Bau-Wissen – Thema Fachzeitschriften

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Der Baubeschrieb darf keine Wundertüte sein

Der Baubeschrieb darf keine Wundertüte sein

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Der Baubeschrieb bildet beim Bauen oder beim Erwerb von Wohneigentum eine sehr wichtige Vertragsgrundlage. Müssen doch darin sämtliche Arbeiten, Leistungen und Materialien des Bauwerkes präzise umschrieben sein. Ein unzureichend abgefasster Baubeschrieb kann sich dabei als Wundertüte erweisen, weil er nicht alle zu erwartenden Leistungen beinhaltet. Dem Bauherrn können so zusätzliche, nicht budgetierte Kosten entstehen.
Glas, eine Gefahr für Vögel

Spezielles Glas rettet Vögel vor dem Tod

Jahrelang haben Entwickler der Bützberger Firma Glas Trösch und der Vogelwarte Sempach an einem neuen Glastyp gearbeitet. Das Glas kann Tausende Vögel vor dem Tod bewahren.
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Ein Rissprotokoll sichert Beweise

Um das vorhandene Bauland optimal auszunützen, wird immer dichter aneinander gebaut. Bautechnische Entwicklungen der letzten Jahre haben dafür weitere Möglichkeiten geschaffen. Durch einen Baugrubenaushub oder eine Baugrubensicherung unmittelbar…
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Kerndämmung für Zweischalenmauerwerk

Bei zahlreichen Gebäuden in der Schweiz sind die Aussenwände als Zweischalen-Mauerwerk konzipiert. Durch eine Kerndämmung des Mauer­werks mit Feingranulat können die Heizkosten stark gesenkt werden.
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Wer trägt das Baugrundrisiko?

«Der Bauherr trägt das Baugrundrisiko!», lautet ein von Unternehmerseite oft gehörter Satz in Baustreitigkeiten. Es geht um die Frage, wer die Mehrkosten zu tragen hat, wenn sich Bauarbeiten wegen des angetroffenen Baugrundes als aufwendiger erweisen als angenommen. Das kann der Fall sein, wenn der Boden nicht tragfähig genug ist (z. B. in Seenähe), harter Fels anstelle von baggerfähigem Bodenmaterial zum Vorschein kommt, der Grundwasserspiegel höher liegt als prognostiziert oder wenn Altlasten, d. h. verschmutztes Bodenmaterial und Abfälle, angetroffen werden.
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Mit regelmässigen Baukontrollen – Bauschäden verhindern

Jedes Bauwerk ist nur so gut wie die Qualität der Ausführung. Falsche oder mangelhafte Arbeiten gehen schnell ins Geld, da sie später nur mit viel Aufwand korrigiert werden können. Es lohnt sich deshalb, die einzelnen Bauetappen sorgfältig zu kontrollieren und Baumängel sofort beheben zu lassen.
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Arten von Bürgschaften

Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften: Die einfache, die solidarische und die Bauhandwerkerbürgschaft. Ein Überblick.
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Radon: Zehn mal mehr Häuser sanierungspflichtig

«Wohnen kann tödlich sein». Jedem Wohngebäude in der Schweiz müsste im Grunde ein Beipackzettel mit dieser Überschrift beigegeben werden, von dem Bewohner Kenntnis zu nehmen hätten. Dabei geht es nicht um Unfälle aller Art, die sich bekanntermassen am häufigsten in den eigenen vier Wänden ereignen und von denen die SUVA in regelmässigen Abständen warnt. Vielmehr handelt es sich um eine Gefahrenquelle, die man weder sehen, noch riechen kann. Aber sie ist da. Die Rede ist von Radon, ein im Boden natürlich vorkommendes Edelgas, dem jährlich 200 bis 300 Leute zum Opfer fallen.
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Risiken bei Kauf- und Werkverträgen

Betrachten wir eine in der Praxis häufige Konstellation: Eine Baugesellschaft ist Verkäuferin und gleichzeitig Erstellerin eines Einfamilienhauses oder einer Stockwerkeigentumseinheit «ab Plan». Die Baugesellschaft und der Käufer schliessen einen kombinierten Kauf- und Werkvertrag ab. Der Käufer wird Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Verkäuferin als General- oder Totalunternehmerin baut. Dadurch «rutscht» der Käufer in die Stellung des Bauherrn.

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