Bauverträge können es in sich haben, eine sorgfältige Prüfung ist zwingend notwendig
Für den Erwerb einer Eigentumswohnung müssen sich Käufer mit Bauverträgen und Planunterlagen auseinandersetzen, welche es vor der Unterschrift genau zu prüfen gilt. Keine einfache Aufgabe für Baulaien sich in den unterschiedlichen Baunormen und im Baufachchinesisch in den Unterlagen zurecht zu finden. Wie man trotzdem die grösstmögliche Sicherheit erreichen kann, erfahren Sie hier.
Lücken, Schachstellen und einseitig verteilte Baurisiken in den Verträgen können zu nicht kalkulierten Mehrkosten und Ärger führen. Daher empfiehlt es sich die Unterlagen vor der Unterschrift durch einen Bauberater oder allenfalls durch einen Baujuristen prüfen zu lassen.
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Was sind dabei die grössten Schwachstellen in den Verträgen?
Bauverträge können es in sich haben, eine sorgfältige Prüfung ist zwingend notwendig
Baubeschrieb ist nicht vollständig
Beim Erwerb von Stockwerkeigentum wird in den meisten Fällen die Ausführung und die Qualitätsstandards der Wohnung sehr genau bestimmt. Die allgemeinen Nebenräume, dass Treppenhaus oder die Umgebung werden aber nur spärlich beschrieben.
Ärgerlich ist, wenn
Lücken und Schwachstellen, welche durchaus vorgängig erkannt und hinterfragt werden müssen und können gegebenfalls im Vorfeld in den Vertragsunterlagen ergänzt werden.
Kein Kontrollrecht während der Bauzeit
Den Käufern wird während der Bauzeit kein Kontrollrecht eingeräumt, sich über den aktuellen Stand der Arbeiten auf der Baustelle zu informieren. Viele Ausführungsdetails wie Risspräventionsmassnahmen, Abdichtungen etc. sind bei der Bauabnahme aber dann nicht mehr sichtbar.
Abnahme durch Verwaltung
Nur 50 % des gekauften Eigentums befinden sich innerhalb der Wohnungen. Das Treppenhaus, die Tiefgarage, die Fassade, dass Dach und die Umgebung bilden die restlichen Bestandteile des gesamten Wohneigentums.
Abtretung der Garantien
Die Garantien werden vom Ersteller an den Käufer abgetreten zur direkten Geltendmachung bei den jeweiligen Planern und Unternehmern.
Garantiebeginn
Der Garantiebeginn für die Wohnung beginnt nicht einheitlich bei der Abnahme der Wohnung zu laufen.
In jedem Fall sind Käufer und Bauherren gut beraten Bauverträge und dazugehörige Unterlagen sorgfältig zu prüfen oder prüfen zu lassen vor der Unterschrift.
© bauszene.ch – 12.01.2021