Bau-Wissen – Thema Baurecht
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Risiken bei Kauf- und Werkverträgen
BaurechtBetrachten wir eine in der Praxis häufige Konstellation: Eine Baugesellschaft ist Verkäuferin und gleichzeitig Erstellerin eines Einfamilienhauses oder einer Stockwerkeigentumseinheit «ab Plan». Die Baugesellschaft und der Käufer schliessen einen kombinierten Kauf- und Werkvertrag ab. Der Käufer wird Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Verkäuferin als General- oder Totalunternehmerin baut. Dadurch «rutscht» der Käufer in die Stellung des Bauherrn.
Konfliktlösung im Bauwesen
BaurechtSchnell ist es passiert. Ein kleiner Baumangel bildet den Ausgangspunkt für einen langwierigen Konflikt zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Bauleute sind deshalb gewohnt, Schwierigkeiten anzusprechen und nach Lösungen zu suchen. Allerdings gelingt dies nicht immer optimal.
Baustellensicherheit geht alle an
BaurechtArbeiten auf einer Baustelle sind oftmals mit Gefahren für die Bauarbeiter verbunden. Die grosse Zahl von Personen- und Sachschäden, welche von der Suva, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, erfasst werden, zeigen dies leider klar auf.
Garantiefrist unterbrechen
BaurechtErfahrungsgemäss wird meist lange über Ursachen und Verantwortlichkeiten von Baumängeln diskutiert, so dass der Bauherr Gefahr läuft, dass seine Mängelrechte in der Zwischenzeit verjähren. Er wird daher interessiert daran sein, die Verjährungsfrist zu unterbrechen.
Forderungen von Planern verjähren
BaurechtMit der Behauptung, der Anspruch auf Bezahlung sei teilweise oder ganz verjährt, pflegen sich Auftraggeber ab und zu von ihrer Pflicht zu drücken. Leistungserbringer sollten deshalb die Verjährungsfristen kennen und wissen, wann diese für die vertraglich vereinbarten Grundleistungen zu laufen beginnen.
Stolpersteine beim Bauen – 5 Tipps
BaurechtDer Bau eines Hauses oder der Erwerb einer Eigentumswohnung ist bei den meisten Leuten die grösste Investition in ihrem Leben. Dabei wird das gesparte Geld und nicht selten das Vorsorgegeld eingesetzt und eine langfristige Verschuldung von 80 % und mehr des Immobilienpreises eingegangen. Eigentlich Grund genug, sich intensiv damit auseinander zusetzen. Und doch gehen viele Bauherren unbedarft und ungenügend vorbereitet in den Bauprozess.
Rückbehalt gemäss der SIA Norm 118
BaurechtViele Bauherren glauben, sie hätten ein durch das Gesetz geschütztes Recht auf Rückbehalt für befürchtete Mängel am Bau - sie seien daher berechtigt, auch nach der Bauabnahme nicht die volle Zahlung zu leisten. Ganz so einfach ist es aber nicht. Zum Rückbehalt gibt es mehrere gesetzliche Bestimmungen. In diesem Beitrag ist schwergewichtig die Rede von den Bestimmungen zum Rückbehalt der SIA-Norm 118.
Mit SIA 118 auf Nummer sicher
BaurechtIn vielen Werkverträgen taucht etwa die Formulierung auf, es gelte SIA 118. Was heisst das genau? Ein kleiner Überblick.
Bauverträge: Bauen Sie nicht auf Versprechungen
BaurechtMit Papierkram schlägt sich kein Bauherr gern herum. Dennoch tut er gut daran, auch das Kleingedruckte von Werkverträgen genau zu studieren. Nur so gibts keine bösen Überraschungen, wenn später Mängel auftreten.