Mit der Nutzungsvereinbarung hat den Nutzungsplan abgelöst. Er beinhaltet die Beschreibung der Nutzungs- und Schutzziele der Bauherrschaft sowie der grundlegenden Bedingungen, Anforderungen und Vorschriften für die Projektierung, Ausführung und Nutzung eines Bauwerks.

ABB steht als Abkürzung für «Allgemeine Bedingungen Bau». Diese bezeichnen Normen, die werkvertragliche Aspekte spezieller Bauarbeiten in Addition zur übergeordneten Norm SIA 118 regeln.

Die SIA Norm 118, den allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten gelangt in Bauverträgen zur Anwendung, wenn Sie speziell vereinbart wurden.