Glaskratzer – ein leidiges Thema
Mechanische und chemische Einwirkungen an Glasoberflächen: Chemikalien, Erdkalien und Salpetersäure, die beispielsweise in frischem Beton und mineralischen Putzen, Mauerwerken vorhanden sind, können, wenn sie über die Scheibenoberfläche laufen und antrocknen, Verätzungen und Auslaugungen entstehen lassen.
Die Scheiben sind deshalb ausreichend davor zu schützen. Es ist darauf zu achten, dass die oben erwähnten angreifenden Chemikalien und andere Elemente sowie auch Flusssäure nicht in Reinigungsmaterialien enthalten sind. Ein wirksamer Schutz ist u. a. auch vorzusehen bei:
- Schleif- und Schweissarbeiten (Funkenflug, Schweissperleneinbrand)
- Ausscheidung von Baustoffen (Zementmilch usw.)
Scheiben- und Glasreinigung
Die Reinigung von Glasflächen sowie die Entfernung eventueller Glaskleber hat mit milden, nicht abrasiven Reinigungsmitteln zu erfolgen. Andere Methoden der Glasreinigung sollten überhaupt nur in Erwägung gezogen werden, wenn der Einsatz von viel klarem Wasser nicht ausreicht.
Unbedingt zu vermeiden sind dann aber agressive Reinigungsmittel wie alkalische Waschlaugen, flusssäure- und fluoridhaltige Reinigungsmittel! Diese schädigen die Glasoberflächen irreparabel. Insbesondere sind Zementmilch und andere Baustoffauswaschungen sofort zu entfernen, da sonst eine chemische Reaktion zu Veränderungen der Glasoberflächen führen kann.
Hartnäckige Verunreinigungen wie, z. B. Farb- und Teerspritzer oder allfällige Kleberückstände sollten mit geeigneten Lösungsmitteln, z. B. Spiritus, Aceton oder Waschbenzin gelöst und anschliessend mit reichlich Wasser abgespült werden.
Kratzende Werkzeuge, Rasierklingen und Schaber sind nicht geeignet, weil sie bei unsachgemässer Anwendung Kratzspuren an den Oberflächen verursachen können. Insbesondere ist das sogenannte „Abklingen“ keine sachgemässe Methode zur Reinigung ganzer Glasflächen.
Beurteilung von Verglasungen gemäss – SIGaB, Glasnorm 01
Verglasungen von Fenstern und Fassaden, die transparent sind, haben grundsätzlich die Aufgabe, Licht in den Raum zu lassen und ungehinderte Durchsicht zu gewähren.
Die Frage ist nicht, ob unter gewissen Voraussetzungen einzelne Erscheinungen vorgenommen werden können, sondern, ob ihr Vorhandensein aus einer direkten Sichtdistanz von 3 Metern senkrecht zur Scheibe, unter normalen, diffusen äusseren Beleuchtungsverhältnissen erkennbar sind.
Die Bewertung wird nicht unter direkter Beleuchtung vorgenommen. Einerseits, weil Verschmutzungen entsprechend des Verschmutzungsgrades der Oberflächen weitaus stärker sichtbar werden, und andererseits, weil der Sonnenstand je nach Tageszeit ändert, so dass auch hier unter veränderten Lichtverhältnissen unterschiedliche Erscheinungen hervortreten.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine Bewertung der optischen Fehler nur unter dem Aspekt einer verminderten oder beeinträchtigten Durchsicht erfolgt.
Quelle www.ibsk.ch