SIA Norm 118: Allgemeine Bedingungen Bau

ABB steht als Abkürzung für «Allgemeine Bedingungen Bau». Diese bezeichnen Normen, die werkvertragliche Aspekte spezieller Bauarbeiten in Addition zur übergeordneten Norm SIA 118 regeln.

Grundlage

Neben technischen Anforderungen an Bauwerke und Bauteile auch das Verhalten der Beteiligten und insbesondere deren Pflichten und Rechte zu normieren.

Während es sich bei technischen Aussagen («Was ist zu tun?») um objektiv belegbare Regeln handelt, widerspiegeln die vertraglichen Aussagen («Wer tut was?») ein branchenübliches Verhalten.
Während also technische Normen meist als «anerkannte Regeln der Baukunde» gelten und deren Einhaltung erwartet werden darf, müssen vertragliche Normen vereinbart werden, damit sie baurechtlich Gültigkeit erlangen.

Die Norm SIA 118 geht vor

ABB werden (wie bisher) in der Rangfolge zu den «übrigen Normen des SIA» gezählt. Bei widersprüchlichen Aussagen in den ABB geht die Norm SIA 118 vor, es sei denn, den ABB werde im Vertrag Vorrang eingeräumt. Die von der KAB vorgeschriebene Formulierung der Ziffer 0.2 verlangt, bereits in der Einleitung der ABB festzulegen, wo die Norm SIA 118 abgeändert wird, und bietet damit Schutz gegen unbeabsichtigte Abweichungen von den Regelungen der Norm SIA 118.

© bauszene.ch, 9.5.2009, überarbeitet 3.2.2023