Wer kennt diesen Traum nicht? Ein Haus in der Nähe oder an einem anderen an einem tollen Wohnort zu kaufen. Ein kleines Haus, ein altes, ein Neubau, ein Bauernhaus? Unsere Wünsche kennen keine Grenzen. Das ist auch richtig so. Denn Wünsche haben die schöne Art, uns zu ersten Schritten zu verleiten. Ein Hauskauf kann es allerdings in sich haben. Damit der Traum nicht zum Albtraum wird, hier unsere feinfühlige Checkliste mit bewährten Praxistipps.
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Die Bautafeln auf den Baustellen mit den aufgelisteten beteiligten Planern und Bauunternehmern werden immer grösser. Sie lassen die fortschreitende Spezialisierung in der Baubranche erkennen. Die Komplexität von Bauvorhaben wachsen, weil die Anforderungen an die Gebäudehülle, die haustechnischen Installationen und den individuellen Ausbau stetig zunehmen. Diese Ansprüche und die steigende Zahl von Nahtstellen im Projektablauf bilden meistens ein erhöhtes Risiko für die Bauherrschaft.
Der Auftraggeber tut gut daran, sich frühzeitig zur Organisation von Planung und Bauausführung seines Bauprojektes Gedanken zu machen und diese möglichst optimal auf sein Bauprojekt abzustimmen. Für die Planung und die Realisierung von Bauprojekten sind dabei unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit der Projektorganisation möglich. Beim Aufbau der Projektorganisation gilt es, die Vor- und die Nachteile der einzelnen Projektteams abzuwägen.
Grundlagen und Literatur
Der SIA, der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein hat mit der Ordnung SIA 112 Leistungsmodell eine mögliche Grundlage für die Realisierung von Bauvorhaben erarbeitet. Sie stellt die Projektziele, die erwarteten Ergebnisse sowie die Leistungen und die Entscheide der Bauherrschaft zusammen und leitet daraus die entsprechenden Leistungen des Planerteams ab. In der Dokumentation der SIA, D 0174, Modelle der Zusammenarbeit für die Erstellung und Bewirtschaftung eines Bauwerkes, werden die gängigen Begriffe und Modelle der Zusammenarbeit in der Bauwirtschaft beschrieben. Die Verständigung und die Zusammenarbeit zwischen den Bauherren und den Auftragnehmern sollen damit präzisiert und vereinfacht werden.
Architekt – Gesamtleiter einzelner Fachplaner
Während der Planung ist der Architekt Leiter der Projektierung und er koordiniert die weiteren Fachplaner und Spezialisten. Bei der Realisierung über nimmt der Architekt die Leitung der Ausführung und koordiniert die am Bau beteiligten Handwerker. Die Fachplaner übernehmen je nach Pflichtenheft in ihren Verträgen Ausführungskontrollen zur Qualitätssicherung und sind bei der Abnahme der technischen Installation vor Ort. Der Bauherr schliesst dabei individuelle Verträge mit den beteiligten Planern und Unternehmern ab. Die Zusammenarbeit in dieser Projektform eignet sich vorwiegend für einfachere Bauvorhaben. Die Einflussnahme und Projektsteuerung durch die Bauherrschaft ist unter der Berücksichtigung der positiven und negativen Konsequenzen jederzeit möglich.
Generalplaner – ein Planungsverantwortlicher
Bauprojekte werden immer komplexer und benötigen mehr Spezialistenwissen. Gefragt sind Fachingenieure, die sich von der Baustatik über die Elektroplanung bis zu dem Gewässerschutz und der Gartengestaltung mit allen erdenklichen Details beschäftigten. Der Generalplaner schliesst die am Projekt beteiligten Planer in seinen Vertrag mit der Bauherrschaft ein, welche für die Projektierung und die Ausführungsplanung notwendig sind. Der Generalplaner ist der Ansprechpartner des Bauherrn und Verantwortlicher für die gesamte Planung. Diese Organisation ermöglicht eine vereinfachte Leitung der Planung. Für die Baurealisierung schliesst der Bauherr mit den Baufirmen direkte Werkverträge ab. Die Bauherrschaft kann dabei Projektänderungen einfacher in die Planung einbringen. Die Auswirkungen für die einzelnen Fachgebiete sind aber weniger transparent nachvollziehbar für den Auftraggeber.
Planergemeinschaft – einfache Gesellschaft der Planer
Die solidarisch haftende Planergemeinschaft, zu der sich die beteiligten Planer zusammengeschlossen haben, unterscheidet sich eigentlich nur in ihrer Rechtsform vom Generalplaner. Auch hier schliesst der Bauherr für die Bauarbeiten Werkverträge direkt mit den für die Ausführung betrauten Bauunternehmern ab.
Baumanagement – Vermittler zwischen Bauherr und Auftragnehmern
Der Baumanager ist der Vermittler zwischen dem Bauherrn und den Auftragnehmern, wie etwa dem Generalplanerteam oder der Planergemeinschaft. Das Baumanagement umfasst die Steuerung aller Aktivitäten während der Planung und der Realisierung eines Bauprojekts. Der Architekt bleibt für die Auslegung und Gestaltung des Gebäudes verantwortlich und die Fachplaner haben für die technische Umsetzung die Verantwortung. Der Baumanager führt dabei mit seiner Erfahrung das Planerteam und ist für die organisatorische Abwicklung und die Verbindung zur Bauherrschaft zuständig. Der Vorteil für die Bauherrschaft kann sein, dass ein erfahrener Baufachmann als Projektleiter dem Bauvorhaben vorsteht. Für die Baurealisierung schliesst der Bauherr mit den einzelnen Unternehmen Werkverträge ab.
Generalunternehmer – schlüsselfertig ohne Planungsleistung
Der Generalunternehmer (GU) erbringt in der Regel sämtliche Bauleistungen für die schlüsselfertige Erstellung eines Bauwerkes. Nicht Bestandteil von GU-Leistungen sind hingegen die Planungsleistungen. Üblicherweise haben der Architekt und die Fachplaner einen direkten Vertrag mit dem Bauherrn. Der GU ist einziger Vertragspartner des Bauherrn für die Ausführung der Bauarbeiten. Die vereinbarten Bauleistungen kann er an seine Subunternehmer für die Ausführung von Teilleistungen vergeben. Die gesamte Verantwortung für die Bauqualität, die Ausführungstermine und den vereinbarten Werk-vertragspreis obliegt aber dem Generalunternehmer. Projektanpassungen während der Bauausführung sind möglichst zu verhindern. Für das Nachofferieren von Zusatzleistungen kann nur der GU und nicht diverse Unternehmer angefragt werden, womit das Erhalten eines effektiven Marktpreises mitunter nicht einfach ist.
Totalunternehmer – schlüsselfertig alles inklusive
Der Totalunternehmer (TU) erbringt je nach vereinbarter Planungsleistung die Ausführungsplanung oder ist bereits bei der Projektierungs- und Bewilligungsphase im Projekt involviert. Er ist dem Bauherrn für die geamte Planung und Bauausführung verantwortlich. Der Bauherr schliesst somit für die Planung und die Bauausführung nur einen einzelnen Vertrag ab, womit diesem Vertragswerk ein entsprechendes Gewicht zuteil wird und es entsprechend klar und präzise abgefasst werden muss.
Präzise Bauverträge
Die Fachverbände bieten diverse Vorlagen an. So findet man bei der SIA Vertragsvorlagen für Architekten- und Planergemeinschaftsaufträge. Die VSGU, der Verein Schweizerischer Generalunternehmer, bietet Musterverträge und die dazugehörigen allgemeinen Bedingungen an. Die KBOB, Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren, hält auf ihrer Webseite ebenfalls Musterverträge bereit. Alle diese Vorlagen bilden aber nur einen Rahmen, der sowohl für den Bau eines Einfamilienhauses als auch für die Erstellung eines Einkaufszentrums verwendet wird. Die Verträge müssen daher individuell auf ein Bauprojekt abgestimmt und ergänzt werden. Ein professioneller Bauberater kann bei der Vertragsprüfung und der Optimierung den Bauherrn unterstützen und beraten.
Die Rolle des Bauberaters
Eine optimale Organisationform, die sich für alle unterschiedlichen Bauaufgaben am besten eignet, gibt es nicht. Der professionelle Bauherrenberater kann den Bauherrn bei der Auswahl der Projektform beraten und die Vor- und Nachteile für das geplante Bauprojekt aufzeigen. Dabei kann der Bauberater grundsätzlich in zwei verschiedenen Rollen für den Bauherrn agieren. Er tritt entweder als Berater des Bauherrn auf und übernimmt dabei eine Stabsfunktion, welche beratend und unterstützend wirkt. Oder er kann die Funktion des Projektleiters des Bauherrn übernehmen und steht dann in einer Linienfunktion, welche die vereinbarten Weisungsbefugnisse beinhaltet. Die Leistungen und Befugnisse eines Bauherrenberaters sollen vorgängig präzise in einem Mandatsvertrag geregelt wer-den.
Weitere Infos unter hbq-bauberatung.ch
Der Bau eines Hauses oder der Erwerb einer Eigentumswohnung ist bei den meisten Leuten die grösste Investition in ihrem Leben. Dabei wird das gesparte Geld und nicht selten das Vorsorgegeld eingesetzt und eine langfristige Verschuldung von 80 % und mehr des Immobilienpreises eingegangen. Eigentlich Grund genug, sich intensiv damit auseinander zusetzen. Und doch gehen viele Bauherren unbedarft und ungenügend vorbereitet in den Bauprozess.
Umsichtige Baupartnerauswahl, unbedingt Referenzen einholen
Der erfolgreiche Bauprozess hängt sehr vom Baupartner ab. Ob Sie mit einem Architekten oder einem Generalunternehmer bauen wollen, prüfen Sie Ihren möglichen Baupartner und lassen Sie sich Referenzen bereits ausgeführter Objekte geben. Beim persönlichen Gespräch mit Eigentümern erstellter Projekte erfahren Sie, wie Kosten und Termine eingehalten werden, die Bauqualität umgesetzt wird und ob Kunden auch nach der Unterzeichnung des Kauf- oder Werkvertrages noch so intensiv betreut und beraten werden.
Klare und ausgewogene Bauverträge abschliessen
Die Zusammenarbeit mit einem Architekten soll frühzeitig, am besten beim Planungsstart schriftlich geregelt werden. Ein Architektenvertrag kann nämlich durchaus auch mündlich und durch das Handeln des Architekten entstehen.
Auch ohne schriftliche Vereinbarung kann der Architekt seine Leistungen somit in Rechnung stellen, was nicht selten zu Überraschungen bei Bauherren führt. Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein SIA bietet auch für Nichtmitglieder seine Vertragsvorlage an. Sie bildet eine gute Grundlage, welche aber in jedem Fall auf das einzelne Bauvorhaben angepasst und präzisiert werden muss.
Generalunternehmerverträge sind in ihrer Form frei, was mitunter zu ganz einseitigen Formulierungen führen kann. Vertragstexte wie
- «es liegt erst ein Baumangel vor, wenn ihn der Generalunternehmer als solchen akzeptiert» oder
- «die Schlusszahlung muss vor der Bauabnahme und Übergabe an den Käufer geleistet werden»
sind dabei leider nicht unmöglich.
Es empfiehlt sich, die Vertragsvorlagen und allgemeinen Bedingungen des VSGU, des Verbandes Schweizerischer Generalunternehmer, zu verwenden oder sich zumindest daran anzulehnen. In nur einem Vertrag wird das gesamte Bauwerk beschrieben und bestellt, der Vertrag muss daher hieb- und stichfest sein.
Lassen Sie den Vertragsentwurf unbedingt durch eine Fachperson oder einem Bauberater prüfen, damit Sie Schwachstellen und Risiken reduzieren können vor der Unterzeichnung des Vertrages.
Zweitmeinung als Ergänzung einholen
Nicht immer reichen die Informationen des Architekten oder des Generalunternehmers aus, daher kann eine unabhängige Zweitmeinung von grossem Nutzen sein für einen Bauherrn.
- Gibt es für eine Baufrage wirklich keine alternative Lösung?
- Sind die Mehrkosten für den Zusatzwunsch oder die Änderung wirklich gerechtfertigt?
- Ist eine qualitativ gute Ausführung in der vorgegebenen Zeitspanne wirklich möglich?
Eine nicht am Projekt beteiligte Fachperson kann Ihnen dabei vermutlich weiterhelfen.
Baupfusch durch Kontrollen verhindern
Der Kosten- und der Zeitdruck hinterlassen auch auf dem Bau ihre Spuren. Eine regelmässige Überprüfung der ausgeführten Arbeiten macht sich bezahlt. Nicht alle Bauteile können anlässlich der Bauabnahme auf ihre fachgerechte Ausführung hin kontrolliert werden. Baumängel verbergen sich nicht selten in den nicht mehr sichtbaren Bereichen, die dann früher oder später zu Schäden am Bauwerk führen können.
Lassen Sie sich vom Baupartner aufzeigen, wie die Qualitätssicherung am Bau vorgenommen, dokumentiert und sichergestellt wird.
Speziell kontrolliert werden sollten dabei die
- Abdichtungen unter Terrain,
- die Wärmedämmungen im Dach- und im Fassadenbereich,
- der Aufbau des Unterlagsbodens sowie
- die Gipserarbeiten.
Es kann sich für die Qualität Ihres Eigenheims durchaus bezahlt machen, für punktuelle Kontrollen einen unabhängigen Bausachverständigen beizuziehen.
Was gilt es an der Bauabnahme zu beachten?
Die Bauabnahme ist ein wichtiger Vorgang, für den Sie sich sorgfältig vorbereiten und sich ausreichend Zeit lassen müssen. Sämtliche Bauteile gehen anschliessend in die Obhut des Bauherrn oder Eigentümers über. Lassen Sie sich bei den Kontrollen von Ihrem Baupartner nicht unter Druck setzen und verlangen Sie ausreichend Zeit dafür. Alles, was anlässlich der Bauabnahme sichtbar ist und Sie nicht bemängeln, gilt als akzeptiert. Es ist nicht immer einfach für einen Baulaien, seine Ansprüche gegenüber den Bauprofis durchzusetzen.
- Was ist jetzt noch innerhalb der Baunormen und Toleranzen und was nicht?
- Welche Nachbesserung eines Mangels kann verlangt werden und welche steht nicht mehr im Verhältnis?
Sämtliche offenen Punkte und festgestellten Mängel werden in einem Abnahmeprotokoll festgehalten, das gemeinsam unterzeichnet wird. Prüfen Sie die Vollständigkeit und ob sämtliche Punkte und abgesprochenen Arbeiten präzise und Verständlich protokolliert werden. Bei Punkten, bei dehnen keine Einigkeit erzielt werden kann, empfiehlt sich die Aussagen von beiden Parteien im Protokoll festzuhalten und zu vereinbaren, welche Norm oder welcher Experte beigezogen wird als Schiedsrichter.
Die wichtigsten 5 Punkte
- Baupartner – umsichtig und sorgfältig aussuchen
- Bauverträge – klar, präzise und ausgewognen abschliessen
- Zweitmeinung – bei unverständlichen Punkten einholen
- Baukontrollen – regelmässige Qualitätsprüfungen
- Bauabnahme – sich Zeit lassen und alles kontrollieren
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