Bau-Wissen – Thema Fachzeitschriften

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Beim Kauf eines Eigenheims lauern viele Fallen

Nachteilige Klauseln können erhebliche Mehrkosten und Ärger verursachen. Damit man finanziell nicht über den Tisch gezogen wird, gilt es einiges zu beachten. Beim Kauf eines Eigenheims lauern viele Fallen. Besonders in Zeiten wie heute, wo die Nachfrage nach Wohneigentum gross ist und die Verkäufer deshalb in einer starken Verhandlungsposition sind. Die Verkäufer sind in der Regel Immobilienprofis.

Baurecht Schneelasten nach norm SIA 261

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Im Winter 2006 fielen im Schweizer Mittelland bemerkenswerte Schneemengen. Am 5. März 2006 gab es über Nacht verbreitet 40 bis 60 cm Schnee, was statistisch nur alle 100 Jahre vorkommt. In der Folge stürzten einige Hallendächer ein, doch die Schäden hielten sich in Grenzen. Trotz Klimawandel kann es immer noch zu umfangreichen Schneefällen kommen.

Baurecht: Abtretung von Garantieansprüchen

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Was beim Wohnungskauf alles schief laufen kann. Bei Baumängeln gilt es genau aufzupassen: Ohne eindeutige Garantien im Vertrag kann ein Hausbau im Nu aus allen Fugen geraten. Weil beim Hausbau immer etwas schief gehen kann, sichert man sich vorgängig besser ab. Einige Punkte im Baurecht sind dabei zu beachten.

Ein Haus ohne Keller, funktioniert das?

Die Mehrheit der Einfamilienhäuser in der Schweiz wird mit einem Keller gebaut. Es gibt aber durchaus auch gute Gründe, auf eine Unterkellerung zu verzichten.

SIA 118 Garantieleistungen des Unternehmers

Bei Werkverträgen, die auf der SIA Norm 118 reicht der Unternehmer mit seiner Schlussrechnung einen Garantieschein über 10% der Vertragssumme ein, als Sicherstellung für seine Garantieleistungen.

Rissprotokolle

Grundsätzlich liegen Rissprotokolle im Interesse des Bauherrn, ist er doch gegenüber seinen Nachbarn beweispflichtig.

SIA 260 – Nutzungsvereinbarung

Mit der Nutzungsvereinbarung hat den Nutzungsplan abgelöst. Er beinhaltet die Beschreibung der Nutzungs- und Schutzziele der Bauherrschaft sowie der grundlegenden Bedingungen, Anforderungen und Vorschriften für die Projektierung, Ausführung und Nutzung eines Bauwerks.

SIA Norm 118 Allgemeine Bedingungen Bau

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ABB steht als Abkürzung für «Allgemeine Bedingungen Bau». Diese bezeichnen Normen, die werkvertragliche Aspekte spezieller Bauarbeiten in Addition zur übergeordneten Norm SIA 118 regeln.

Mängelbehebung im Verhältniss ohne übermässige Kosten

Die SIA Norm 118, den allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten gelangt in Bauverträgen zur Anwendung, wenn Sie speziell vereinbart wurden.

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