Bau-Wissen – Thema Fachzeitschriften

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Erdbebensicherheit: Wer hat die Verantwortung?

Erdbebensicherheit liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers

Die Schweiz ist nicht als typisches Erdbeben-Land bekannt. Dennoch besteht hierzulande eine mittlere Erdbebengefährdung. In vergangenen Jahrhunderten kam es denn auch schon hier und da zu einer starken Erschütterung. Deshalb darf auch in der Schweiz der Erdbebenschutz auf keinen Fall vernachlässigt werden.
Gesetzliche Garantie für Arbeiten

Die Mehrwertsteuer: ein Fallstrick für Bauherren

Die Norm 118, herausgegeben vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverband SIA, ist im Bauwesen nicht mehr wegzudenken. Zwar ist sie kein Gesetz, doch kommt das Regelwerk mit 200 Artikeln in vielen Verträgen zum Zuge. Meist heisst es, die SIA-Norm 118 gelte für alle Fragen, welche Bauherr und Bauunternehmer nicht explizit vertraglich geregelt haben.
Urheberrecht vertraglich regeln!

Geistiges Eigentum beim Bauen

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Vier Gesetzte greifen im Bereich des geistigen Eigentums beim Bauen. Dies sind das Urheberrecht, das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Bundesgesetz über den Schutz von Design sowie das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben. Trotzdem ist es sehr schwierig, ein Bauobjekt in seiner Einmaligkeit zu schützen. Denn: Blosse handwerkliche Arbeit ist nicht geschützt.
Bauherrenberatung und ihre Vorteile.

Regiearbeiten und deren Verrechnung

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Es gibt verschiedene Wege, wie die Vergütung von Bauarbeiten abgerechnet werden kann. Relativ häufig ist die Vergütung nach Aufwand – die sogenannte Regiearbeit. Während bei kleineren Bauvorhaben häufig ein reiner Regievertrag zum Zuge kommt, ist bei den grösseren ein Vertrags-Mix die Regel. D.h. man vereinbart einen Einheitspreis für das fertige Bauwerk, lässt aber Raum für «Unvorhergesehenes», welches in Regie verrechnet wird.
Haftet der Architekt bei einer Kostenüberschreitung?

Haftet der Architekt bei einer Kostenüberschreitung?

Beim Hausbau nehmen Menschen so viel Geld in die Hand, wie meist für kein anderes Projekt in ihrem Leben. Umso schlimmer, wenn die Kosten ausufern und weit über dem Kostenvoranschlag des Architekten liegen. Doch halt: Hat der Architekt mit seiner Offerte nicht eine verbindliche Angabe gemacht? Das Bundesgericht hatte sich in den letzten Jahren mit einigen solchen Fällen auseinanderzusetzen.
Rüge- und Verjährungsfristen

Rüge- und Verjährungsfristen nach OR und SIA

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Nach Abschluss des Hausbaus muss ein Immobilienbesitzer Mängel nicht einfach hinnehmen. Dafür gibt es Mängelrechte, auf die er innert gesetzlich vorgeschriebener Frist pochen kann. Wird zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer ein Werkvertrag nach SIA-Norm 118 abgeschlossen, gelten für den Bauherrn bessere Rügebedingungen. Ist dem nicht so, kommt das Obligationenrecht zur Anwendung.
Mängelrüge auch gegen Planer

Mängelrüge auch gegen Planer

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Wer ein Haus baut, muss keine Mängel dulden. Mit einer Mängelrüge kann der Bauherr die Behebung des Fehlers, eine preisliche Minderung oder – im schlimmsten Fall – die Rücknahme des Objekts verlangen. Eine Mängelrüge ist nicht nur gegenüber den ausführenden Unternehmen möglich, sondern auch gegen Architekten und Ingenieure. Liegt ein Planungsfehler vor, muss dieser also nicht akzeptiert werden.
Absicherung für die Handwerker: das Bauhandwerkerpfandrecht

Absicherung für die Handwerker: das Bauhandwerkerpfandrecht

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Das Bauhandwerkerpfandrecht ist in der Schweiz ein vom Gesetz vorgesehener Schutz für Handwerker und Unternehmer. Es sichert deren Ansprüche gegenüber dem Bauherrn ab. Sollten also erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden – aus welchen Gründen auch immer – können die Handwerksbetriebe auf das Grundstück der entsprechenden Liegenschaft ein Grundpfandrecht eintragen lassen.
Hausbau mit einem Generalunternehmer: Zahlungsabwicklung nur via GU-Konto

Hausbau mit einem Generalunternehmer: Zahlungsabwicklung nur via GU-Konto

So viel Geld wie beim Hausbau nehmen die meisten Menschen nur einmal im Leben in die Finger. Klar, dass dieses auch dafür eingesetzt werden soll, wofür es gedacht ist: für die Errichtung der eigenen vier Wände. Ein Generalunternehmer-Konto bei einer Bank hilft bei der Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer (GU), die Ausgaben unter Kontrolle zu halten.

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