Serviceverträge für Stockwerkeigentümer: Pflicht oder Kür?
Wer eine Stockwerkeigentums-Wohnung kauft, handelt sich nicht nur Raum, sondern auch Verpflichtungen ein. Ein eigenes Heim hat viel Verlockendes, stellt allerdings auch gewisse Bedingungen. Diese gilt es zu kennen und richtig einzuplanen. Wenn dies selbst nicht möglich oder erwünscht ist, dann per Servicevertrag. Doch was ist Pflicht und was muss nicht sein?
Wie unterscheide ich als Stockwerkeigentümer, wo sich ein Servicevertrag lohnt und wo nicht? Bauszene.ch verrät die wichtigsten Tipps.
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Tipp 1: Stockwerkeigentum bedeutet Gemeinschaft
Als Nachbarn kommen wir uns oft näher, als uns bewusst ist. Und passiert mal ein Fehler, greifen wir gerne auf unsere selbstdefinierte «Währung» zurück:
«Das macht doch nichts, das kann allen passieren.» Dies gilt so lange, bis die Folgen bekannt sind. Sobald es um Geld geht, macht «nichts» auf einmal «sehr viel» aus.
Dann wird die Schuldfrage konkreter. Wenn Sie es also verpasst haben, einen Servicevertrag abzuschliessen und es kommt zu einem Schaden, wird es a) teurer und b) vergrössert sich die Distanz zwischen den Nachbarn plötzlich. Beides kann äusserst unangenehm sein.
Will heissen:
Alles, was ohne Servicevertrag im Schadensfall teuer werden kann, braucht einen solchen.
Es ist ein Unterschied, ob der oder die Schuldige im gleichen Stockwerkeigentum wohnt oder ob jemand von aussen für den Schaden verantwortlich ist. Distanz ist hier sehr wichtig. Zudem macht ein Servicevertrag bei teuren Anschaffungen einfach Sinn!
Hohe Kosten können zum Beispiel durch Heizungen sowie Lift-, Lüftungs- und Klimaanlage ausgelöst werden.
Was täglichen im Gebrauch ist, nützt sich ab und braucht eine regelmässige Überprüfung und Pflege.
Tipp 2: Das Gesetz
Was ist das Ziel eines Servicevertrags? Die Gebäudesicherheit erhalten und den laufenden Unterhalt gewährleisten.
Natürlich schreibt der Gesetzgeber nicht vor, dass Sie Serviceverträge abschliessen müssen. Das wäre doch ein ziemlicher Eingriff in die Privatsphäre. Hingegen muss vom Gesetz her alles Notwendige getan werden, dass die Sicherheit für alle Lebewesen in einer Stockwerkeigentumgemeinschaft gewährleistet ist.
Kommt jemand zu Schaden, wird überprüft, ob die Sorgfaltspflicht wahrgenommen wurde oder ob Fahrlässigkeit der Grund für einen Unglücksfall ist.
Serviceverträge sind auch eine Frage von Nachhaltigkeit
Vielleicht ärgern wir uns über die jährlichen Kosten, die mit Serviceverträgen anfallen. Diese Kosten sind jedoch planbar. Ohne Service können wir plötzlich von zusätzlichen Kosten überrascht werden, die leider einiges höher ausfallen können.
Zudem erhöht ein Servicevertrag in der Regel die Lebensdauer von technischen Geräten, ein nicht zu unterschätzender Beitrag an die Nachhaltigkeit.
Ehrlicherweise müssen wir uns eingestehen, dass Wohneigentum zwar wunderschön ist, aber auch sein Geld kostet. Immer. Entweder regelmässig oder unerwartet und dann vielleicht umso mehr.
Was gepflegt wird, behält seinen Wert grundsätzlich länger.
Wahrheit und Klarheit
Unterschreiben Sie keinen Servicevertrag, den Sie nicht verstanden haben. Die Anreize sind in der Regel hoch, der Ausstieg jedoch teuer. Das ist sehr schade. Darum aufgepasst. Unsicherheiten sollten schriftlich definiert sein.
Manche Verträge sind bewusst komplex oder mehrdeutig formuliert. Wenn dies der Fall ist, Hände weg!
Erwerben Sie eine Stockwerkeigentums-Wohnung, klären Sie im Vorfeld ab, ob bestehende Serviceverträge existieren und ob diese übertrag- oder kündbar sind. Manchmal geht so etwas ungewollt vergessen. Und plötzlich steht ein Handwerker vor der Türe.
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© bauszene.ch, 10.6.2025