Radon: Zehn mal mehr Häuser sanierungspflichtig
«Wohnen kann tödlich sein». Jedem Wohngebäude in der Schweiz müsste im Grunde ein Beipackzettel mit dieser Überschrift beigegeben werden, von dem Bewohner Kenntnis zu nehmen hätten. Dabei geht es nicht um Unfälle aller Art, die sich bekanntermassen am häufigsten in den eigenen vier Wänden ereignen und von denen die SUVA in regelmässigen Abständen warnt. Vielmehr handelt es sich um eine Gefahrenquelle, die man weder sehen, noch riechen kann. Aber sie ist da. Die Rede ist von Radon, ein im Boden natürlich vorkommendes Edelgas, dem jährlich 200 bis 300 Leute zum Opfer fallen.
Diagnose: Lungenkrebs. Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache dieser Krankheit.
Das Edelgas ist radioaktiv. Seine Atome sind instabil, sie können weiter zerfallen und sich in andere, ebenfalls radioaktive Atome verwandeln, in Polonium, Blei und Wismuth. Das Gas wandert durch durchlässige Bodenschichten und penetriert unzureichend abgedichtete Gebäude. Beim Einatmen gelangt es in die Lungen und bestrahlt das Gewebe.
Schädlicher als bisher angenommen
Neu ist dieser Sachverhalt nicht. Neu ist, dass das Gas laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sehr viel schädlicher ist, als bisher angenommen. Die aktuellen Grenzwerte lagen gemäss WHO bei 1000 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft, ein Wert, der von der schweizerischen Strahlenschutzverordnung übernommen und in der Folge bei bestehenden Bauten angewendet worden ist.
Für Neu- und Umbauten gilt ein Grenzwert von 400 Becquerel, allerdings nur, wenn er sich mit einfachen baulichen Schutzmassnahmen einhalten lässt.
Liegen die Werte eines Gebäudes über 1000 Becquerel wird’s gefährlich, liegen sie darunter, kann es gefährlich werden. Deshalb verordnete der Bund, dass alle Bauten, welche im Jahresmittel die 1000 Becquerel überschreiten, sanierungspflichtig sind. Das sind oder waren in der gesamten Schweiz rund 5000 bis 10’000 Häuser. Nimmt man die Maximalbelastung, so zählt man insgesamt 386 Gemeinden in welchen allerdings stets eine unterschiedliche Anzahl von Gebäuden mit zu hoher Strahlenbelastung betroffen ist.
Neuste Erkenntnisse haben die WHO nun bewogen, den Grenzwert drastisch zu senken, und zwar auf 300 Becquerel – der Richtwert wurde sogar bei 100 Einheiten festgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass die Schweiz diese Werte ebenfalls übernehmen und sie im Rahmen der nächsten geplanten Revision der Verordnung im Jahr 2014 zum Gesetz erheben wird. Mit einschneidenden Konsequenzen:
Neu finden sich nun 1288 Gemeinden in der Gefahrenzone wieder. Dies zeigt die IAZI-Karte der Radon belasteten Ortschaften. In all diesen Gemeinden werden Gebäude, deren Strahlenbelastung den neuen Grenzwert übersteigen, von Amtes wegen zu sanieren sein. Das muss nicht teuer sein. Genügen einfache Massnahmen, wie beispielsweise Abdichtungen, so dürften einige hundert Franken dazu ausreichen. Sind die Mängel indessen gröberer Art, so muss bei einem Einfamilienhaus rasch einmal mit Kosten von 5000 bis 15’000 Franken für Entlüftungen oder Betonböden und -wände kalkuliert werden. Für Gebäude, welche den Wert von 300 Becquerel nicht erreichen, wird voraussichtlich von einer Sanierungspflicht abgesehen. Eine Sicherheit, nicht an Lungenkrebs zu erkranken, können Bewohner daraus aber nicht ablesen.
Quelle: iazicifi.ch