Bau-Wissen – Thema Fachzeitschriften

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SIA 118 Garantieleistungen des Unternehmers

Bei Werkverträgen, die auf der SIA Norm 118 reicht der Unternehmer mit seiner Schlussrechnung einen Garantieschein über 10% der Vertragssumme ein, als Sicherstellung für seine Garantieleistungen.

Rissprotokolle

Grundsätzlich liegen Rissprotokolle im Interesse des Bauherrn, ist er doch gegenüber seinen Nachbarn beweispflichtig.

SIA 260 – Nutzungsvereinbarung

Mit der Nutzungsvereinbarung hat den Nutzungsplan abgelöst. Er beinhaltet die Beschreibung der Nutzungs- und Schutzziele der Bauherrschaft sowie der grundlegenden Bedingungen, Anforderungen und Vorschriften für die Projektierung, Ausführung und Nutzung eines Bauwerks.

SIA Norm 118 Allgemeine Bedingungen Bau

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ABB steht als Abkürzung für «Allgemeine Bedingungen Bau». Diese bezeichnen Normen, die werkvertragliche Aspekte spezieller Bauarbeiten in Addition zur übergeordneten Norm SIA 118 regeln.

Mängelbehebung im Verhältniss ohne übermässige Kosten

Die SIA Norm 118, den allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten gelangt in Bauverträgen zur Anwendung, wenn Sie speziell vereinbart wurden.

Erdbebensicherheit ernst nehmen

Bezüglich Erdbebensicherheit von Gebäuden steht es in der Schweiz nicht zum Besten. Ein Merkblatt des SIA und Umsetzungshilfen des Bundes sollen Eigentümer von Bauwerken ermuntern, die Nachrüstung an die Hand zu nehmen. Bedenklich ist, dass sogar bei Neubauten die Normen zum erdbebensicheren Bauen missachtet werden.

Umbauen – Bauschäden und Baupfusch vermeiden

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Die Behebung von Bauschäden verursacht in der Schweiz pro Jahr Kosten, die auf 200 bis 500 Millionen Franken geschätzt werden. Bauschäden sind daher nicht nur ein Ärgernis für die Betroffen, sondern belasten auch die Wirtschaft. Die Entstehung von Bauschäden und Baumängel haben die unterschiedlichsten Ursachen.

Generalunternehmervertag Baukosten im Auge behalten

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In einem einzigen Vertrag werden sämtliche Leistungen für ein schlüsselfertiges Bauwerk beschrieben und festgehalten. Ein präziser und ausgewogener Vertrag, in welchem die Risiken für den Bauherrn minimiert werden, bildet die Basis für ein erfolgreiches Bauvorhaben.

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