Ein Hausbau erfordert viel Aufwand: finanziell und zeitlich. Um nicht bei jedem einzelnen Handwerker Offerten einholen zu müssen, ist die Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer eine Möglichkeit. Dieser koordiniert sämtliche Arbeiten und liefert dem Kunden das Eigenheim schlüsselfertig ab.
Soweit, so gut. Doch die Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer birgt auch Tücken: Er ist der einzige Vertragspartner des künftigen Hausbesitzers und sämtliche Zahlungen – sei es vorab oder nach dem Erfüllen bestimmter Bauetappen – gehen an ihn.
Geht der Generalunternehmer Konkurs ist das Geld futsch.
Und nicht nur das: Hat der Generalunternehmer die bezogenen Handwerkerleistungen nicht bezahlt, so muss der Bauherr diese direkt begleichen, auch wenn er dem Generalunternehmer das Geld bereits überwiesen hat. Es drohen horrende Zusatzkosten.
Referenzen einholen und auf eine Erfüllungsgarantie bestehen
Soweit muss es aber nicht kommen. Holen Sie vor der Verpflichtung eines Generalunternehmers Referenzen ein. Denn die Bezeichnung «Generalunternehmer» ist nicht geschützt. Jeder, der will, kann sich so nennen. Die Erfahrungen anderer Kunden sind Gold wert und bestärken Sie in Ihrer Entscheidung.
Sichern Sie sich zudem bei Vertragsabschluss ab und bestehen Sie auf eine Erfüllungsgarantie. Diese ist vom Generalunternehmer bei einer Bank oder einer Versicherung abzuschliessen und sorgt dafür, dass die Handwerkerrechnungen auch bei Zahlungsunfähigkeit des GU beglichen werden. Sie minimiert also Ihr Risiko, im Falle eines Konkurses vor einem hohen Schuldenberg zu stehen. Die Garantiesumme beträgt in der Regel 10 Prozent der Werkvertragssumme.
Die Erfüllungsgarantie basiert auf OR-Artikel 111 und ist nicht akzessorisch. Das heisst, dass der Versicherer dem Bauherrn im Schadensfall den Betrag ausbezahlt, auch wenn der Generalunternehmer die Vertragsverletzung nicht anerkannt.
Achtung: Viele Generalunternehmer schliessen nur ungern eine Erfüllungsgarantie ab. Denn die Summe wird vom Garant an die Kreditlimite angerechnet. Dies schränkt den finanziellen Spielraum und somit auch die Liquidität des Generalunternehmers ein. Dabei werden die Prämien bei richtiger Kalkulation gar durch den Bauherrn gedeckt. Lassen Sie sich von einer ablehnenden Haltung nicht beeinflussen und bestehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf die Erfüllungsgarantie!
(Beispiel Schema der Schwyzer Kantonalbank)