Präzise Werkverträge sind unerlässlich beim Bauen

Ob für den Umbau eines Badezimmers oder den Neubau eines Einfamilienhauses BauherrInnen sind sehr gut daran beraten ihre Bestellung in einem Werkvertrag schriftlich festzuhalten.

 

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So können Missverständnisse über die Ausführung durch präzise Beschreibung des Werkes verhindert und die Bestellung auch Monate später noch nachvollzogen werden. Bei Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien dienen die vertragsrechtlich vereinbarten Bedingungen als Leitplanken für eine Regelung.

Bauen ist aber immer auch eine emotionale Angelegenheit. So wird genau diesen vertraglichen Vereinbarungen im Vorfeld zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Bei komplexeren Bauvorhaben ist es den BauherrInnen nicht möglich die Vertragstexte und deren rechtliche Konsequenzen abzuschätzen, ein, nicht selten ein Fehler.

Präzise Werkverträge sind unerlässlich beim Bauen

Präzise Werkverträge sind unerlässlich beim Bauen

Doch was gehört alles in einen Werkvertrag:

  • Norm SIA 118 –

    sollte als allgemeine Vertragsbedingung vermerkt werden. Sie ist erprobt im Baugewerbe und präzisiert die Vorgaben des Obligationenrechtes auch für Laien verständlich.

  • Baubeschrieb –

    jedes Bauteil muss möglichst genau mit der Funktion, Materialbezeichnung, genauer Ausführung, etc. beschrieben werden.

  • Vertragsbestandteile –

    Planunterlagen, Offerten, Beschriebe, Baubewilligungen etc. müssen vollständig im Vertragsdokument aufgeführt werden.

  • Zahlungsbedingungen –

    zuerst das Werk prüfen, dann abnehmen und erst dann bezahlen ist sicherlich eine gute Empfehlung. Leider sehen einzelne Bauverträge eine Bezahlung vor der gemeinsamen Prüfung vor.

  • Garantien –

    Wie lange dauern diese? Wird ein Garantieschein abgegeben? Werden Garantien allenfalls vom Ersteller abgetreten, was ganz kritisch hinterfragt werden muss.