Bau-Wissen – Thema Baurecht
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Baurecht: Abtretung von Garantieansprüchen
Architekten & Generalunternehmer, BaurechtWas beim Wohnungskauf alles schief laufen kann. Bei Baumängeln gilt es genau aufzupassen: Ohne eindeutige Garantien im Vertrag kann ein Hausbau im Nu aus allen Fugen geraten. Weil beim Hausbau immer etwas schief gehen kann, sichert man sich vorgängig besser ab. Einige Punkte im Baurecht sind dabei zu beachten.
SIA 118 Garantieleistungen des Unternehmers
BaurechtBei Werkverträgen, die auf der SIA Norm 118 reicht der Unternehmer mit seiner Schlussrechnung einen Garantieschein über 10% der Vertragssumme ein, als Sicherstellung für seine Garantieleistungen.
Rissprotokolle
BaurechtGrundsätzlich liegen Rissprotokolle im Interesse des Bauherrn, ist er doch gegenüber seinen Nachbarn beweispflichtig.
SIA Norm 118 Allgemeine Bedingungen Bau
Baunormen, BaurechtABB steht als Abkürzung für «Allgemeine Bedingungen Bau». Diese bezeichnen Normen, die werkvertragliche Aspekte spezieller Bauarbeiten in Addition zur übergeordneten Norm SIA 118 regeln.
Mängelbehebung im Verhältniss ohne übermässige Kosten
BaurechtDie SIA Norm 118, den allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten gelangt in Bauverträgen zur Anwendung, wenn Sie speziell vereinbart wurden.
Bauabnahme: Wenn beim Bauen Mängel entstehen
Bauabnahme, BaurechtMit der Bauabnahme geht das fertige Bauwerk in Obhut des Bauherrn über. Damit wird ein wichtiger Meilenstein bei Neubauten und Renovationen erreicht. Eine gut geplante und sorgfältige Abnahme lässt fehlerhafte Ausführungen, Vertragsabweichungen und nicht fertig gestellte Arbeiten erkennen. Im Interview Othmar Helbling ist Bauherrenberater und Geschäftsführer der hbq-bauberatung.