Bau-Wissen – Thema Baurecht

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Entschädigung bei Rücktritt vom Vertrag

Wer als Auftraggeber einen bereits erteilten Bauauftrag kündigt, muss dem Unternehmer vollen Ersatz zu leisten. Dieser darf dem Auftraggeber für den entstandenen Schaden Rechnung stellen.

Rückbehalt bei Mängeln

Dürfen im Falle von Baumängeln vom Bauherr Zahlungen zurückbehalten werden? Die SIA-Norm 118 gibt Antwort.

Honorar für Vorprojekt

Wo kein Vertrag vorliegt, kann leicht Streit über das Honorar entstehen. Vereinzelt erheben Planer Ansprüche auf sogenannte SIA-Tarife.

Haftung Gebäudeeigentümer bei Schadensfällen

Schadensfälle an Gebäuden können haftpflicht- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die wesentlichsten Aspekte werden im Folgenden in vereinfachender Kürze beleuchtet.

Planerwechsel Urheberrecht

Das Urheberrecht beinhaltet für den Planer das Recht zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet wird. Vor allem im Zusammenhang mit einem Planerwechsel drängt sich die Frage auf, ob der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse des ursprünglichen Planers benützen darf, indem er beispielsweise das geplante Bauwerk gemeinsam mit einem anderen Planer realisiert.

Alternativen zum Bauhandwerkerpfandrecht

Warum Alternativen? Grundsätzlich will der Baugläubigerschutz die Bauhandwerker (im weitesten Sinne) davor bewahren, von ihrem Bauherrn den geschuldeten Werklohn nicht zu erhalten.

Baurecht – Haftung Architekt nach SIA 102

Die SIA-Norm 102 setzt eine vom Architekten verschuldet fehlerhafte Auftragserfüllung voraus, weshalb die Anwendung der SIA-Norm 102 für die Frage der Haftung des Architekten zu keinem anderen Ergebnis führt als das Vorgehen nach der gesetzlichen Regelung von Art. 97 OR.

Kostenüberschreitung Bauherr nicht machtlos

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Planer zur Kasse gebeten. Kostenüberschreitungen sind das Schreckgespenst der Bauherrschaft und können auch manchem seriösen Planer Kopfzerbrechen bereiten. Wer seiner Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht nachkommt, kann, wie ein Bundesgerichtsentscheid zeigt, ganz schön zur Kasse gebeten werden.

Regeln der Baukunde

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Bei der Verwirklichung eines Bauvorhabens stellt sich immer wieder die Frage nach der Sorgfaltspflicht für die Beteiligten. Die dem Unternehmer bzw. dem Planer auferlegte Sorgfalt kann durch die zur Zeit der Vertragsabwicklung anerkannten Regeln der Technik mitbestimmt sein.

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