Bau-Wissen – Thema Baurecht

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Haftung Gebäudeeigentümer bei Schadensfällen

Schadensfälle an Gebäuden können haftpflicht- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die wesentlichsten Aspekte werden im Folgenden in vereinfachender Kürze beleuchtet.

Planerwechsel Urheberrecht

Das Urheberrecht beinhaltet für den Planer das Recht zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet wird. Vor allem im Zusammenhang mit einem Planerwechsel drängt sich die Frage auf, ob der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse des ursprünglichen Planers benützen darf, indem er beispielsweise das geplante Bauwerk gemeinsam mit einem anderen Planer realisiert.

Alternativen zum Bauhandwerkerpfandrecht

Warum Alternativen? Grundsätzlich will der Baugläubigerschutz die Bauhandwerker (im weitesten Sinne) davor bewahren, von ihrem Bauherrn den geschuldeten Werklohn nicht zu erhalten.

Baurecht – Haftung Architekt nach SIA 102

Die SIA-Norm 102 setzt eine vom Architekten verschuldet fehlerhafte Auftragserfüllung voraus, weshalb die Anwendung der SIA-Norm 102 für die Frage der Haftung des Architekten zu keinem anderen Ergebnis führt als das Vorgehen nach der gesetzlichen Regelung von Art. 97 OR.

Kostenüberschreitung Bauherr nicht machtlos

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Planer zur Kasse gebeten. Kostenüberschreitungen sind das Schreckgespenst der Bauherrschaft und können auch manchem seriösen Planer Kopfzerbrechen bereiten. Wer seiner Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht nachkommt, kann, wie ein Bundesgerichtsentscheid zeigt, ganz schön zur Kasse gebeten werden.

Regeln der Baukunde

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Bei der Verwirklichung eines Bauvorhabens stellt sich immer wieder die Frage nach der Sorgfaltspflicht für die Beteiligten. Die dem Unternehmer bzw. dem Planer auferlegte Sorgfalt kann durch die zur Zeit der Vertragsabwicklung anerkannten Regeln der Technik mitbestimmt sein.

Beim Kauf eines Eigenheims lauern viele Fallen

Nachteilige Klauseln können erhebliche Mehrkosten und Ärger verursachen. Damit man finanziell nicht über den Tisch gezogen wird, gilt es einiges zu beachten. Beim Kauf eines Eigenheims lauern viele Fallen. Besonders in Zeiten wie heute, wo die Nachfrage nach Wohneigentum gross ist und die Verkäufer deshalb in einer starken Verhandlungsposition sind. Die Verkäufer sind in der Regel Immobilienprofis.

Baurecht Schneelasten nach norm SIA 261

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Im Winter 2006 fielen im Schweizer Mittelland bemerkenswerte Schneemengen. Am 5. März 2006 gab es über Nacht verbreitet 40 bis 60 cm Schnee, was statistisch nur alle 100 Jahre vorkommt. In der Folge stürzten einige Hallendächer ein, doch die Schäden hielten sich in Grenzen. Trotz Klimawandel kann es immer noch zu umfangreichen Schneefällen kommen.

Baurecht: Abtretung von Garantieansprüchen

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Was beim Wohnungskauf alles schief laufen kann. Bei Baumängeln gilt es genau aufzupassen: Ohne eindeutige Garantien im Vertrag kann ein Hausbau im Nu aus allen Fugen geraten. Weil beim Hausbau immer etwas schief gehen kann, sichert man sich vorgängig besser ab. Einige Punkte im Baurecht sind dabei zu beachten.

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