Konfliktlösung im Bauwesen

Schnell ist es passiert. Ein kleiner Baumangel bildet den Ausgangspunkt für einen langwierigen Konflikt zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Bauleute sind deshalb gewohnt, Schwierigkeiten anzusprechen und nach Lösungen zu suchen. Allerdings gelingt dies nicht immer optimal.

Bauablaufstörungen verursachen jährlich ungedeckte Kosten im vierstelligen Millionenbereich.

Konflikte

  • binden zudem personelle Ressourcen,
  • ruinieren langjährige Beziehungen und
  • führen im Extremfall zu langwierigen und teuren Rechtsstreitigkeiten.

Gerade bei Baustreitigkeiten ist jedoch die gerichtliche Rechtsprechung mit einem Verlierer und einem Gewinner oder mit zwei halbwegs (Un-)Zufriedenen keine ideale Lösung, zumal die Konfliktparteien auf dem Baumarkt mit grosser Wahrscheinlichkeit irgendwann wieder aufeinandertreffen. Je nach Intensität, Art des Konflikts und Interessen der Parteien haben sich in der Praxis deshalb alternative Konfliktlösungsverfahren herausgebildet, darunter die Mediation und das Vermittlungs- und/oder Schiedsgerichtsverfahren.

Mediation

Die Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem ein Vermittler (Mediatorin oder Mediator) die Konfliktpartner auf ihrem Weg zu einvernehmlichen Lösungen begleitet. Der Mediator hat keine eigene Entscheidungsgewalt. Er baut Brücken und hilft, einen Prozess in Gang zu bringen, bei dem die Parteien Raum für die Formulierung ihrer Interessen erhalten und in eigenverantwortlicher Weise Träger der selbsterarbeiteten Lösungen sind.

Die in Mediationsverfahren erarbeiteten Lösungen haben oft überraschende Inhalte. Diese sind meist nicht Kompromisse, sondern beziehen Interessen und Anliegen der Parteien mit ein. Das ermöglicht Win-win-Lösungen, mit denen alle Parteien zufrieden sind.

Das Hauptziel des Mediators ist dabei, Leute zu befähigen, ihre Konflikte eigenverantwortlich zu bearbeiten und zu lösen. Mediationsverfahren haben auch in der Baubranche langsam Einzug gehalten.

Vermittlungs- oder Schiedsverfahren

Neben der Mediation gibt es auch das Vermittlungs- oder Schiedsverfahren. Der

haben dazu eine eigene Ordnung ausgearbeitet.

Ziel ist es, dank dem Beizug sachkompetenter Fachleute ein einfaches, kostengünstiges und rasches Verfahren zur Konfliktbewältigung im Bau- und Immobilienbereich zur Verfügung zu stellen.

Das vorgelagerte Vermittlungsverfahren ist insbesondere für die Erledigung «kleiner» Streitigkeiten, etwa wegen

  • kleinerer Baumängel,
  • Konflikten mit Nachbarn oder
  • aus dem Stockwerkeigentum,

geeignet.

Der von den Parteien gewählte Vermittler versucht, mit den Parteien einen Vergleich auszuarbeiten. Das Verfahren dauert in der Regel nicht länger als drei Monate. Wird der Konflikt im Vermittlungsverfahren nicht gelöst, steht den Parteien die Anrufung des spezialisierten Schiedsgerichts «Bau + Immobilien» oder der Gang ans ordentliche Gericht, offen.

Im Schiedsverfahren entscheidet je nach Streitwert ein Einzel- oder Dreierschiedsgericht (Schiedsspruch). Es ist ein rasches Verfahren: Ein Schiedsspruch soll im Normalfall innert drei Monaten nach Übermittlung der Akten ans Gericht gefällt werden. Die Parteien sind in der Wahl der Vermittler/Schiedsrichter frei. Dies ermöglicht ihnen, ausgewiesene Experten beizuziehen. Die Trägerverbände stellen den Parteien auf Wunsch eine unverbindliche Liste (Angaben über Ausbildung/Fachkenntnisse usw.) mit möglichen Vermittlern und Schiedsrichtern zur Verfügung.

Quelle: nzz.ch