufgetragen werden.

Hartabschottung

Bei Hartabschottung werden Durchbrüche auf verschiedenste Art und Weise geschlossen, zum Beispiel mit

  • Brandschutzmörtel,
  • Brandschutzkissen und
  • Brandschutzkitt.

 

 

 

Die Behörden konnten Holzbauten aufgrund der geltenden Brandschutzvorschriften im Normalfall nur bewilligen, wenn sie nicht mehr als zwei Geschosse aufweisen. Seit 1.Januar 2005 sind schweizweit Brandschutzvorschriften in Kraft, die deutlich besser auf das Holz abgestimmt sind.

Damit werden Holzbauten bis sechs Geschosse und Holzfassaden bis acht Geschosse möglich. Die Feuerwiderstände von Bauteilen werden seit Beginn dieses Jahres nach drei Parametern bemessen, die sich in einer REI-Klassifizierung spiegeln, wobei

  • R für den Widerstand der Tragfähigkeit,
  • E für die Dichtigkeit des Raumabschlusses gegen Feuer und Rauch und
  • I für die Dämmung gegen Wärme steht.

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) lässt in ihrem neuen Vorschriftenwerk Holz bis zu einer Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten zur Anwendung zu. Neu gilt für Tragwerke und Brandabschnitte in Wohn-, Büro- und Schulbauten:

  • Holzanwendung bis drei Geschosse REI 30,
  • vier Geschosse REI 60,
  • fünf bis sechs Geschosse REI 60/EI 30 (nbb).

Bei Sprinklervollschutz gelten reduzierte Anforderungen. Für Treppenhäuser ist in definierten Nutzungen neu bis drei Geschosse eine nichtbrennbar verkleidete Tragkonstruktion in Holzbauweise möglich.

Bei definierten Nutzungen sind Holzverkleidungen für Fassaden in Zukunft bis über drei Geschosse möglich; mit speziellen konstruktiven Massnahmen und für gewisse Nutzungen sind sie bis über acht Geschosse anwendbar.

Forschung trägt Früchte

Die neuen Brandschutzvorschriften bedeuten eine kontrollierte Öffnung für das Holz im Bauwesen.

Die Branche hat im Hinblick auf die neuen Vorschriften bereits seit Mitte der 90er Jahre intensive Forschungs- und Entwicklungsarbeit betrieben. 2001 lancierten Lignum, Holzwirtschaft Schweiz und das Förderprogramm «holz 21» des BUWAL zu deren Bündelung gemeinsam mit Verbänden und Institutionen der Wald- und Holzwirtschaft das Programm «Brandsicherheit und Holzbau», welches in einem breit angelegten Verbund technische und methodische Grundlagen sowie gesicherte Konstruktionen für Bauteile im Hinblick auf den Eintritt des Baustoffs Holz in die Mehrgeschossigkeit erarbeitet.

Die VKF und der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) sind neben Forschungsinstituten aus der Schweiz und aus Deutschland ebenso Projektpartner wie Firmen und Unternehmen der Holz- und Zulieferindustrie. Die neuen Erkenntnisse müssen nun wirkungsvoll in die Praxis einfliessen. Diese Aufgabe erfüllen Dokumentationen, Arbeitshilfsmittel und Qualitätsrichtlinien. Den Auftakt machte die Swissbau Ende Januar, an der Lignum als Kompetenzzentrum für Holz am Bau Architekten und Planer mit grundlegenden Informationen über die neuen Möglichkeiten versorgte.

Gemeinsam mit dem Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten sowie mit dem Schweizerischen Fachverband Fenster- und Fassadenbranche zeigte Lignum anhand von Brandschutztüren und Brandschutzfenstern in Holz auf, welche Lösungen künftig bereitstehen.

Neue Märkte für Holz am Bau

Holz erhält unter den neuen Brandschutzvorschriften Zutritt zum grossen Volumen des mehrgeschossigen Bauens.

Insbesondere Wohnsiedlungen, Büro- und Schulbauten dürften in Zukunft vermehrt in Holz- beziehungsweise in Mischbauweise mit Holzfassade ausgeführt werden.

Denn der Holzbau kann heute dank rationeller Fertigung und präziser Montage bezüglich der am Ende entscheidenden Kosten auch im grossen Massstab mithalten. Der Holzbau wird für Investoren unter der neuen Brandschutzregelung noch interessanter als bis anhin.
Die neuen Regeln ermöglichen einen Quantensprung beim Holzbau. Dies bedeutet aber auch:

Die Branche übernimmt künftig eine hohe Verantwortung. Ein Qualitätssicherungssystem für den mehrgeschossigen Holzbau ist neben intensiver Schulung unabdingbar; Behörden, Holzfachleute und Spezialisten der Qualitätssicherung bauen es derzeit auf.

Man darf davon ausgehen, dass zwischen den erzielten Fortschritten im Brandschutz und einer erweiterten Nachfrage nach Holz als Baustoff ein direkter Zusammenhang besteht. Für das Holz ist deshalb künftig mit einem spürbaren Marktanteilsgewinn am Bau zu rechnen.

Quelle architektur-technik.ch