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Wer kennt diesen Traum nicht? Ein Haus in der Nähe oder an einem anderen an einem tollen Wohnort zu kaufen. Ein kleines Haus, ein altes, ein Neubau, ein Bauernhaus? Unsere Wünsche kennen keine Grenzen. Das ist auch richtig so. Denn Wünsche haben die schöne Art, uns zu ersten Schritten zu verleiten. Ein Hauskauf kann es allerdings in sich haben. Damit der Traum nicht zum Albtraum wird, hier unsere feinfühlige Checkliste mit bewährten Praxistipps.

Eisige Aussentemperaturen im Winter, heisse Tage im Sommer. Das Thema Wärmedämmung hat sowohl im Neu- als auch Altbaubereich immens an Stellenwert dazu gewonnen und wird auch eine zentrale Rolle in der Zukunft spielen. Klimaschutz, explodierende Energiekosten und Unsicherheiten in der Energieversorgung zeigen deutlich auf, wie wichtig effektive Massnahmen zur Einsparung von Energie sind. Welches Potential dazu in modernen Wärmedämmsystemen «steckt», zeigt die innovative Dämmplatte RÖFIX EPS-F 030 take-it ALPIN.

Neues «Hochleistungs-Wärmedämmsystem»

Aufbauend auf langer Erfahrung und ständiger Entwicklungsprozesse hat RÖFIX mit dem neuen Wärmedämmsystem take-it ALPIN einen absoluten «Hochleistungsdämmstoff» für Fassaden im Sortiment: die homogen verschweisste Zwei- Schicht-Fassadendämmplatte für WDVS gemäss EN 13163. Diese formgeschäumte Automatenplatte (Einzelplattenschäumung) besteht aus expandiertem, grauem Polystyrol-Hartschaum EPS-F15. Spezielle Infrarotreflektoren vermindern den Durchgang von Strahlungswärme und erhöhen damit die Dämmeigenschaften wesentlich. Die geprüfte, deklarierte Wärmeleitfähigkeit liegt bei λD = 0,030 W/mK.

Eignung für Alt-/Neubau und speziell im Passivhausbereich

Dieses Wärmedämmsystem wurde für den Alt- und Neubaubereich konzipiert und spielt insbesondere im Passivhausbereich seine einzigartigen Stärken aus. Diese Hochleistungs-Dämmplatte eignet sich hervorragend für die wirtschaftliche Errichtung von Häusern mit hohen Dämmwerten. Die hohen Dämmeigenschaften der Platten, ermöglichen die Reduktion der Dämmstoffdicke um bis zu einem Viertel und damit eine Verringerung der Außenbaumasse.

Hohe Wirtschaftlichkeit

Die Einzelplattenschäumung gewährleistet eine dreidimensionale Massgenauigkeit, die eine absolut präzise, einlagige Verlegung ermöglicht. Das verkleinerte Plattenformat von 40 x 80 cm verbessert das Handling am Gerüst und reduziert die Plattenspannungen von Fuge zu Fuge aufgrund der 20 % kürzeren Plattenkantenlängen. Die weisse, homogen aufgeschäumte Oberfläche verringert bei direkter Sonneneinstrahlung die Aufheizung der Platten bei der Verlegung. Die take-it-Zahnung der Plattenrückseite gewährleistet eine superschnelle Verlegeleistung mit Zeiteinsparung von bis zu 30 % beim Verkleben.

Ökologische Verantwortung

Dieses Produkt kann im Gegensatz zu PU- bzw. RESOLDämmstoffen bedenkenlos recycled werden. Polystyrol ist bereits heute ein gefragter Recycling-Rohstoff, ohne dass es einen politischen Zwang bedarf diesen Rohstoff wieder zu verwenden.

Fazit – mit dem innovativen Wärmedämmsystem take-it ALPIN hat der Vorarlberger Baustoffhersteller RÖFIX ein absolutes High-Tech-Produkt am Markt etabliert – sowohl aus ökonomischer aber speziell auch ökologischer Sicht.

Quelle röfix.ch

Die Bauarbeiten sind abgeschlossen, jetzt gehts ans Wohnen. Und an die mitunter langwierige Geschichte mit Mängeln, Rügen und Fristen. Es lohnt sich, bei der Bauabnahme genau hinzuschauen und vielleicht sogar Hilfe beizuziehen.

Endlich! Die letzten Handwerker haben den Bau verlassen. Der Architekt hat die Schlüssel übergeben. Das Haus ist bezugsbereit.

Gross ist die Vorfreude auf das neue Heim – gross ist aber auch die Gefahr, dass in der Euphorie ein wichtiger Schritt vernachlässigt wird: die Bauabnahme.

Ähnlich wie bei der Wohnungsabnahme für Mieter geht es bei der Bauabnahme darum, sämtliche Mängel am eigenen Haus festzustellen und zu rügen.

Den Neubau ohne Mängel gibt es nicht

Kratzer im Parkett, eine klemmende Eingangstür, eine an der falschen Wand angebrachte Steckdose, Farbe, die von der Badezimmerdecke blättert: Den Neubau ohne Mängel gibt es nicht.

Darum empfiehlt es sich, bereits im Kauf-, Werk- oder Generalunternehmervertrag eine ordentliche Bauabnahme zu vereinbaren. Vorgenommen wird diese, sobald der Bau abgeschlossen ist – am besten zusammen mit dem Architekten oder dem Bauleiter. Während des Rundgangs durch und um das Haus werden die Mängel in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Darin wird notiert, wo ein Mangel entdeckt wurde, was genau nicht in Ordnung ist und bis wann spätestens der Mangel von den Handwerkern behoben worden sein muss.

Mängel mit Fotos und Notizen genau dokumentieren

Wichtig ist, dass dieses Protokoll von beiden Parteien unterschrieben wird. Ist man sich mit Architekt oder Bauleiter nicht einig, ob es sich bei einem bestimmten Punkt um einen Mangel handelt, sollte man die Situation mit Fotos und Notizen möglichst genau dokumentieren.

Das ist eine der Schwierigkeiten des Bauherrn bei der Abnahme: Als Nicht-Fachmann wird er unter Umständen gewisse Mängel gar nicht erkennen.

Wobei es sich um einen Mangel handelt und was noch knapp toleriert werden muss, ist für ihn schwierig abzuschätzen. Deshalb kann sich der Beizug eines unabhängigen Experten zur Bauabnahme lohnen. Die Kosten für die Unterstützung bewegen sich im Rahmen von 400 bis 1100 Franken – je nachdem, ob sich der Bauherrenberater im Vorfeld in die Verträge einlesen soll und wie viele Termine vor Ort nötig sind.

Mit der Bauabnahme laufen die Garantie- und Rügefristen an

Die Garantiefrist für unbewegliche Objekte wie ein Haus beträgt gemäss Obligationenrecht (OR) fünf Jahre. Während dieser Zeit ist der Handwerker verpflichtet, die Mängel zu beheben. Jedoch nur, wenn diese sofort schriftlich gerügt werden, nachdem sie entdeckt worden sind (Ausnahme: siehe «SIA-Norm 118»). Wird ein offensichtlicher Mangel – also einer, der bei genauer Prüfung erkannt werden sollte – bei der Bauabnahme nicht gerügt, gilt das Werk selbst mit dem Mangel als abgenommen. Mit der Folge, dass keinerlei Garantieanspruch mehr besteht.

Bauherren brauchen einiges an Nervenstärke

Ist das Abnahmeprotokoll vollständig verfasst und unterschrieben, wird der Architekt oder der Generalunternehmer die Mängel gegenüber den Handwerkern rügen. Sind die Garantieleistungen jedoch vertraglich an den Käufer abgetreten, muss der Bauherr die Behebung der Mängel selber einfordern.

Die Bauabnahme und die Zeit bis zur vollständigen Behebung aller Mängel erfordert von den Bauherren einiges an Nervenstärke. Umso wichtiger ist es, darauf vorbereitet zu sein.

Damit man nach dem Einzug ins neue Heim nicht dauernd die Handwerker im Haus hat – sofern sie überhaupt zur Arbeit antreten –, rät Christoph Kratzer von der KUB dazu, kurze Zeit vor der Fertigstellung des Hauses bereits eine Vorabnahme zu machen. So können die meisten Mängel noch vor dem Einzug und der eigentlichen Bauabnahme behoben werden.

Quelle: www.beobachter.ch