Ihr Stockwerkeigentum hat (vergänglichen/zunehmenden) Wert!

Es war das Jahr 1965, als in der Schweiz das Stockwerkeigentum (STWEG) eingeführt wurde. Und weil niemand etwas ohne Grund tut, hatte diese Massnahme zum Ziel, einer breiteren Schicht der Bevölkerung Wohneigentum zu ermöglichen. Heute besitzen hierzulande etwa 1.4 Mio. Einwohner eine Wohnung oder ein Haus. Immobilien haben Wert. Noch mehr wert sind sie, wenn dieser umsichtig erhalten wird. Am besten mit einem sogenannten Werterhaltungsplan. 

Immobilien sind in den letzten Jahren einiges teurer geworden, die Preise haben sich in den letzten 30 Jahren fast verdoppelt. Das klingt nach einer lukrativen Investition. Ja – aber! Dieses Aber ist wichtig. Denn Stockwerkeigentum behält seinen Wert nicht von selbst. Was nicht regelmässig überprüft wird oder gar verwahrlost, büsst an Wert ein. Und so schaut bei einem Verkauf nicht der erhoffte Gewinn heraus.

Regelmässig überprüfen und kleinere Sanierungen tätigen ist alleweil kostengünstiger, als nach 30 Jahren alles auf einmal zu machen.

Zudem macht eine gepflegte Immobilie viel mehr Freude!

Da wir in einer Welt leben, die mittlerweile alles, was Kosten generiert, erfasst, wissen wir auch, wo die Schwachstellen von Immobilien liegen.

Eine klare und wertvolle Hilfestellung bietet ein sogenannter Werterhaltungsplan.

Werterhaltung: Ihr Stockwerkeigentum hat (vergänglichen/zunehmenden) Wert!

Werterhaltung: Ihr Stockwerkeigentum hat (vergänglichen/zunehmenden) Wert!

Der Werterhaltungsplan

Je früher, desto besser: Dieses Motto gilt auch für den Werterhaltungsplan beim Stockwerkeigentum. Für Häuser gilt das nicht? Doch, sicher. Doch wir legen hier ganz bewusst den Fokus auf das STWEG, weil da die verschiedenen Parteien der Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) verantwortlich sind und für die Kosten aufkommen müssen. Sie ahnen es:

Was nicht klar geregelt und von allen STWEG-Parteien unterschrieben ist, endet leider allzu oft vor Gericht. Das muss nicht sein!

Darauf müssen Sie ein Auge werfen

Unsere nachfolgende Generation hat auch Bedürfnisse

Die Gegenwart mag uns entspannen. Eine neue Wohnung – die hält schon mal sicher 10 Jahre, so denken wir. Warum also vorher über mögliche Sanierungen reden? Weil nach uns eine Generation kommt, die auch gerne eine Wohnung kaufen möchte, die in einem guten Zustand ist.

Wissen spart Kosten

Schon bei der Projektplanung muss offengelegt werden, was wo wie installiert wird. Insbesondere bauliche Eigenheiten. Diejenigen, die von der Norm abweichen. Sollte später ein Baumangel auftauchen (Beispiel Wasserschaden) und niemand weiss, wo suchen, wird es nervig, kraftraubend und teuer. So weit sollte es nicht kommen! Darum ist es die Aufgabe des Projektentwicklers, bereits bei der Planung einen Werterhaltungsplan zu erstellen.

Achtung vor Interpretationsspielraum

Werterhaltungspläne müssen von erfahrenen Baufachleuten überprüft werden. Stockwerkeigentümer sowie Hypothekengeber wie Banken brauchen eine klare und verständliche Rechtssicherheit!

Veränderungen haben Auswirkungen

Eine Stockwerkeigentümergemeinschaft bedeutet nicht nur ein Netzwerk von Menschen, die im selben Haus wohnen. Es bedeutet auch, dass jede nachträgliche bauliche Veränderung einen Einfluss auf die Statik und damit auf die anderen Wohneinheiten haben kann.

Prognostizierte Lebenszyklen der einzelnen Bauteile

Ein Werterhaltungsplan zeigt die wichtigsten Punkte auf, die überprüft oder später saniert werden müssen. Der Fachbegriff dazu lautet: prognostizierte Lebenszyklen der einzelnen Bauteile. Dazu gehören auch die ungefähr zu erwartenden Kosten. Mit einem Zahlungsplan entstehen keine Überraschungen.

Verpflichtender im Kaufvertrag

Werterhaltungspläne gehören als bindender Vertragsbestandteil in den Kaufvertrag. Damit erreicht man die höchstmögliche Aufmerksamkeit bei den beteiligten Stockwerkeigentümern.

Einflüsse von Klimaveränderungen

Nichts bleibt, wie es ist. Unsere Häuser sind immer stärkeren und auch immer weniger einschätzbaren Naturereignissen ausgesetzt. Dies kann zu grösseren Abnutzungserscheinungen und noch heftigeren Schäden führen. Das gilt es auch beim Werterhaltungsplan zu beachten. Alle 10 Jahre soll dieser von einer Fachperson überprüft werden.

Wenn man die Werterhaltung plant, gibt es weniger zu tun

«Es gibt viel zu tun, packen wirs an» war eine Werbeaktion des Mineralölkonzerns Esso Deutschland in den 1970er- und 1980er-Jahren. «Viel zu tun» gibt es vor allem dann, wenn wir bekannte Einflüsse und Ereignisse nicht berücksichtigen.

Die Sache einfach wegdenken mag sich im Moment gut anfühlen. Wird es dann aber einmal ernst, ist das Problem ungleich grösser.

Und so bleibt die altbewährte Tatsache, dass fundierte Planung meistens kostengünstiger ist.

Bauszene.ch, 27.3.2025