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Marder können im Gebäude für Lärm, Gestank und Sachbeschädigung sorgen. Vor allem Steinmarder suchen die Nähe zu menschlichen Siedlungen und können an rauen Fassaden hochkletternoder über einen am Gebäude stehenden Baum durch kleinste Löcher und Schlitze in den Dachbereich kommen.

Dies geschieht vorwiegend in den Monaten April bis September. In der Paarungszeit und später beim Spiel der Jungtiere machen Marder beachtlichen Lärm. Der zuständige Wildhüter ist eine kompetente Ansprechperson. Alternativ können professionelle Schädlingsbekämpfer weiterhelfen.

Der Einsatz von Gift für die Vergrämung und die Vertreibung ist verboten.

Vertreiben ja, aber wie?

Spezielle ätherische Öle sowie Kampfer und Salmiak helfen – und auch Lärm aus einem Radio mögen die Marder nicht. Die Einstiegsmöglichkeiten am Gebäude müssen nach der Vertreibung umgehend verschlossen werden. Während der Schonzeit von Mitte Februar bis Ende August, ziehen die Marder ihre Jungen auf und dürfen weder vertrieben noch gefangen oder getötet werden. Am besten packt man das Problem nach einem lauten Sommer also im Herbst an.

Marderschäden an Gebäuden

Neben Verunreinigung durch Nahrungsreste und Kot können Marder auch Schäden an Gebäuden verursachen.

So werden Unterdächer, Wärmedämmungen und Dampfbremsen verbissen. Dies führt zu Wärmeverlust, aber möglicherweise auch zu Feuchtigkeitsschäden am Gebäude. Nicht immer sind diese von blossem Auge erkennbar. Mit einer Wärmebildkamera werden Temperaturunterschiede und somit Beschädigungen an der Gebäudehülle sichtbar gemacht.

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