Garantiefrist unterbrechen
Erfahrungsgemäss wird meist lange über Ursachen und Verantwortlichkeiten von Baumängeln diskutiert, so dass der Bauherr Gefahr läuft, dass seine Mängelrechte in der Zwischenzeit verjähren. Er wird daher interessiert daran sein, die Verjährungsfrist zu unterbrechen.
Eine Mängelrüge allein kann keine Verjährung unterbrechen.
Dies kann nur auf folgende Arten geschehen:
a) entweder durch schriftliche Anerkennung des Mangels durch den Unternehmer,
b) durch einen Verzicht des Unternehmers auf die Geltendmachung der Verjährungseinrede,
c) durch Anhebung einer Klage gegen den Unternehmer beim zuständigen Gericht oder
d) allenfalls durch Betreibung.
Nach Unterbrechung der Verjährung beginnt die Verjährungsfrist wiederum neu zu laufen.