Bau-Wissen – Thema Baurecht

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Geländer und Brüstungen – SIA-Norm 358

Die Schweizerische Metall-Union SMU hat ein Abmahnungsformular für Geländer und Brüstungen erstellt. Es stellt eine Antwort auf Mängel in der SIA-Norm 358 dar. Ziel dieses Formulars ist, dass die Auftraggeber normengerechte Geländer bestellen.…

Urheberrecht: Leibwächter des Planers

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Planer sind heute in zunehmendem Ausmass dem Auftraggeber ausgeliefert. Eine umso wichtigere Rolle spielt das Urheberrecht. Es ist der billigste und wirkungsvollste Leibwächter der Planer. Werke der Baukunst sind vom Bundesgesetz über das…

Haftung für Kostenvoranschläge

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«Im Rahmen der Planung unseres Eigenheims, haben wir von unserem Architekten einen ersten Kostenvoranschlag für das Projekt erhalten. Wie verbindlich ist dieser?» A.M. aus W. Ein Überblick.

Architektenverträge bei Subunternehmern Haftungsfrage regeln

Wenn ein anderes Unternehmen einen Teil der Architekturleistungen erbringen soll, sollte sich der Architekt im Vertrag mit der Bauherrschaft gegen Haftungsansprüche entsprechend absichern.

Absturzsicherung: sicher ist sicherer

Wenn Sicherheitseinrichtungen wie Geländer und Brüstungen, Zäune und Hecken das Gesamtbild beeinträchtigen oder die Sicht behindern, verzichten Bauherrschaften und Architekten gerne darauf. Doch eines steht fest: Das Gesetz macht den Gebäudeeigentümer für Unfälle haftbar. Nebst Kosten und Umtrieben bringen Unfälle Ärger und allenfalls ein gestörtes Verhältnis zur betroffenen Person. Deshalb lohnt es sich, auf sicher zu gehen.

Entschädigung bei Rücktritt vom Vertrag

Wer als Auftraggeber einen bereits erteilten Bauauftrag kündigt, muss dem Unternehmer vollen Ersatz zu leisten. Dieser darf dem Auftraggeber für den entstandenen Schaden Rechnung stellen.

Rückbehalt bei Mängeln

Dürfen im Falle von Baumängeln vom Bauherr Zahlungen zurückbehalten werden? Die SIA-Norm 118 gibt Antwort.

Honorar für Vorprojekt

Wo kein Vertrag vorliegt, kann leicht Streit über das Honorar entstehen. Vereinzelt erheben Planer Ansprüche auf sogenannte SIA-Tarife.

Haftung Gebäudeeigentümer bei Schadensfällen

Schadensfälle an Gebäuden können haftpflicht- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die wesentlichsten Aspekte werden im Folgenden in vereinfachender Kürze beleuchtet.

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