Bau-Wissen – Thema Baurecht

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Mängelrüge auch gegen Planer

Mängelrüge auch gegen Planer

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Wer ein Haus baut, muss keine Mängel dulden. Mit einer Mängelrüge kann der Bauherr die Behebung des Fehlers, eine preisliche Minderung oder – im schlimmsten Fall – die Rücknahme des Objekts verlangen. Eine Mängelrüge ist nicht nur gegenüber den ausführenden Unternehmen möglich, sondern auch gegen Architekten und Ingenieure. Liegt ein Planungsfehler vor, muss dieser also nicht akzeptiert werden.
Absicherung für die Handwerker: das Bauhandwerkerpfandrecht

Absicherung für die Handwerker: das Bauhandwerkerpfandrecht

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Das Bauhandwerkerpfandrecht ist in der Schweiz ein vom Gesetz vorgesehener Schutz für Handwerker und Unternehmer. Es sichert deren Ansprüche gegenüber dem Bauherrn ab. Sollten also erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden – aus welchen Gründen auch immer – können die Handwerksbetriebe auf das Grundstück der entsprechenden Liegenschaft ein Grundpfandrecht eintragen lassen.
Mit einer Erfüllungsgarantie absichern

Sichern Sie sich mit einer Erfüllungsgarantie ab

Ein Hausbau erfordert viel Aufwand: finanziell und zeitlich. Um nicht bei jedem einzelnen Handwerker Offerten einholen zu müssen, ist die  Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer eine Möglichkeit. Dieser koordiniert sämtliche Arbeiten…
Darauf müssen Sie bei der Vertragsunterschrift achten.

Augen auf bei der Vertragsunterschrift!

«Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser» – selten trifft diese Redewendung so sehr zu, wie beim Erwerb von Wohneigentum. Vor einer Vertragsunterschrift sollten Käufer die Papiere eingehend auf einseitige Klauseln überprüfen, sodass sie nicht über den Tisch gezogen werden. Gewiefte Verkäufer stellen Verträge nicht selten zu ihrem eigenen Vorteil aus. Unterschreibt ein Käufer unbedarft, kann er unter Umständen das blaue Wunder erleben. Es drohen massive finanzielle Folgen.
Gesetzliche Garantie für Arbeiten

Die gesetzliche Garantie für Arbeiten wurde von einem auf zwei Jahre verdoppelt

Am 1. Januar 2013 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die für Konsumentinnen und Konsumenten wesentliche Vorteile bringt. Die gesetzliche Garantie für Arbeiten, die ein Unternehmen nach den Wünschen des Bestellers ausführt, wurde von einem auf zwei Jahre verdoppelt. Wer etwas bestellt, kann neu also während zweier Jahre geltend machen, das Ergebnis der Arbeit  sei mangelhaft.
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Ein Rissprotokoll sichert Beweise

Um das vorhandene Bauland optimal auszunützen, wird immer dichter aneinander gebaut. Bautechnische Entwicklungen der letzten Jahre haben dafür weitere Möglichkeiten geschaffen. Durch einen Baugrubenaushub oder eine Baugrubensicherung unmittelbar…
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Wer trägt das Baugrundrisiko?

«Der Bauherr trägt das Baugrundrisiko!», lautet ein von Unternehmerseite oft gehörter Satz in Baustreitigkeiten. Es geht um die Frage, wer die Mehrkosten zu tragen hat, wenn sich Bauarbeiten wegen des angetroffenen Baugrundes als aufwendiger erweisen als angenommen. Das kann der Fall sein, wenn der Boden nicht tragfähig genug ist (z. B. in Seenähe), harter Fels anstelle von baggerfähigem Bodenmaterial zum Vorschein kommt, der Grundwasserspiegel höher liegt als prognostiziert oder wenn Altlasten, d. h. verschmutztes Bodenmaterial und Abfälle, angetroffen werden.
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Arten von Bürgschaften

Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften: Die einfache, die solidarische und die Bauhandwerkerbürgschaft. Ein Überblick.
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Risiken bei Kauf- und Werkverträgen

Betrachten wir eine in der Praxis häufige Konstellation: Eine Baugesellschaft ist Verkäuferin und gleichzeitig Erstellerin eines Einfamilienhauses oder einer Stockwerkeigentumseinheit «ab Plan». Die Baugesellschaft und der Käufer schliessen einen kombinierten Kauf- und Werkvertrag ab. Der Käufer wird Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Verkäuferin als General- oder Totalunternehmerin baut. Dadurch «rutscht» der Käufer in die Stellung des Bauherrn.

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