Bau-Wissen – Thema Baurecht
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Ein Hausbau erfordert viel Aufwand: finanziell und zeitlich.…

Augen auf bei der Vertragsunterschrift!
«Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser» – selten trifft diese Redewendung so sehr zu, wie beim Erwerb von Wohneigentum. Vor einer Vertragsunterschrift sollten Käufer die Papiere eingehend auf einseitige Klauseln überprüfen, sodass sie nicht über den Tisch gezogen werden. Gewiefte Verkäufer stellen Verträge nicht selten zu ihrem eigenen Vorteil aus. Unterschreibt ein Käufer unbedarft, kann er unter Umständen das blaue Wunder erleben. Es drohen massive finanzielle Folgen.

Die gesetzliche Garantie für Arbeiten wurde von einem auf zwei Jahre verdoppelt
Am 1. Januar 2013 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die für Konsumentinnen und Konsumenten wesentliche Vorteile bringt. Die gesetzliche Garantie für Arbeiten, die ein Unternehmen nach den Wünschen des Bestellers ausführt, wurde von einem auf zwei Jahre verdoppelt. Wer etwas bestellt, kann neu also während zweier Jahre geltend machen, das Ergebnis der Arbeit sei mangelhaft.

Ein Rissprotokoll sichert Beweise
Um das vorhandene Bauland optimal auszunützen, wird immer dichter…

Wer trägt das Baugrundrisiko?
«Der Bauherr trägt das Baugrundrisiko!», lautet ein von Unternehmerseite oft gehörter Satz in Baustreitigkeiten. Es geht um die Frage, wer die Mehrkosten zu tragen hat, wenn sich Bauarbeiten wegen des angetroffenen Baugrundes als aufwendiger erweisen als angenommen. Das kann der Fall sein, wenn der Boden nicht tragfähig genug ist (z. B. in Seenähe), harter Fels anstelle von baggerfähigem Bodenmaterial zum Vorschein kommt, der Grundwasserspiegel höher liegt als prognostiziert oder wenn Altlasten, d. h. verschmutztes Bodenmaterial und Abfälle, angetroffen werden.

Arten von Bürgschaften
Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften: Die einfache, die solidarische und die Bauhandwerkerbürgschaft. Ein Überblick.

Risiken bei Kauf- und Werkverträgen
Betrachten wir eine in der Praxis häufige Konstellation: Eine Baugesellschaft ist Verkäuferin und gleichzeitig Erstellerin eines Einfamilienhauses oder einer Stockwerkeigentumseinheit «ab Plan». Die Baugesellschaft und der Käufer schliessen einen kombinierten Kauf- und Werkvertrag ab. Der Käufer wird Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Verkäuferin als General- oder Totalunternehmerin baut. Dadurch «rutscht» der Käufer in die Stellung des Bauherrn.

Konfliktlösung im Bauwesen
Schnell ist es passiert. Ein kleiner Baumangel bildet den Ausgangspunkt für einen langwierigen Konflikt zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Bauleute sind deshalb gewohnt, Schwierigkeiten anzusprechen und nach Lösungen zu suchen. Allerdings gelingt dies nicht immer optimal.

Baustellensicherheit geht alle an
Arbeiten auf einer Baustelle sind oftmals mit Gefahren für die Bauarbeiter verbunden. Die grosse Zahl von Personen- und Sachschäden, welche von der Suva, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, erfasst werden, zeigen dies leider klar auf.