Erdbebensicherheit ernst nehmen

Bezüglich Erdbebensicherheit von Gebäuden steht es in der Schweiz nicht zum Besten. Ein Merkblatt des SIA und Umsetzungshilfen des Bundes sollen Eigentümer von Bauwerken ermuntern, die Nachrüstung an die Hand zu nehmen. Bedenklich ist, dass sogar bei Neubauten die Normen zum erdbebensicheren Bauen missachtet werden.

Erdbebennormen besser beachten

Solche Baunormen zur Erdbebensicherheit gibt es in der Schweiz zudem erst seit 1989. Daher weisen die meisten Bauwerke eine unbekannte und in zahlreichen Fällen krass ungenügende Erdbebensicherheit auf.

Bei privaten Neubauten werden noch heute die SIA-Normen oft ignoriert oder nicht vollumfänglich eingehalten.

Obwohl rechtlich die Kantone zuständig wären, die Anwendung der Bauvorschriften durchzusetzen, kümmern sie sich meist nicht darum. Abgesehen von den Kantonen BS, FR, NW und VS gibt es keine gesetzlichen Auflagen bei Baubewilligungen und auch keine Kontrollen. Dabei verursacht erdbebensicheres Bauen bei Neubauten kaum Mehrkosten.

SIA-Merkblatt und Umsetzungshilfen des Bundes

Mit den Tragwerksnormen des SIA von 2003 erhielt die Schweiz moderne, dem Stand der Technik entsprechende und europakompatible Erdbebennormen.

Weil die SIA-Erdbebennormen noch heute wie in der Vergangenheit oft ignoriert oder nicht vollumfänglich eingehalten werden, ist es sogar bei neueren Bauten nicht immer möglich, allein aus dem Erstellungsjahr zu schliessen, wie weit diese den heutigen Vorschriften für Neubauten entsprechen.

Der SIA hat mit dem Merkblatt SIA 2018 Überprüfung bestehender Gebäude bezüglich Erdbeben ein Dokument geschaffen, das erlaubt, die Notwendigkeit von Massnahmen zur Gewährleistung der Erdbebensicherheit zu beurteilen. Das Merkblatt SIA 2018 enthält Minimalstandards zur Beurteilung, ob ein bestehendes Gebäude unverändert akzeptiert werden kann oder ob und in welchem Umfang bauliche Verstärkungsmassnahmen notwendig sind.

Aus Sorge um die Sicherheit und in der Hoffnung, die Vorbildfunktion trage Früchte, verlangt der Bund seit 2001, dass alle von ihm finanzierten oder subventionierten Bauwerke strikte nach den geltenden SIA-Erdbebennormen bemessen sein müssen.

Zudem ist der Bund daran, kritische Infrastrukturen und den Schutz der Kulturgüter zu überprüfen und seine Bauwerke nachzurüsten. Die Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge des Bundes hat dazu verschiedene Umsetzungshilfen und Richtlinien veröffentlicht.

© bauszene.ch, 29.4.2009, überarbeitet 3.2.2023