Baupfusch Baunormen unbedingt einhalten

Baupfusch muss nicht sein! Der Kauf oder der Bau einer Immobilie bedeutet für viele eine der grössten Investitionen in ihrem Leben. Oftmals begeben sich Baufrauen und Bauherren ziemlich unvorbereitet in den Planungs- und Bauprozess. Sie unterschätzen die Anforderungen welche an sie als Bauherren und Besteller gesetzt werden, und verkennen die Risiken.

Baupartner sorgfältig aussuchen und Referenzen einholen

Für einen erfolgreichen Bauprozess muss der Vertragspartner umsichtig ausgesucht werden. Informieren Sie sich sorgfältig über den Architekten oder den Generalunternehmer Ihrer Wahl und lassen Sie sich Referenzen geben. Sprechen Sie mit den Bauherren der Referenzobjekte und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck.

War die Planung umsichtig, der Bauablauf reibungslos, wurden die Baukosten und Termine eingehalten?

Verlangen Sie ebenso einen aktuellen Betreibungsauszug und lassen Sie die Bonität der Unternehmer von Ihrer Bank prüfen.

Architektenvertrag von Anfang an regeln

Die Zusammenarbeit mit einem Architekten soll frühzeitig vertraglich geregelt werden.

Nicht selten werde ich mit der Situation konfrontiert, dass der Vertrag erst vor der Baueingabe unterschrieben werden soll.

Dies, nachdem bereits ca. 25 % der Architektenleistungen erbracht sind. Sicherlich keine optimale Verhandlungsposition für den Bauherrn. Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein SIA bietet auch für Nichtmitglieder seine Vertragsvorlage an, welche die wichtigsten Punkte ohne spezielle Vereinbarungen abdeckt.

Anzahlungsverträge klären Sie Details vor der Unterschrift

Anzahlungsverträge werden oftmals auf Basis von Kurzbaubeschrieben und wenig detaillierten Plangrundlagen unterzeichnet. Nicht immer decken sich bei diesem Vorgehen am Schluss die Vorstellungen der Bauherren mit der effektiven Ausführung des Generalunternehmers.

Verlangen Sie auf jeden Fall detaillierte Unterlagen von Ihrem neuen Eigenheim, damit Sie nicht die Katze im Sack kaufen. Klären Sie die Sicherstellung Ihrer Anzahlung, denn zu diesem Zeitpunkt besteht dafür noch kein ausreichender Gegenwert.

Augen auf bei Generalunternehmerverträgen

Die Generalunternehmerverträge sind in ihrer Form frei, was mitunter zu ganz einseitigen Formulierungen führen kann wie «es liegt erst ein Baumangel vor, wenn ihn der Generalunternehmer als solchen akzeptiert».

Es empfiehlt sich die Vertragsvorlagen und allgemeinen Bedingungen des VSGU, des Verbandes Schweizerischer Generalunternehmer, zu verwenden oder sich zumindest daran anzulehnen.

Denn in nur einem Vertrag wird das gesamte Bauwerk beschrieben und bestellt. Lassen Sie daher den Vertragsentwurf unbedingt durch einen Bauberater des Hausvereins prüfen, damit Sie Schwachstellen reduzieren können und die Risiken erkennen vor der Unterzeichnung des Vertrages.

Kontrolle kann Baupfusch verhindern

Nicht alle Bauteile können anlässlich der Bauabnahme auf eine normenkonforme Ausführung und die Einhaltung der Regeln der Baukunde geprüft werden. Mängel verbergen sich nicht selten in den nicht mehr sichtbaren Bereichen.

Speziell kontrolliert werden sollten Abdichtungen unter Terrain, die Wärmedämmungen im Dach- und im Fassadenbereich, der Aufbau des Unterlagsbodens sowie die Gipserarbeiten.

Es kann sich für die Qualität Ihres Eigenheims durchaus bezahlt machen, für punktuelle Kontrollen einen Bauberater beizuziehen.

Bauabnahme was gilt es zu beachten?

Lassen Sie sich genügend Zeit, sämtliche Bauteile anlässlich der Bauabnahme sorgfältig zu prüfen. Lassen Sie sich dabei nicht unter Druck setzen und verlangen Sie von Ihrem Baupartner ausreichend Zeit. Denn alles, was anlässlich der Bauabnahme sichtbar ist und Sie nicht bemängeln, gilt als abgenommen.

Ein Bauberater kennt die SIA-Normen sowie die Bauvorschriften und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche und Rechte während der Bauabnahme durchzusetzen.

© bauszene.ch, 13.4.2009, überarbeitet 3.2.2023