Häuser werden immer bunter

Bauherren und Gebäudebesitzer lassen die Fassaden ihrer Häuser immer farbiger streichen und liegen damit absolut im Trend. In neuen Quartieren reihen sich bunte Einfamilienhäuser aneinander, welche das Einheitsgrau, das Kalkweiss und das Standardbeige älterer Gebäude immer mehr ablösen.

Farben liegen im Trend

Bunte Farben an Gebäudefassaden sind keine neue Erscheinung. Breits in früheren Zeitepochen wurden unterschiedlich starke Farben verwendet, um den Ausdruck der Gebäude zu verstärken. Erst in der Moderne wurde die Fassadengestaltung immer mehr entfärbt. Der Einsatz von erdfarbigen Tönen, Rot, Orange und Pastelltönen aller Farben verstärkt nun dieses gestalterische Element in der Architektur wieder. Im Kommen sind auch zweifarbig gestaltete Fassaden. Solche Farbvarianten werden insbesondere von den Fertighaus- und Systemhausanbietern auf den Markt gebracht. Sie sind die eigentlichen Vorreiter der neu entdeckten Farbenfreude.

Bereits entstehen in Anlehnung daran auch Mehrfamilienhäuser, bei denen die Bewohner zum Beispiel die Farbe ihrer Balkonnischen individuell wählen können.

Nicht alles was gefällt, ist erlaubt

Hausfassaden sind Teil des öffentlichen Raumes. Farbgestaltungen von Gebäudefassaden sind daher in den meisten Fällen bewilligungspflichtig und müssen vor deren Ausführung bemustert werden.

Obwohl es für die Farbverträglichkeit keine messbaren Kriterien gibt, müssen die Baukommissionen der Gemeinden über die Bewilligungsfähigkeit der Fassadengestaltung befinden.

Der Ermessensspielraum der bewilligenden Kommissionen führt dabei hin und wieder zu Meinungsverschiedenheiten, lassen sich doch Geschmäcker nicht in eine Form pressen.

Nicht allen wird es gefallen

Bauherren und Farbberater können es nicht allen Nachbarn und Betrachtern recht machen. Die Diskussion über die Ästhetik und die Gestaltung währt schon ewig. Der Einsatz von Farbe als Architektursprache ist heikel, denn nur wenn die Farbtöne des gesamten Gebäudes perfekt aufeinander abgestimmt sind, erreicht das Gebäude die gewünschte Wirkung. Die ungenügende Beachtung kleiner Gestaltungsdetails kann den Gesamteindruck nachhaltig negativ beeinflussen.

Dunkle Farben, was ist machbar?

Der Hellbezugswert ist der Reflektionsgrad eines bestimmten Farbtons zwischen dem Schwarzpunkt = 0 und dem Weisspunkt = 100. Dunklere Farbtöne im Aussenbereich unterliegen infolge des andauernden Wechsels zwischen Erwärmung durch Sonneneinstrahlung und Abkühlung während der Nachtstunden grösseren Temperaturspannungen als heller eingefärbte Beschichtungen. Dies kann zu kleineren oder grösseren Spannungsrissen an der Fassade führen. Dies gilt vor allem bei Aussenwärmedämmungen, da darf kein Hellbezugswert kleiner als 30 angewendet werden, ausser der Systemlieferant garantiert für einen tieferen Wert.

Farbe hat viele Funktionen

Die Rekonstruktion historischer Farben an Hausfassaden denkmalgeschützter Gebäude trägt zum Erhalt kultureller Tradition bei.

Bei neuen Gebäuden kann der funktionelle Einsatz von Farben einen Baukörper optisch zusammenfassen oder unterschiedliche Architekturelemente stärker voneinander abgrenzen, damit die Struktur des Gebäudes stärker erkennbar wird.

Ein starkes Gestaltungselement, das von den Architekten gezielt eingesetzt wird. Eine individuelle Farbgebung kann durchaus einen Einfluss auf das Lebensgefühl der Bewohner haben. Ebenso kann es ein Gebäude hervorheben, was die Kennzeichnung und die Orientierung für Kinder und Besucher vereinfacht.

Die richtige Farbe schützt die Fassade

Der Fassadenanstrich bestimmt nicht nur die Optik eines Hauses, er erfüllt auch eine wichtige Schutzfunktion. Er weisst Wasser und Schmutz ab und schützt gegen Algen und Pilzbefall. Grundsätzlich sollten 2 Anstriche aufgetragen werden für einen optimalen Schutz, denn wie sagen die Maler: «Ein Anstrich ist kein Anstrich».

Fassadenveränderungen sind bewilligungspflichtig

Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Gemeinde bevor Sie die Farbwahl der Hausfassade abschliessend bestimmen. Denn nicht alles was gefällt wird unbedingt bewilligt.

Der Ortsbildschutz oder denkmalgeschützte Gebäude in der Nachbarschaft können einen Einfluss haben auf die Zustimmung und die Bewilligung der Behörden haben.

Die Bemusterung mit einem grosszügigen Farbmuster kann dabei sicherlich eine sehr hilfreiche Entscheidungsgrundlage sein, für sämtliche beteiligten Parteien.