Baupfusch in der Schweiz: Was tun? Tipps.
Fehler können passieren, nicht wahr? Aber lieber nicht bei uns. Bei unserem Haus. Unserer Wohnung. Unserer Immobilie. Denn das wäre teuer. Das Problem ist: Baupfusch nimmt auch in der modernen Schweiz keine Rücksicht auf unsere Wünsche. Darum hier die wichtigsten Tipps, was zu tun ist, wenn Ihre Immobilie betroffen ist.
Passiert Baupfusch absichtlich? Wohl kaum. Bei Fahrlässigkeit, im Stress oder bei zu wenig durchdachten Kompromissen kann allerdings schon etwas schiefgehen. Gegen aussen mag ein Gebäude als eine Einheit wahrgenommen werden. In Tat und Wahrheit sind es x-Hunderte, wenn nicht Tausende Elemente, Teile, die zu einem Ganzen gebaut, geschraubt, verleimt, etc., werden. Nicht das stärkste Glied ist wichtig – bekannterweise ist es das schwächste.
Kann Baupfusch verhindert werden? Wenn ja, wie? Und wenn nicht, was dann?
Baupfusch in der Schweiz hat viele Gründe
Einer der häufigsten Gründe für Baupfusch und die daraus entstandenen Baumängel ist Wasser.
- Wenn die Gebäudehülle nicht dicht ist,
- Feuchtigkeit in den Wänden entsteht,
- die Fenster nicht gut abgedichtet sind,
- die Verkabelung fehlerhaft ist,
- Fugen rissig werden oder nicht genügend abdichten,
Es gibt enorm viele Gründe für Baupfusch. Jede undichte Stelle und jeder Riss ist eine Möglichkeit für Wasser, sich seinen Weg zu bahnen.
Am besten sehen wir das in der Natur. Wasser nützt jeden Raum und weitet ihn sogar kontinuierlich aus.
Was tun? Wer zahlt? Wer hilft?
In unserem Denken ist fest verankert, dass neue Dinge keine Mängel haben. Schon gar nicht Gebäude, für die wir ja viel Geld bezahlen. Kommt dazu, dass der Immobilien-Verkäufer uns immer beruhigen konnte. So ist schnell Vertrauen entstanden.
Und dann der Schaden. Baupfusch?! Wir sind überrascht. Irritiert. Verwirrt und sprachlos.
Hatten wir nicht alles überdacht? Hätten wir am Ende – halt nein, am Anfang – Referenzen des Immobilien-Verkäufers verlangen sollen? Nun stehen wir da. Konfrontiert mit einem happigen Baupfusch. Und nun? Was tun? Wer zahlt? Wer hilft?
Was tun?
Baumängel sollten umgehend festgehalten und die zuständigen Handwerker informiert, bzw. aufgefordert werden, den Mangel zu beheben. Klappt das nicht, hilft ein Anwalt.
Zwei kleine Tipps:
- Bekannte Schwachstellen sollten schon bei der Wohnungsübernahme in einer fotografisch guten Qualität festgehalten werden.
- Die Nerven werden weniger strapaziert, wenn der Bauvertrag wasserdicht formuliert und durch einen Anwalt überprüft wird. Ein solcher Vertrag «verpflichtet» auch die Handwerker, von Anfang an gewissenhaft zu arbeiten.
Wer zahlt?
«Zahlen» ist relativ. Das Ziel ist ja, dass die Baumängel behoben werden. Was nützt es, wenn Wasser in die Gebäudehülle sickert und wir erhalten eine Preisvergünstigung? Das wirkliche Problem ist so nicht gelöst. Darum ist es mehr die Frage der Haftung, die geklärt werden sollte. Die Haftung liegt beim Ersteller, bzw. Dienstleister, der die Leistung erbracht hat. Dies allerdings nur, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Garantie- und Rügefrist gemeldet und in einem Abnahmeprotokoll festgehalten wurde.
Es gibt drei Möglichkeiten:
- Der Mangel wird durch die zuständige Firma beseitigt.
- «Vergünstigung»: Ist eine Nachbesserung nicht möglich, kann der Wert des Objekts gemindert werden. Die Folge: Preisreduktion.
- Wandlung: Kann ein Gebäude nicht bezogen werden, darf die Abnahme des Bauwerks komplett verweigert werden. Der Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer wird rückwirkend aufgelöst. Die Wandlung ist jedoch äusserst selten.
Wer hilft? Und wie am meisten und am günstigsten?
Bauen ist teuer. Und es hat die Eigenart noch teurer zu werden, wenn man am falschen Ort spart. Zum Beispiel bei der Planung und bei der Absicherung durch Experten.
Auch eine bestehende Immobilie kaufen kann teurer werden als der bezahlte Kaufpreis.
Eine Immobilie kaufen wir immer so, wie sie sich aktuell darstellt.
Samt unserem «Kopfkino»: unseren Vorstellungen, die unsere Sicht enorm prägen. Die unter Umständen nur die Vorteile hervorheben. Mehr dazu finden Sie im Artikel «Ein Haus kaufen!? Das müssen Sie wissen. Tipps.».
Diese Immobilie soll in den nächsten Jahren nicht nur Regen, Sonne oder Schnee standhalten. Sie muss auch mit Klimaveränderungen umgehen können. Mit Extremen. Mit Hagel, extremer Hitze und Kälte.
Wer sich im Vorfeld absichert, hat im Nachhinein keinen oder weniger Schaden. Es gilt, professionelle Bauberater oder Anwälte schon vor der Vertragsunterzeichnung mit einzubeziehen. Auch der Abschluss einer entsprechenden Versicherung kann empfehlenswert sein. Dabei müssen die Leistungen ebenfalls gut überprüft werden.
Wer sich gut vorbereitet, sammelt: Gelassenheit, Zufriedenheit und Freude.
© bauszene.ch, 26.11.2024