Baugesuch und Baubewilligung als erste Hürden
Wer sich den Traum von den vier eigenen Wänden erfüllen will, sieht sich zuerst einmal mit einiger Bürokratie konfrontiert. Denn: Ohne Baugesuch keine Baubewilligung, ohne Baubewilligung kein Eigenheim. Bevor also die Bagger auffahren, muss sich der künftige Hausbesitzer mit den geltenden Vorschriften auseinandersetzen – und das am besten bereits vor dem Kauf eines Grundstücks.
- Eingereicht wird das Baugesuch mit einem bei der Gemeindeverwaltung erhältlichen Formular. Auf diesem ist auch festgehalten, welche Unterlagen mitgeliefert werden müssen.
- Die Gemeindeverwaltung leitet das Gesuch bei Bedarf an die entsprechende kantonale Behörde weiter.
- Überwindet es die Hürde der vorläufigen Prüfung, kommt es zur öffentlichen Bekanntmachung.
- In dieser Zeit wird das Baugesuch öffentlich aufgelegt und Interessierte können es mitsamt Projektunterlagen einsehen.
- Während der öffentlichen Auflage ist es Gegnern möglich, Einsprache gegen das Bauprojekt zu erheben.
Entspricht das Projekt der Nutzungszone?
Gleichzeitig überprüfen die Behörden die Zulässigkeit des Bauprojekts. Dabei wird kontrolliert, ob die Vorschriften des Bau- und Planungsrechts sowie übrige, massgebende Regelungen des öffentlichen Rechts eingehalten werden.
- Primär wird überprüft, ob das Projekt der betroffenen Nutzungszone der Gemeinde entspricht (Wohnzone, Gewerbezone usw.). Diese definiert nicht nur die Art der Nutzung, sondern auch die detaillierte Ausgestaltung (z. B. Bauhöhen, Bauabstände).
- Auch können Detailbebauungspläne das Bauprojekt einschränken (z.B. Fenstergrössen). Zudem sind weiter Anforderungen aus den Bereichen Baurecht und Umweltschutz möglich.
Erfüllt das Bauvorhaben die geltenden eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bestimmungen, wird eine Baubewilligung erteilt. Um sich möglichen Ärger zu ersparen, sollte bereits vor dem Kauf eines Grundstücks überprüft werden, welche Vorschriften und Reglemente einzuhalten sind. Ein sorgfältig ausgearbeitetes Projekt mit entsprechendem Baugesuch wird nicht nur schneller bewilligt, es bietet auch weniger Angriffsfläche für mögliche Einsprachen.