Bau-Wissen – Thema Fachzeitschriften

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Baugesuch und Baubewilligung als erste Hürden

Baugesuch und Baubewilligung als erste Hürden

Wer sich den Traum von den vier eigenen Wänden erfüllen will, sieht sich zuerst einmal mit einiger Bürokratie konfrontiert. Denn: Ohne Baugesuch keine Baubewilligung, ohne Baubewilligung kein Eigenheim. Bevor also die Bagger auffahren, muss sich der künftige Hausbesitzer mit den geltenden Vorschriften auseinandersetzen – und das am besten bereits vor dem Kauf eines Grundstücks.

Wann haftet der Architekt?

Der Architekt ist einer der wichtigsten Partnern eines Bauherren – wenn nicht der wichtigste. Er kümmert sich meist nicht nur um das Erstellen der Pläne, sondern nimmt auch eine beratende Funktion ein. So springt der Architekt häufig in die Rolle des Bauleiters, schätzt die Kosten, verpflichtet Handwerker und steht bei Vertragsfragen mit Rat und Tat zur Seite.
Worauf es beim Generalunternehmervertrag zu achten gilt

Worauf es beim Generalunternehmervertrag zu achten gilt

Der Bau einer Immobilie ist oft mit grossem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Einfacher geht es, wenn man einen Generalunternehmer engagiert.
Baumängel können grossen Schaden anrichten.

Mängel im Hochbau – Studie und Handbuch

Pro Wohneinheit werden in der Schweiz im Schnitt 15 Baumängel festgestellt. Dies führt dazu, dass jährlich rund 8 Prozent der gesamten Baukosten für die Behebung von Mängeln eingesetzt werden müssen.
Bauherren Berater: Kompetenz, die nützt

Bauherrenberater als ausgewiesene Fachspezialisten

Manch ein Schweizer träumt von den eigenen vier Wänden, am liebsten ein Einfamilienhaus irgendwo im Grünen. Doch wird der Hausbau nicht selten unterschätzt. So müssen unter anderem Entscheidungen gefällt, Kostennachträge und Rechnungen geprüft und die Bauqualität überwacht werden.
Problematik beim Abtreten von Garantieansprüchen

Abtreten von Mängelrechten nicht dulden

Baumängel sind ein heikles Thema. Sie sind nicht nur ärgerlich, sondern können zum Spiessrutenlauf werden. Nämlich dann, wenn die Garantie im Vertrag mit dem Generalunternehmer nicht eindeutig geregelt ist.
Erdbebensicherheit: Wer hat die Verantwortung?

Erdbebensicherheit liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers

Die Schweiz ist nicht als typisches Erdbeben-Land bekannt. Dennoch besteht hierzulande eine mittlere Erdbebengefährdung. In vergangenen Jahrhunderten kam es denn auch schon hier und da zu einer starken Erschütterung. Deshalb darf auch in der Schweiz der Erdbebenschutz auf keinen Fall vernachlässigt werden.
Gesetzliche Garantie für Arbeiten

Die Mehrwertsteuer: ein Fallstrick für Bauherren

Die Norm 118, herausgegeben vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverband SIA, ist im Bauwesen nicht mehr wegzudenken. Zwar ist sie kein Gesetz, doch kommt das Regelwerk mit 200 Artikeln in vielen Verträgen zum Zuge. Meist heisst es, die SIA-Norm 118 gelte für alle Fragen, welche Bauherr und Bauunternehmer nicht explizit vertraglich geregelt haben.
Urheberrecht vertraglich regeln!

Geistiges Eigentum beim Bauen

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Vier Gesetzte greifen im Bereich des geistigen Eigentums beim Bauen. Dies sind das Urheberrecht, das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Bundesgesetz über den Schutz von Design sowie das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben. Trotzdem ist es sehr schwierig, ein Bauobjekt in seiner Einmaligkeit zu schützen. Denn: Blosse handwerkliche Arbeit ist nicht geschützt.

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