Bau-Wissen – Thema Baurecht

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Mit SIA 118 auf Nummer sicher

In vielen Werkverträgen taucht etwa die Formulierung auf, es gelte SIA 118. Was heisst das genau? Ein kleiner Überblick.

Bauverträge: Bauen Sie nicht auf Versprechungen

Mit Papierkram schlägt sich kein Bauherr gern herum. Dennoch tut er gut daran, auch das Kleingedruckte von Werkverträgen genau zu studieren. Nur so gibts keine bösen Überraschungen, wenn später Mängel auftreten.

Wer haftet bei einem Einsturz?

Bei Gebäudeeinstürzen sich die Frage nach der Haftung, wobei zwischen strafrechtlicher Verantwortung und zivilrechtlicher Haftung zu unterscheiden ist.

Norm SIA 358 Geländer

Zur Eindämmung von Fehlinterpretationen in Sachen Ausnahmen wurde die SIA-Norm Geländer und Brüstungen einer Teilrevision unterzogen. Neu wird der Spielraum bei der Umsetzung der Norm durch fallbezogene Präzisionen geregelt. Die Norm…

Kauf von Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum hat sich als Eigentumsform etabliert. Doch beim Kauf einer Wohnung gilt es einiges zu beachten. Das Wichtigste in Kürze

Geländer und Brüstungen – SIA-Norm 358

Die Schweizerische Metall-Union SMU hat ein Abmahnungsformular für Geländer und Brüstungen erstellt. Es stellt eine Antwort auf Mängel in der SIA-Norm 358 dar. Ziel dieses Formulars ist, dass die Auftraggeber normengerechte Geländer bestellen.…

Urheberrecht: Leibwächter des Planers

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Planer sind heute in zunehmendem Ausmass dem Auftraggeber ausgeliefert. Eine umso wichtigere Rolle spielt das Urheberrecht. Es ist der billigste und wirkungsvollste Leibwächter der Planer. Werke der Baukunst sind vom Bundesgesetz über das…

Haftung für Kostenvoranschläge

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«Im Rahmen der Planung unseres Eigenheims, haben wir von unserem Architekten einen ersten Kostenvoranschlag für das Projekt erhalten. Wie verbindlich ist dieser?» A.M. aus W. Ein Überblick.

Architektenverträge bei Subunternehmern Haftungsfrage regeln

Wenn ein anderes Unternehmen einen Teil der Architekturleistungen erbringen soll, sollte sich der Architekt im Vertrag mit der Bauherrschaft gegen Haftungsansprüche entsprechend absichern.

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