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Vor – und Bauabnahme – Merkpunkte für die Bauherren

Sia 118: Vor – und Bauabnahme – Merkpunkte für die Bauherren

Üblicherweise wird das fertig erstellte Bauwerk vom Ersteller (General- oder Totalunternehmer, Architekt) und vom Besteller (Bauherr, Käufer) gemeinsam geprüft und geht nach erfolgreicher Prüfung und der Abnahme in das Eigentum des Bestellers über. Baurechtlich ein wichtiger Akt, dem nicht immer die entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Von beiden Parteien!

SIA 118 Garantieleistungen des Unternehmers

Bei Werkverträgen, die auf der SIA Norm 118 reicht der Unternehmer mit seiner Schlussrechnung einen Garantieschein über 10% der Vertragssumme ein, als Sicherstellung für seine Garantieleistungen.

Rissprotokolle

Grundsätzlich liegen Rissprotokolle im Interesse des Bauherrn, ist er doch gegenüber seinen Nachbarn beweispflichtig.