Lebensdauertabelle: Wichtige Orientierung für den Zeitwert
Obwohl den meisten von uns der Begriff «Lebensdauertabelle» wahrscheinlich eher unbekannt ist, lässt sich erahnen, dass es sich um eine Tabelle handelt, in der die durchschnittliche Lebensdauer von Bauteilen und technischen Geräten aufgeführt ist. Aufgrund der Bauweise, der verwendeten Bauteile und auch der Nutzung lässt sich eine durchschnittliche Lebensdauer errechnen. Dieser Wert ist hilfreich, enthält allerdings auch die Aufforderung, Sorge zu tragen.
«Wer muss wann zahlen?» ist ein Dauerthema zwischen Mieter:innen und Vermietern. Da spielt unsere innere Logik und auch das Gerechtigkeitsgefühl mit, das jeden Menschen prägt.
Manchmal hilft da ein anerkannter, an der Praxis ausgerichteter und für alle Parteien glaubwürdiger Richtwert, um der Gerechtigkeit gerecht zu werden.
Der Kochherd ist doch erst 15 Jahre alt. Der hätte doch noch gar nicht aussteigen dürfen. Technische Geräte, so hat man als Hausherr:in oft den Eindruck, steigen immer zur falschen Zeit aus. Meistens in dem Moment, wo wir dachten, mal wieder etwas auf die hohe Kante zu legen. Doch weit gefehlt. Zuerst der Kochherd, dann der Geschirrspüler und jetzt auch noch der Dampfabzug. Und ganz leise beschleicht uns auch das Gefühl, dass die Idee mit dem Möbel verschieben auf dem Holzparkett zu wenig durchdacht war. Vielleicht lassen sich die Kratzer mit dem Vermieter unter «normaler Verbrauch» hindiskutieren …
Lebensdauertabelle Orientierung für Mieter und Vermieter wie hoch der aktuelle Wert ist
Wer zahlt wann und wenn ja, wie viel?
Die wichtigste aller Fragen aber ist: Wer muss (!) einen Schaden bezahlen? Und wenn es ums Geld geht, haben die meisten Menschen wenig Spielraum. Denn Geld ist unsere Existenz – ein typisch sakrosankter Glaubenssatz.
Damit Konflikte zwischen Mieter und Vermieter nicht endlos geführt werden oder gar ein Richter entscheiden muss, gibt es Richtwerte. Und die sind in dieser Lebensdauertabelle aufgeführt.
Gebäudeeigentümer:innen hilft diese Tabelle, allfällige Kosten zu berechnen, welche Mieter:innen im Schadensfall oder bei mangelnder Sorgfaltspflicht übernehmen müssen. Auch Mietenden bietet diese einen Schutz vor zu hohen Kosten, da nach Zeitwert gerechnet wird und das ist in der Regel preisgünstiger als eine Neuanschaffung.
Realistische Werte, die sich an der Praxis orientieren
Bleiben wir beim Beispiel Kochherd. Ein billiges Modell hält im Schnitt 10 Jahre, während ein gutes bis zu 30 Jahre alt werden kann. Das sagt der Mieterverband. Klar, dass sich diese Zahlen bei guter oder schlechter Pflege schnell mal unterscheiden können.
Ganz gleich, um was für ein Gerät oder Bauteil es sich handelt, es braucht einen Richtwert, der von Fachkräften erstellt, für Laien nachvollziehbar und allgemein anerkannt ist.
Entscheidend ist also, was die Lebensdauertabelle sagt. Deren Richtwerte basieren auf einer mittleren Material- und Arbeitsqualität bei normaler Beanspruchung. Diese Einschätzung braucht entsprechendes Fachwissen. Hinter der sogenannten paritätischen Lebensdauertabelle stehen der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) und der Hauseigentümer-Verband (HEV).
Für Fachwissen und damit für faire Bedingungen ist also gesorgt.
Beispiel Reparaturen und Ersatz
Im Normalfall werden allfällige Reparaturen von Vermieter:innen übernommen. Wenn jedoch eine übermässige Abnützung durch Mieter:innen vorliegt, werden die Kosten für die Reparatur zwischen den Mietparteien aufgeteilt.
Wichtig: Mieter:innen müssen nur für den Zeit- und Restwert aufkommen und dieser wird anhand dieser Lebensdauertabelle ermittelt.
Anspruch auf automatischen Ersatz
Wie sieht es aus, wenn ein Gerät diesen Wert in der Lebensdauertabelle überlebt hat? Haben Mieter:innen ein Recht darf, dass dieses kostenlos ersetzt wird?
Ein Anspruch auf Ersatz besteht dann, wenn die Einrichtungen mangelhaft sind oder die weitere Nutzung nicht mehr zugemutet werden kann.
Minderwertentschädigung
Eine Minderwertentschädigung tritt dann in Kraft, wenn der Ersatz eines Gegenstandes unverhältnismässig wäre – zum Beispiel ein Hick im Lavabo. In diesem Fall schuldet die Mieterschaft eine Minderwertentschädigung (Ermessenssache). Diese darf den Zeitwert des Gegenstands und die Reparaturkosten nicht überschreiten.
Verantwortung von Eigentümer:innen und Mieter:innen
Damit Geräte, Heizung, Gebäudehülle, Bodenbeläge, Bad, Küche etc. möglichst lange genutzt werden können und Freude bereiten, ist ein sorgsamer Umgang angesagt. Dazu gehören auch regelmässige Pflege, z. B. Reinigung und im Falle von technischen Geräten entsprechenden Service.
Mietende und Vermietende sollten darum ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen und regelmässige Reinigungen und Wartungen entsprechend terminieren.
Jede unerwartete und kurzfristige Neuanschaffung beinhaltet, wie das unter Zeitdruck so ist, neue Fehlerquellen.
Das muss nicht sein. Gemeinsam getragene Verantwortung ist für alle beteiligten Parteien am (kosten)günstigsten.
© bauszene.ch, 15.10.2025

